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matuweb
Threadersteller
Dabei seit: 25.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.03.2007 12:27
Titel Angebot abgeben + Konzept |
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Hallo,
mal eine frage:
wenn ich ein angebot für z.b. eine webseite abgeben muss, sollte man dann auch noch einmal die entwürfe, ausdrucke und das konzept bzw. erleuterungen mit abgeben?
so wäre es natürlich sehr komplett und aussagekräftig, oder?
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.03.2007 12:31
Titel
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Bevor ich ein Angebot abgebe habe ich noch überhaupt keine Entwürfe, Konzepte, etc. pp. vorliegen...
Verstehe die Frage nicht...
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matuweb
Threadersteller
Dabei seit: 25.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.03.2007 12:36
Titel
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die entwürfe hat die firma schon vorliegen. sie fand diese sehr gut und möchte nun ein angebot haben.
die haben sich vorher net viele gedanken gemacht. erst einmal gucken, was so möglich ist, dann inhalt festlegen und dann ein angebot fordern.
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Ludicrous
Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.03.2007 12:39
Titel
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naja, im groben kann man sicherlich hin und wieder vorschläge/entwürfe präsentieren, aber wenn du bei jedem kunden komplette entwürfe und konzeptionen machst, bevor du den auftrag hast wirste sicherlich nicht glücklich!
da machste ja die arbeit für die quasi umsonst?!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.03.2007 13:54
Titel
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Damit hinterher kein Geschrei entsteht, solltest du eine Formulierung wählen wie z.B.
"Basierend auf den unten stehenden und Ihnen bereits am XX.XX vorgelegten Entwürfen unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot"
So hast du noch nicht all zu viel verraten und dennoch eine gewisse Verbindlichkeit hergestellt.
Aber nicht vergessen, dir die Entwürfe auch bezahlen zu lassen!
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matuweb
Threadersteller
Dabei seit: 25.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.03.2007 14:39
Titel
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falls ich den auftrag nicht bekommen sollte, kann ich dann trotzdem von der firma meine entstandenen kosten verlangen (obwohl vorher nicht vereinbart)?
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 06.03.2007 14:48
Titel
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matuweb hat geschrieben: | falls ich den auftrag nicht bekommen sollte, kann ich dann trotzdem von der firma meine entstandenen kosten verlangen (obwohl vorher nicht vereinbart)? |
Im Prinzip der klassische Fehler, der hier zu einer Vielzahl von Threads führt. Immer die Reihenfolge "Angebot", "Auftragserteilung", "Projektumsetzung" einhalten. Ein Kunde bekommt grundsätzlich bis zur Auftragserteilung nichts zu sehen (außer Deine Referenzen). Erst was zeigen und dann verhandeln, ist der schlechteste Weg.
Grundsätzlich kannst Du natürlich Deinen Aufwand in Rechnung stellen. Wenn die Firma fair ist, wird sie diese auch bezahlen. Wenn nicht, kann sie sich auf den Standpunkt stellen, keinen Auftrag erteilt zu haben. Dann ist es für Dich schwer, denen das Gegenteil (mündliche Vereinbarungen) nachzuweisen und Deine Rechte einzufordern.
Gruß
Achim
Zuletzt bearbeitet von Achim M. am Di 06.03.2007 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.03.2007 17:29
Titel
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matuweb hat geschrieben: | falls ich den auftrag nicht bekommen sollte, kann ich dann trotzdem von der firma meine entstandenen kosten verlangen (obwohl vorher nicht vereinbart)? |
Gegenfrage: Wenn du der Kunde wärest, würdes du etwas bezahlen, was der andere freiwillig gemacht hat?
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