dyingp
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Verfasst Mo 13.04.2009 10:20
Titel
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Also soweit ich weiß, sind alle sachen, die dem werblichen Auftritt dienen (Visitenkarten, Werbeflyer, Notizblöcke, Beschriftung von Firmenwagen...) von Pflichtangaben befreit.
Steht zumindest im "Recht für Grafiker und Webdesigner" Seite 213.
Auf Geschäftspapieren, wie Rechnungen, personalisierte Angebotsschreiben, oder Auftragsbnestätigungen muss der gläubiger Schutz gewahrt bleiben und somit muss der Name drauf.
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