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Thema: 17.500€ MWSt-Freibetrag: Lohn aus Festanstellung mitrechnen? vom 20.04.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> 17.500€ MWSt-Freibetrag: Lohn aus Festanstellung mitrechnen?
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Sherlock Flows
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Verfasst Fr 20.04.2012 21:40
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17.500€ MWSt-Freibetrag: Lohn aus Festanstellung mitrechnen?

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Hallo zusammen,

um Kleinunternehmer zu bleiben und keine MWSt zu zahlen, darf mein Jahresumsatz nicht größer als 17.500 € sein. Jetzt gerade bin ich für 6 Monate festangestellt. Muss ich meinen Lohn aus dieser Festanstellung mitrechnen?
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 20.04.2012 23:13
Titel

Re: 17.500€ MWSt-Freibetrag: Lohn aus Festanstellung mitrech

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Sherlock Flows hat geschrieben:
Hallo zusammen,

um Kleinunternehmer zu bleiben und keine MWSt zu zahlen, darf mein Jahresumsatz nicht größer als 17.500 € sein. Jetzt gerade bin ich für 6 Monate festangestellt. Muss ich meinen Lohn aus dieser Festanstellung mitrechnen?


Nein. Der gehört nicht zum Umsatz. Nur - du zahlst die MWSt wie jeder andere auch, du berechnest nur deinen Kunden keine.
 
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pantonine

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Verfasst Sa 21.04.2012 15:09
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Vielleicht mal vom Begriff MWSt wegkommen und „bezahlst MWSt“ ist auch einigermaßen schwammig.

http://www.mediengestalter.info/forum/45/umsatzsteuer-freigrenze-19-17-500-euro-71884-2.html
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 21.04.2012 17:31
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pantonine hat geschrieben:
Vielleicht mal vom Begriff MWSt wegkommen


Vll. mal schlau machen - USt und MwSt sind ein und das selbe.

Zitat:
und „bezahlst MWSt“ ist auch einigermaßen schwammig.


Nicht die Spur.

Zitat:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/umsatzsteuer-freigrenze-19-17-500-euro-71884-2.html


Ja, und? Die KU-Regelung entbindet lediglich von der Pflicht, die USt in den Rechnungen auszuweisen und dann - vom Kunden bezahlt - ans FA abzuführen. Dafür kann der KU auf der Ausgabenseite auch seine verauslagte USt nicht mit seiner Umsatzsteuerschuld verrechnen.

Sherlock Flows zahlt Mehrwert- bzw Umsatzsteuer, wann immer er etwas kauft.
 
pantonine

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Verfasst Sa 21.04.2012 22:00
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Jeder zahlt (landläufig) Mehrwertsteuer. Auch Nicht-Gewerbetreibende/Unternehmer. Nur hat das NULL mit der Frage zu tun. Das Sherlock Flows das Geld für seine Unterhosen nicht steuerlich absetzen kann wird ihm vermutlich selbst klar sein.

Als Unternehmer erzeugst Du mit Deinem Geschäft Umsatz, einen Anteil davon verlangt der Staat als Steuer abzuführen. Den korrekten Begriff im Zusammenhang mit Unternehmertum zu verwenden, ist daher einigermaßen hilfreich. Dann kommt auch niemand auf die Idee, wir wüden hier von der Mehrwertsteuer auf dem Kassenzettel reden.
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 21.04.2012 22:35
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pantonine hat geschrieben:
Jeder zahlt (landläufig) Mehrwertsteuer. Auch Nicht-Gewerbetreibende/Unternehmer. Nur hat das NULL mit der Frage zu tun. Das Sherlock Flows das Geld für seine Unterhosen nicht steuerlich absetzen kann wird ihm vermutlich selbst klar sein.


Lies doch besser mal die Frage nach, bevor du dich um die Unterhosen anderer Leute kümmerst...

Zitat:
Dann kommt auch niemand auf die Idee, wir wüden hier von der Mehrwertsteuer auf dem Kassenzettel reden.


Die "Mehrwertsteuer auf dem Kassenzettel" ist die Umsatzsteuer. Zu zahlen vom Kunden, abzuführen vom Unternehmer.


Zuletzt bearbeitet von am Sa 21.04.2012 22:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
pantonine

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Verfasst Sa 21.04.2012 23:06
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Ist mir alles klar. Hat trotzdem nichts mit der Frage zu tun.
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