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Thema: Arbeitslos in die Freiberuflichkeit vom 13.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitslos in die Freiberuflichkeit
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saatchi
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2007
Ort: Dresden
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 13.03.2007 14:39
Titel

Arbeitslos in die Freiberuflichkeit

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Wer kann mir denn Helfen.

Ich bin seit ca. 4 Monaten Arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld und zusätzlich HartIV um überhaupt überleben zu können.

Viele Bewerbungen wurden versendet und es geschieht nicht. Depremierend!!!!

Seit langer Zeit beschäftige ich mich damit freiberuflich zu arbeiten. Die 3-Monatigen Zuschüsse vom AA möchte ich nicht in Anspruch nehmen, sondern mir vom Finanzamt eine Steuernummer geben lassen. Somit könnte ich eventuelle Aufträge, momentan eins, legal in Rechnung stellen kann. Das AA möchte ich nur informieren, das ich mich freiberuflich anbieten kann. Auf die monatliche Zahlung vom Amt bin ich leider noch angewiesen, da die Aufträge nicht regelmäßig sind und eine Zahlung vielleicht einmalig ist.

Nun die Fragen:
Sind diese Gedanken Überhaupt möglich?
Unterstützt das Amt mich noch, auch wenn ich eine Steuernummer habe?
Muß ich dann monatl. meine Enkünfte angeben, damit ich noch Geld dazubekomme?


Vielen Dank bei eurer Hilfe
Saatchi
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nico2007beta

Dabei seit: 11.12.2006
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.03.2007 14:57
Titel

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Mahlzeit,
vieleicht hilft der Link weiter: http://www.macuser.de/forum/archive/index.php/t-206432.html
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 13.03.2007 15:07
Titel

Re: Arbeitslos in die Freiberuflichkeit

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saatchi hat geschrieben:
(...)
Nun die Fragen:
Sind diese Gedanken Überhaupt möglich?
Unterstützt das Amt mich noch, auch wenn ich eine Steuernummer habe?
Muß ich dann monatl. meine Enkünfte angeben, damit ich noch Geld dazubekomme?


Selbstständigkeit als Notlösung ist in der Regel keine gute Idee.

Unter Umständen sind Förderungen durch die AfA möglich, Du brauchst aber auf jeden Fall ein tragfähiges Konzept und einen Businessplan. Die Fragen, die die sich auch stellen sind: Warum solltest Du als Selbstständiger eine bessere Chance am Markt haben, wenn Du schon keinen Arbeitsplatz in dem Bereich findest und was kannst du bieten, was zig andere nicht auch können?

Lies Dir mal die FAQ zum Thema Selbstständigkeit hier im Forum durch und schau', was es an Existenzgründerseminaren in Deiner Region gibt. Über die Verdienstgrenzen neben ALG und HartzIV informiert Dich die AfA oder google.

c_writer
 
saatchi
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2007
Ort: Dresden
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 13.03.2007 15:15
Titel

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Danke für die bisherigen Antworten.

Ich möchte keine Förderungen oder ähnliches Beantragen.

Nur eine Steuernummer für legale Rechnungen werde ich mir geben lassen.

Das Problem ist nur, ob ich bei Auftragstiefen Unterstützung vom Amt weiterhin in Anspruch nehmen kann.
Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht?

Saatchi
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kuckucksmaus

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 13.03.2007 15:18
Titel

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Wenn du weiterhin regulär Geld vom Arbeitsamt beziehen willst, darf deine wöchentliche Arbeitszeit 15 h nicht überschreiten, egal ob angestellt oder selbständig. Nennt sich dann Nebeneinkommen. Muß man denen wohl auch belegen.

Wenn du ernshaft vorhast dich selbständig zu machen, gibt es einen Gründerzuschuß vom Arbeitsamt für eine bestimmte Zeit. Wie c_writer schon schrieb -->> Konzept, Businessplan, etc.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 13.03.2007 15:29
Titel

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saatchi hat geschrieben:
Danke für die bisherigen Antworten.

Ich möchte keine Förderungen oder ähnliches Beantragen.


Die wirst Du aber auf jeden Fall brauchen.

Zitat:
Nur eine Steuernummer für legale Rechnungen werde ich mir geben lassen.


Informiere Dich vorher über die Freigrenzen und bedenke gründlich, ob Du Förderung nicht zumindest beantragen willst. Fällt Dir später ein, dass das vielleicht doch besser wäre, könnte es nämlich zu spät sein, weil die AfA sagt: 'Wieso Existenzgründung, Gründung liegt hier doch gar nicht mehr vor'.

