Dabei seit: 02.04.2008 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 02.04.2008 19:49 Titel
Arbeitsproben aus Job - wie ist das rechtlich?
Hallo, ich brauche mal eure Hilfe:
Ich bin gerade dabei meine Bewerbung zu basteln und brauche dafür natürlich auch Arbeitsproben.
Wie ist das rechtlich geregelt, kann ich mir dafür einfach die besten Sachen aussuchen, die ich in meinem bisherigen Job gemacht habe oder kann da meine Firma was gegen haben? So von wegen Betriebsgeheimnis?
In meinem Vertrag steht natürlich nichts dazu....
charon
Dabei seit: 23.01.2006 Ort: Braunschweig Alter: 25 Geschlecht:
Verfasst Mi 02.04.2008 19:52 Titel
Hol dir eine schriftliche Genehmigung von deinem Arbeitgeber. Ansonsten lass es.
Und sowas muss auch nicht im Vertrag drin stehen, sondern es ist selbstverstaendlich dass du eine Genehmigung brauchst.
Pixelmädchen Threadersteller
Dabei seit: 02.04.2008 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 02.04.2008 19:56 Titel
es war nicht unbedingt mein Plan ihm von meinen Bewerbungen zu erzählen...
Zuletzt bearbeitet von Pixelmädchen am Mi 02.04.2008 19:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
Impigra
Dabei seit: 17.05.2006 Ort: Egenhofen Alter: 30 Geschlecht:
Verfasst Mi 02.04.2008 20:06 Titel
Du musst Deinem Chef ja auch nicht sagen dass Du Deine Arbeiten für die Bewerbung bei jemand anderem brauchst...
Im prinzip ist es so dass von Dir erstellte Werke Dein geistiges Eigentum sind...
Du hast natürlich im Rahmen Deines Arbeitsvertrages das Nutzungsrecht abgetreten... deswegen ist es aber trozdem noch Dein geistiges Eigentum und unterliegt Deinem Urheberrecht...
Wenn Du also für Dich selbst eine Mappe erstellst.. als Referenzliste so kann Dein Arbeitgeber eigentlich nichts dagegen haben...
Der einfachste Weg ist aber auch sicherlich Deinen Chef zu fragen ob Du Deine eigenen Werke für eine Mappe verwenden kannst...
Ob und wie Du das dem rüberbrigst ist ja auch Deine Sache...
Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar sondern ist ganz und gar meine Meinung...
charon
Dabei seit: 23.01.2006 Ort: Braunschweig Alter: 25 Geschlecht:
Verfasst Mi 02.04.2008 20:30 Titel
Impigra hat geschrieben:
Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar sondern ist ganz und gar meine Meinung...
Also solch einen Bloedsinn habe ich lange nicht mehr gelesen...
Impigra
Dabei seit: 17.05.2006 Ort: Egenhofen Alter: 30 Geschlecht:
Verfasst Mi 02.04.2008 20:51 Titel
Was ist Blödsinn ??
charon
Dabei seit: 23.01.2006 Ort: Braunschweig Alter: 25 Geschlecht:
Verfasst Mi 02.04.2008 21:02 Titel
Impigra hat geschrieben:
Du hast natürlich im Rahmen Deines Arbeitsvertrages das Nutzungsrecht abgetreten... deswegen ist es aber trozdem noch Dein geistiges Eigentum und unterliegt Deinem Urheberrecht...
Du schreibst es selbst.
Die Nutzungsrechte liegen bei der Firma. Wenn du sie für deine Bewerbungen nutzen(!) willst.... ja ja... denken... weiter... richtig... brauchst du was?
Das Recht sie nutzen zu dürfen...
Nimroy
Moderator
Dabei seit: 26.05.2004 Ort: zwischen Köln und D'dorf Alter: 30 Geschlecht:
Verfasst Mi 02.04.2008 21:06 Titel
Das ist korrekt. Zur Nutzung brauchst du die schriftliche Erlaubnis deines Arbeitgebers. Alles andere könnte bis zur fristlosen Kündigung zur Folge haben!
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