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Thema: Arbeitslosenversicherung jetzt auch für Selbständige vom 10.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitslosenversicherung jetzt auch für Selbständige
Autor Nachricht
Sisaya
Threadersteller

Dabei seit: 30.11.2005
Ort: Bayern
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 10.02.2006 23:52
Titel

Arbeitslosenversicherung jetzt auch für Selbständige

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Weiss nicht, ob es schon einen Thread deswegen gibt, über die Suche habe ich nichts gefunden.
Seit 01.02. kann man sich auch als Selbständiger über die Arbeitslosenversicherung absichern.

http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Unternehmensgruendung/Arbeitslosenversicherung_fuer_Selbstaendige.html

http://www.bankmitarbeiter.de/html/arbeitslosenversicherung.html

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=94297&rqc=6&ls=false&ut=0

Das klingt doch mal richtig gut und die Beiträge sind auch nicht die Welt!

Grüße
Tanja
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.02.2006 09:16
Titel

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wie hoch der beitrag ist steht da aber nicht. und das finde ich arg doof.

ansonsten, wenn der beitrag sich in grenzen hält, wärs sicherlich ne gute absicherung.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.02.2006 09:39
Titel

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da steht n betrag:

http://www.bankmitarbeiter.de/html/arbeitslosenversicherung.html

Zitat:
Der Freiberufler kann damit am 1. Februar 2006 bei der für ihn zuständigen Kölner Filiale der Agentur für Arbeit einen Antrag auf die freiwillige (Weiter-)Versicherung stellen. Dabei fallen für ihn monatliche Beiträge in Höhe von 39,81 Euro an. In den neuen Bundesländern wären es 33,56 Euro.

Für Auslandsbeschäftigte und pflegende Angehörige sind die Anspruchsvoraussetzungen gleich, Unterschiede gibt es nur bei den Beiträgen. Diese liegen für pflegende Angehörige in den neuen Bundesländern bei 13,42, in den alten Ländern bei 15,93 Euro. Auslandsbeschäftigte zahlen für die Versicherung bundeseinheitlich 39,81 Euro monatlich.


wenn die beträge stimmen, wäre das mal wirklich "günstig" und schwer zu überlegen. die frage ist, welche ansprüche man dann daraus bekommt. als normal arbeitender hat man ja das erste jahr anspruch auf einen bestimmten prozentsatz seines vorherigen gehaltes, danach hartz IV. muss man als selbstständiger dann seine geschäftszahlen vorlegen (was ja ziemlich bescheuert wäre, weil man ja arbeitslos wird, weil die geschäftszahlen nicht gut sind!) oder bekommt man "nur" Hartz IV. Ich glaub ich muss am Montag mal mitm Arbeitsamt teflonieren...
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.02.2006 12:45
Titel

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das würde mich auch interessieren in wieweit man dann gesichert wäre. bekommt man hartz4 nicht sowieso, wenn man sein gewerbe abmeldet und sich dafür anmeldet?

ach kein plan, telenier mal und sag mir bescheid *zwinker* ich hab schon mehr als 3 jahre nicht mehr mit dem aa telefoniert, und das soll auch so bleiben ... *zwinker*
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