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knuerpsel
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.03.2010 13:07
Titel 3 Tage doppelt vollzeit-beschäftigt sein? Geht das? |
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Hallo!
Mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.03 aus und ich habe aber gleich im "Anschluss" eine neue Stelle gefunden. Also eigentlich ab 01.04.
Mein zukünftiger Chef hatte mir meinen Arbeitsvertrag vorab zur Prüfung per E-mail geschickt, da stand auch drin ab 01.04. Er hat in der E-mail aber gefragt, ob ich evtl. schon früher kommen kann, da denen echt "der Arsch brennt".
Weil ich noch Resturlaub von meiner alten Stelle hab, hab ich gesagt, okay ich kann schon am Wochenanfang kommen (also am Montag, den 29.03) weil ich da Urlaub habe und schonmal gucken und helfen, wenn ich den Urlaub dafür später, wenn nicht so viel los ist, nachholen kann. Chef hat sich gefreut, alles klar.
Nun kommt heute der Arbeitsvertrag per Post - und da steht nun aber leider drin ab 29.03! Das heißt, wenn ich den unterschreibe, bin ich 3 Tage lang doppelt vollzeitbeschäftigt. Geht das? Muß ich dann irgendwie mördermäßig Steuern bezahlen?
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.03.2010 13:12
Titel
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hier gehts doch nicht um die steuern... sonder vielmehr darum ob das sozialversicherungstechnisch überhaupt möglich ist... den dein jetziger Arbeitgeber zahlt ja die Sozialversicherungsabgaben bis zum 31.03. und der neue AG schon ab 29.03. Keine Ahnung ob das parallel überhaupt geht...
wieso macht du überhaupt schon irgendwelche zusagen ohne von der rechtssituation kenntniss zu haben...?
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 25.03.2010 13:14, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ines
Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.03.2010 13:13
Titel
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Also um die zu zahlenden Steuern solltest du dir am wenigstens Gedanken machen
Fakt ist, dass du während deines Erholungsurlaubs dann einer anderen Beschäftigung nachgehst. Denn du bist nun einmal bis zum 31.03. in deinem alten Arbeitsverhältnis.
Wenn dein Chef das mitbekommt und dir ans Bein pinkeln will, kann das so richtig Ärger geben.
§ 8 Bundesurlaubsgesetz besagt:
Zitat: | Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. |
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safer-print
Dabei seit: 11.03.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.03.2010 13:14
Titel
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Den Arbeitsvertrag sieht das Finanzamt nicht. Wichtig ist für das Finanzamt und die Krankenkasse wann dich dein Arbeitgeber anmeldet und Abgaben bezahlt. Ich würde ihn bitten die Überschneidung zu korrigieren. Du kommst ihm ja entgegen, wenn du früher kommst.
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knuerpsel
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.03.2010 13:17
Titel
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Achso, ok.. Also ich dachte mir, dass das irgendwie Probleme machen wird, ob nun Steuer oder Sozialabgaben - was auch immer. Gut, dann ruf ich da mal an.
P.S. Mein alter Chef weiß bescheid, dass ich in dem Zeitraum schonmal reinschnuppern werde. Juckt ihn nicht im geringsten. Ob ich durch den nicht eingehaltenen Urlaub überarbeitet sein könnte, kann ihm ja schließlich auch egal sein.
Danke euch!
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ines
Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.03.2010 13:21
Titel
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knuerpsel hat geschrieben: | Ob ich durch den nicht eingehaltenen Urlaub überarbeitet sein könnte, kann ihm ja schließlich auch egal sein.
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Hier sind auch solche Sachen wie Unfallversicherung etc. relevant.
Aber wenn DU meinst, dass das den Chef nicht zu interessieren hat, kann das Gesetz ja auch einfach abgeschafft werden. Wie wär´s?
Da kann man nur für dich hoffen, dass dein alter Chef seine Meinung nicht ändert.
Zuletzt bearbeitet von ines am Do 25.03.2010 13:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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knuerpsel
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.03.2010 13:29
Titel
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Ich bin nicht der Meinung das es ihn nicht zu interessieren hat - sonst hätte ich ihn vorher ja wohl kaum danach gefragt!
Ich kann froh sein, dass ich überhaupt so schnell wieder was gefunden hab, das hätte in meiner Situation wahrscheinlich jeder so gemacht, dass er -nach mehrmaligem Bitten- eingewilligt hätte, inoffiziell schon früher zu kommen.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.03.2010 13:36
Titel
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knuerpsel hat geschrieben: | nach mehrmaligem Bitten- eingewilligt hätte, inoffiziell schon früher zu kommen. |
aber da der vertrag jetzt auf den 29.03. gesetzt wurde ist es ja nicht mehr "inoffiziell" früher kommen sondern ganz offiziell
wie soll die doppelte, sich überschneidende kranken- und sozialversicherungsache überhaupt laufen...
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 25.03.2010 13:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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