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Käit
Threadersteller
Dabei seit: 26.02.2008
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.08.2010 10:59
Titel 3-monatige Kündigungsfrist für AG abschreckend? |
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Hallo Ihr Lieben,
ich würde gerne mal eure Erfahrungen zu folgendem Thema hören:
Ich arbeite in einer Firma mit 3-monatiger Kündigungsfrist und bin momentan auf der Suche nach einem neuen Job.
Allerdings hab ich nun etwas bedenken, ob mich überhaupt jemand auf Grund der langen Kündgigunszeit nimmt. Denn angenommen ich kündige jetzt, wäre ich erst ab dem 01.Dezember für den neuen AG verfügbar.
Eher üblich ist ja eine 1-monatige Kündigungsfrist.
Jetzt meine Frage: Habt ihr auch die Erfahrung gemacht, dass es schwierig ist einen AG zu finden, der solange auf einen wartet? Wie sollt ich die Frage des Eintrittstermins in der Bewerbung "beantworten". Schreiben ich, dass ich erst zum 01.12 zur Verfügung stehe, scheide ich vielleicht direkt aus. Gebe ich ein früheres Datum an (mit der Spekulation auf einen Aufhebungsvertrag) könnte es auch problematisch werden. Oder sowas wie "Mein frühestmöglicher Eintrittstermin ist der XX, nach Absprache evtl. auch schon früher.." (mit der Hoffnung auf einen Aufhebungsvertrag)
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Als MG ist man ja doch recht leicht ersetzbar. Die meisten werden sich dann wohl eher für jemanden mit gleicher Qualität entscheiden der früher anfangen kann.
Ist es denn so unmöglich einen neuen Job bei dieser Kündigungsfrist zu finden?
LG
Käit
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.08.2010 11:05
Titel
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Naja, jeder AG weiß, dass es auch noch so was wie Aufhebungsverträge gibt.
Aber ich frage mich gerade, ob 3 Monate überhaupt statthaft sind. Im Vertrag mag das ja stehen, aber es gibt ja noch sowas wie gesetzliche Kündigungsfristen.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
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Käit
Threadersteller
Dabei seit: 26.02.2008
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.08.2010 11:13
Titel
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Puuh,.... das ist eine gute Frage. Soweit ich weiß sind das nur Mindestfristen.
Mir käme es natürlich mehr als entgegen, wenn ich diesen drei Monaten irgendwie "entkommen" könnte.
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 17.08.2010 11:20
Titel
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Käit hat geschrieben: |
Ich arbeite in einer Firma mit 3-monatiger Kündigungsfrist und bin momentan auf der Suche nach einem neuen Job.
Allerdings hab ich nun etwas bedenken, ob mich überhaupt jemand auf Grund der langen Kündgigunszeit nimmt. |
Wenn dich jemand will, nimmt er dich auch.
Zitat: |
Denn angenommen ich kündige jetzt, wäre ich erst ab dem 01.Dezember für den neuen AG verfügbar.
Eher üblich ist ja eine 1-monatige Kündigungsfrist. |
Üblich ist, was vereinbart wird. Für qualifizierte Jobs sind auch längere Fristen als 3 Monate nicht ungewöhnlich. Für Führungspositionen sind zusätzlich Sperrfristen und Konkurrenzverbote möglich.
Zitat: | Jetzt meine Frage: Habt ihr auch die Erfahrung gemacht, dass es schwierig ist einen AG zu finden, der solange auf einen wartet? |
Nein, meine Erfahrung ist, dass das eine ganz normale Kündigungsfrist ist. Meine ist zur Zeit ebenfalls 3 Monate - aber nur zum Quartalsende. Zuzüglich Konkurrenzverboten. Anfragen gibt es trotzdem genug.
Zitat: | Wie sollt ich die Frage des Eintrittstermins in der Bewerbung "beantworten". |
Ehrlich.
Zitat: | Ist es denn so unmöglich einen neuen Job bei dieser Kündigungsfrist zu finden? |
Überhaupt nicht, redest du dir selbst das ein oder wer tut das?
Ja, das ist statthaft - die gesetzlichen Fristen sind Mindeststandards, die Arbeitnehmer davor schützen sollen, von heute auf morgen gefeuert zu werden. Es sind auch Kündigungsfristen von einem Jahr statthaft.
blindtext
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.08.2010 11:25
Titel
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Zitat: | Zulässig sind vertragliche Vereinbarungen, die auch den Arbeitnehmer an die längeren Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gem. § 622 Abs. 2 BGB (oder noch längere, frei vereinbarte vertragliche Fristen) binden. Unzulässig ist es aber, vertraglich für den Arbeitnehmer längere Fristen vorzusehen als für den Arbeitgeber. In diesem Fall gelten (wie beim Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung) die gesetzlichen Mindestfristen. |
Hm, okay.
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