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Lia
Threadersteller
Dabei seit: 15.06.2004
Ort: bei Leipzig
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 11:12
Titel Als Dozent an VHS - wieviel % USt? |
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Hallo an alle,
ich bin selbstständig tätig und habe aufgrunddessen einen Kurs an der Volkshochschule gegeben. Nun bin ich mir nicht sicher, wieviel % USt. ich an das Finanzamt zahlen muss?
Waren es 7%?
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 11:19
Titel
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ruf halt beim finanzamt an. dann weisst du es mit bestimmtheit... auf ne aussage hier ausm forum würd ich mich nicht verlassen wollen...
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 13.03.2007 11:21
Titel Re: Als Dozent an VHS - wieviel % USt? |
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Lia hat geschrieben: | Hallo an alle,
ich bin selbstständig tätig und habe aufgrunddessen einen Kurs an der Volkshochschule gegeben. Nun bin ich mir nicht sicher, wieviel % USt. ich an das Finanzamt zahlen muss?
Waren es 7%? |
Grundsätzlich musst Du den Satz abführen, den Du eingezogen hast. Wieviel das war, wirst Du doch wissen?
c_writer
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Lia
Threadersteller
Dabei seit: 15.06.2004
Ort: bei Leipzig
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 11:26
Titel
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Ich werde den Betrag dann Brutto erhalten (aber nicht über eine Rechnung von mir, sondern als Beleg der VHS).
Danke für Eure Hilfe.
Ich werde einmal beim Finanzamt anrufen.
EDIT: Ich habe bei meinem FA angerufen und die meinten 19%.
Nun habe ich aber mal im USt-Gesetz nachgeschaut unter §4 Nr. 22 a) steht, dass bei Vorträgen und Kursen an VHS eine Steuerbefreiung vorliegt.
Was würdet ihr nun machen? Dem FA den passenden Paragraphen vorlegen?
Zuletzt bearbeitet von Lia am Di 13.03.2007 11:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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M_a_x
Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 13:48
Titel
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Lia hat geschrieben: | ...EDIT: Ich habe bei meinem FA angerufen und die meinten 19%.
Nun habe ich aber mal im USt-Gesetz nachgeschaut unter §4 Nr. 22 a) steht, dass bei Vorträgen und Kursen an VHS eine Steuerbefreiung vorliegt.
Was würdet ihr nun machen? Dem FA den passenden Paragraphen vorlegen? |
Watt denn sonst?
Zumindest darauf verweisen.
Ich versteh die Frage nicht.
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Lia
Threadersteller
Dabei seit: 15.06.2004
Ort: bei Leipzig
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 13:52
Titel
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Ja ich will das ganze dem FA noch einmal zeigen.
Ich habe einfach gehofft, dass jemand von Euch aus dem Forum auch solch einer Tätigkeit nachgeht und mir evtl. sagen kann, wie es dort mit dem FA läuft.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 13.03.2007 14:22
Titel
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Lia hat geschrieben: | Ich werde den Betrag dann Brutto erhalten (aber nicht über eine Rechnung von mir, sondern als Beleg der VHS).
Danke für Eure Hilfe.
Ich werde einmal beim Finanzamt anrufen.
EDIT: Ich habe bei meinem FA angerufen und die meinten 19%. |
Ich denke, die haben Recht.
Zitat: | Nun habe ich aber mal im USt-Gesetz nachgeschaut unter §4 Nr. 22 a) steht, dass bei Vorträgen und Kursen an VHS eine Steuerbefreiung vorliegt. |
Das gilt aber nicht für die Tätigkeit der Dozenten, sondern für den Träger.
Und § 4 Nr. 21 UStG fällt auch flach, weil das nicht für Volkshochschulen gilt ...
Aber wo ist denn jetzt das Problem? Musst Du der VHS erst eine Rechnung stellen und willst wissen, wieviel USt Du berechnen sollst, oder - wie Du geschrieben hast - bekommst einen Beleg von der VHS? Dann siehst Du ja, wie hoch der USt-Anteil ist ...
c_writer
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Lia
Threadersteller
Dabei seit: 15.06.2004
Ort: bei Leipzig
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 14:29
Titel
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c_writer: Vielen Dank für Deine Antwort.
Dann gehe ich lieber auf Nr. sicher und zahle die 19% an das Finanzamt.
Um es noch kurz zu erklären: Ich bekomme nur einen Beleg von der VHS, auf dem der Bruttobetrag aufgelistet ist. Ich selbst muss keine Rechnung stellen.
Ich wollte nur für meine Buchhaltung und demzufolge für meine USt-Voranmeldung wissen, wieviel % ich an das FA zahlen muss.
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