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gestaltungsraum
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2007
Ort: Wien
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.12.2009 08:55
Titel Anrecht auf Arbeitsdateien? |
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hallo gemeinde,
hat jemand ahnung, wie es rein rechtlich mit anspruch auf dateien (offen oder druckpdfs) aussieht, wenn man den arbeitgeber verläßt?
einerseits gehören die arbeiten der agentur, bei der man bei erstellung beschäftigt war, andererseits benötigt man doch beispielarbeiten für sein portfolio.
ich kenn einige leute, die nichts zum herzeigen haben, weil sie das arbeitsverhältnis nicht unbedingt im guten beendet haben (von welcher seite auch immer), und die jetzt ein problem bei ihren bewerbungsgesprächen haben, weil eben eine dünne arbeitenmappe.
kann man vielleicht nachträglich arbeiten zum herzeigen verlangen?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 16.12.2009 10:37
Titel
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verlangen eher weniger, sonder einfach nachfragen, ob es ok wäre. mein ausbilder hat mir damals hanz klar vorgeschrieben was ich benutzen darf und was ich weglassen sollte. aber ein anrecht auf daten wirst du nicht haben.
das ist nur meine meinung und keine rechtsberatung.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.12.2009 10:40
Titel
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Kurze knappe Antwort: Nein. Der Stanzformhersteller bei Ford darf ja auch nicht seine Stanzformen mitnehmen. Du kanst nur ganz freundlich fragen, ob du Arbeiten in dein Portfolio aufnehmen darfst. Ein "Nein" musst du dann aber ggf. akzeptieren.
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gestaltungsraum
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2007
Ort: Wien
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.12.2009 10:47
Titel
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ok, die stanzform dürfte er nicht mitnehmen, das leuchtet mir ein. aber die von ihm angefertigte technische zeichnung?
natürlich nicht zum weiterbearbeiten oder -verkaufen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.12.2009 11:02
Titel
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Nope. Um es mal krass zu formulieren. Du bist für deinen Arbeitgeber ein Arbeitsmittel zur Erfüllung des Geschäftsweckes. Ist der Geschäftszweck das Erfüllen einer kreativen Leistung, dann bist du die Kreativmaschine. Und der Output der Maschine gehört nunmal dem Unternehmen.
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.12.2009 11:10
Titel
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gestaltungsraum hat geschrieben: | ok, die stanzform dürfte er nicht mitnehmen, das leuchtet mir ein. aber die von ihm angefertigte technische zeichnung?
natürlich nicht zum weiterbearbeiten oder -verkaufen. |
Und wer sagt dass er es nicht trotzdem machen würde???
Etwas "das Wort" des Mitarbeiters der dann nicht mehr dort arbeitet?
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gestaltungsraum
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2007
Ort: Wien
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.12.2009 11:17
Titel
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die drohende strafverfolgung
ernstlich, ich persönlich würd selten etwas zweimal gleich machen, man entwickelt sich ja doch..
danke jedenfalls für eure antworten..
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