Zitat:
Das Problem ist nur, ob ich bei Auftragstiefen Unterstützung vom Amt weiterhin in Anspruch nehmen kann.


Entweder bist Du arbeitslos und stehst dem (zumindest theoretischen) Arbeitsmarkt zur Verfügung oder nicht.

So wie Du Dir das wohl vorstellst, dass das Amt einspringt, wenn's nicht gut läuft, und Dir ein paar Monate 'was zahlt und dann wieder nicht, funktioniert das nicht. Deshalb gibt es ja Förderungen (wenn überhaupt Aussicht besteht, dass Du auf einen grünen Zweig kommst) konstant über einen festgelegten Zeitraum.

Wie ich schon schrieb, Selbstständigkeit als Notlösung ist selten eine gute Idee. Wer sich erfolgreich in der Medienbranche selbstständig machen will, sollte haufenweise Beziehungen haben, aus denen sich konkrete Aufträge generieren lassen und eine ordentliche Rücklage für schwache Zeiten, die es immer mal geben kann.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Di 13.03.2007 15:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.03.2007 01:52
Titel

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saatchi hat geschrieben:
Das AA möchte ich nur informieren, das ich mich freiberuflich anbieten kann. Auf die monatliche Zahlung vom Amt bin ich leider noch angewiesen, da die Aufträge nicht regelmäßig sind und eine Zahlung vielleicht einmalig ist.


Also, wenn die Zahlung vielleicht nur einmalig ist, und du dich im grunde überhaup nicht selbständig machen möchtest, dann melde doch ein Nebengewerbe an u. informiere (vorher?) die AA. Der Gewinn wird dann wohl verechnet, aber etwas mehr wie der Regelsatz sollte schon übrig bleiben.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Mi 14.03.2007 10:00
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du kannst wie schon erwähnt wurde einen nebenerwerb ausführen. dieser darf maximal 15 h / woche sein und es gibt auch einen geldmäßigen höchstbetrag (den ich grad nicht im kopf hab). wenn du da drüber kommst, werden die mehreinnahmen mit deinem arbeitslosengeld verrechnet.

sich gegen eine existenzgründerförderung zu wehren aber gleichzeitig bei auftragsflaute anspruch auf arbeitslosengeld zu erheben, halte ich für paradox. entweder oder... das unternehmerische risiko wird dir die agentur für arbeit sicherlich nicht abnehmen. es gibt wie gesagt existenzgründerförderungen (überbrückungsgeld usw.) die für eine gewisse zeit gezahlt werden. danach bist du dir selbst überlassen oder meldest dich im schlimmsten fall direkt wieder arbeitslos (ich glaub am anfang einer existenzgründung ist das noch ohne weiteres möglich - da solltest du dich aber auch genau bei der AfA informieren - nicht das du Dich selbstständig machst, es klappt nich und dann stehst komplett ohne Geld da).

Grundsätzlich musst Du Dir die frage stellen, ob Du von den selbständigen Einnahmen überhaupt leben kannst. Dafür wäre es sinnvoll einen Businessplan zu erstellen. Bedenke, Du hast als Selbständiger Kosten, die Du als normaler Arbeitnehmer nicht hast (Versicherungen, Steuerabgaben, Gebühren, etc.). Diese Kosten wollen erst alle mal bezahlt sein. Dann hast Du aber noch nicht gewohnt und nix gegessen.

Ich muss z.B. im Monat mind. 3000 € einnehmen, um einigermaßen bei nem Nettogehalt von 1000 - 1200 € zu landen... Es bringt Dir ja nu nix, wenn Du jetzt einen auf Selbständig machst, aber unterm Strich weniger verdienst, als das was Dir das Arbeitsamt zahlt und Du dann evtl. Deine Miete nicht mehr zahlen kannst. Ich kenne den einen oder anderen, dem es so geht. Da kommt es dann mitunter mal vor, das Telefon und Strom abgestellt werden und solche Scherze. Und ich denke, das ist es dann nicht wert...

Eine andere Alternative zur Arbeitslosigkeit wäre, einen Branchenfremnden Job zu machen (Zum Supermarktkassierer braucht mein keine Ausbildung und kein Studium. Bezahlt isses auch anständig - warum nich z.B. sowas, als Überbrückung und dann weiter bewerben...).
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