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Thema: Arbeitslosengeldfrage... vom 25.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitslosengeldfrage...
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ohneschuhe
Threadersteller

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Verfasst Di 25.08.2009 18:56
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Arbeitslosengeldfrage...

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Hallo,
kurzer Werdegang: 5 Jahre in Deutschland gearbeitet, bis letztes Jahr im September, Arbeit gekündigt, nach Barcelona u mgezogen, dort für kurze Zeit als Kleingewerbe angemeldet Freelance Tätigkeiten aus Deutchland gemacht, dann 8 Monate fest gearbeitet in einem Betrieb in Barcelona. Jetzt ist ca. 1 Jahr vorbei und ich möchte zurück nach Deutschland. Mein Kleingewerbe ist noch angemeldet, möchte aber gerne wieder einen festen Job in Deutschland, da es einfacher ist vor Ort einen Job zu suchen, werde ich übergangsweise in Deutschland arbeitslos sein. Nun meine Frage: Bekomme ich Arbeitslosengeld 1? Ich weiss, dass es höchstens 2 Jahre her sein darf, dass man Beitragspflichtig in Deutschland gearbeitet hat. Dies wäre ja erfüllt. Sollte ich mein Kleingewerbe abmelden, bevor ich mich arbeitslos melde in Deutschland? Wie lange bekomme ich ALG1?

Danke im Vorraus und Gruss!!!
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
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Verfasst Di 25.08.2009 18:58
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http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/
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ohneschuhe
Threadersteller

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Verfasst Di 25.08.2009 19:28
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Danke erstmal.
Wenn ich mich also zum 1.10.2009 arbeitslos melde und in Deutschland 5 Jahre bis zum 30.9.2008 gerabeitet habe, dürfte die Regel erfüllt sein, dass man mindestens ein Jahr in den letzten 2 Jahren versicherungspflichtig gewesen sein muss.....(?) Daraus folgt also dass ich ein Anrecht auf 1 Jahr ALG 1 habe? Kommt erschwerend hinzu, dass ich damals gekündigt habe und nicht gekündigt wurde, oder ist dies schon verjährt? Und spielt es eine Rolle, dass ich eine Kleingewerbe angemeldet habe? Vielleicht hat ja irgendjemand die gleichen Erfahrungen gesammelt?
Gut wäre sicher auch, wenn ich mich jetz schon um die Papier kümmere und mcih jetz schon für den 1.10 arbeitssuchend melde, oder?
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
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Verfasst Di 25.08.2009 19:41
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Ich schätze du wirst auf jede Fall eine Sperrzeit bekommen und auch im Anschluß keinen vollen oder gar keinen Anspruch mehr haben.
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ohneschuhe
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2006
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Verfasst Di 25.08.2009 20:00
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hmmm da hilft wohl nur vor Ort anrufen...
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
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Verfasst Di 25.08.2009 20:10
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Du warst selbstständig in Spanien, hast dort fest gearbeitet, kommst nun nach Deutschland zurück und willst Arbeitslosengeld? *Huch* Also das wird wohl schwer.
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 25.08.2009 21:25
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Nur als gut gemeinten Ratschlag - hast du dein E301? Wenn nicht, sieh zu. Das brauchste als Nachweis dafür dass du in alle möglichen Kassen eingezahlt hast.

Davon ab kriegst du m.W. nach kein Arbeitslosengeld ohne vorher min. einen Tag in Deutschland sozialversicherungspflichtig eingestellt gewesen zu sein, es sei denn du bist ein sogenannter Grenzgänger. Wie sich das genau definiert kann ich dir leider nicht sagen, schau mal beim Arbeitsamt auf der Homepage. Lächel
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ohneschuhe
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2006
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Verfasst Di 25.08.2009 21:29
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hmmm...ich hab ja 5 Jahre in Deutschland vorher gearbeitet. Und wie oben schon einmal geschrieben, 12 Monate der letzten 2 Jahre in Deutschland in die Kasse eingezahlt. Ich möchte ja zurück nach Deutschland und nich hier in Spanien ALG aus Deutschland erhalten.
gruss
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