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Thema: Angebot für e.V. - Steuerliche Vorteile? vom 18.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Angebot für e.V. - Steuerliche Vorteile?
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nickdesign
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2007
Ort: South London
Alter: 43
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Verfasst Do 18.03.2010 12:15
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Angebot für e.V. - Steuerliche Vorteile?

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Sagt mal,

wenn ich für ein eingetragenen Verein eine Webseite erstelle und eine Rechnung austelle, muss ich diese mit 19% versteuern oder brauch das bei einem Verein nicht gemacht zu werden? Gibt es irgendwelche steuerlichen Vorteile für Vereine oder für mich als Auftragnehmer?

Mir war mal so als wenn ich mal irgendwo irgendwann mal was gehört habe, bin mir aber nicht mehr sicher?!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.03.2010 13:03
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wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du deine rechnungen IMMER mit umsatzsteuer ausgewiesen erstellen. ohne ausnahme. dabei isses egal ob der rechnungsempfänger firmenkunde, privatperson oder verein is.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.03.2010 16:48
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ich glaub im jahr kannst du 1800 Euro steuerfrei einnehmen, wenn du im Auftrag eines Vereins arbeitest.
Mit der Summe kann ich mich aber auch irren! Und eine genaue Quelle habe ich nicht! Unser Gestaltungslehrer hat es uns damals so gesagt und empfohlen. Dieser arbeitet auch selbst nebenbei noch beratend für Vereine und genießt so diesen Steuervorzug.

Was auch nicht deutlich wurde im Unterricht: die Frage, ob die 1800 Euro pro Verein gelten oder pro Jahr.
Manche haben die These aufgestellt: Wenn du für 5 versch. Vereine arbeitest, dürftest du 5 x 1800 Euro steuerfrei kassieren. Das wage ich aber zu bezweifeln.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.03.2010 17:01
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dies gilt nur wenn man selbst mitlied eines vereins ist, wenn ich das hier richtig verstehe:

Zitat:
Gemäß § 3 Nr. 26 EstG sind Aufwandsentschädigungen für
nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und als Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten z.B. Ferienhelfer,
nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten,
nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Dienst oder Auftrag eines inländischen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Vereins steuerfrei.
Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige oder körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern wobei gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten eine pädagogische Ausrichtung ist.
Betreuer sind Personen, die zu den von ihnen betreuten Menschen einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönlichen Kontakt haben. Nebenberuflich ist jede Tätigkeit, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird.
Als Aufwandsentschädigungen sind Einnahmen für die oben genannten Tätigkeiten bis zur Höhe von 1.848 € im Jahr anzusehen. Der Betrag ist auch von der Pflicht der Sozialversicherung befreit. Sind die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeiten höher als der steuerfreie Betrag i.H.v. 1848 €, so sind mit den Einnahmen zusammenhängende Ausgaben gemäß § 3 Nr. 26 Satz 2 EstG nur dann als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar, wenn sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen von 1.848 € übersteigen.
Einige Beispiele für nebenberufliche bzw. nicht nebenberufliche Tätigkeiten findet ihr unter 'zusätzliche Informationen'.


quelle: http://www.boyng.de/wissen/geld_recht/das-ehrenamt-wie-sieht-das-mit-der-steuerbefreiung-aus/

wenn ich aber ganz normal als firma beauftragt werde, gilt diese regelung nicht.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.03.2010 17:19
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// klugscheiß offtopic

aUDIOfREAK hat geschrieben:
wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du deine rechnungen IMMER mit umsatzsteuer ausgewiesen erstellen. ohne ausnahme. dabei isses egal ob der rechnungsempfänger firmenkunde, privatperson oder verein is.


Ganz ohne Ausnahme stimmt so auch nicht *bäh*

Bei Auslandsgeschäften gibts da schon die Möglichkeit
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.03.2010 17:24
Titel

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Zim hat geschrieben:
// klugscheiß offtopic

aUDIOfREAK hat geschrieben:
wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du deine rechnungen IMMER mit umsatzsteuer ausgewiesen erstellen. ohne ausnahme. dabei isses egal ob der rechnungsempfänger firmenkunde, privatperson oder verein is.


Ganz ohne Ausnahme stimmt so auch nicht *bäh*

Bei Auslandsgeschäften gibts da schon die Möglichkeit


ja aber wir reden hier ja nich von auslandsgeschäften Lächel
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