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Genus
Threadersteller
Dabei seit: 02.08.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 03.08.2011 12:50
Titel Berichtsheft |
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Hallo,
ich habe am Montag meine Ausbildung zum Mediengestalter in Digital und Print angefangen.
Die Erste Aufgabe war ein Berichtsheft ink. Deckblatt + Innenseite zu gestalten.
Ich hab mich dann an die Arbeit gemacht, vllt. könnt Ihr mir ja Verbesserungen geben o. einfach mal Kritik abgeben.
Die Inhalte auf den Blättern sind pflicht.
lg Genus.
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Nari
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.08.2011 13:07
Titel
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also ich würde betriebliche und schulische Tätigkeiten nicht so direkt trennen – du gehst ja nicht jeden Tag zur Schule und wenn du zur Schule gehst, arbeitest du danach ja noch ... also ich würde das einfach alles unter einem Tag aufschreiben.
(Und bei mir waren die Zeiten wichtig, also das man dann am Ende auf 8 Std. (40 Stunden/Woche) kam (also 3Std. dies, 2Std. das usw.)
Aber das ist von IHK / Prüfern zu IHK / Prüfern auch unterschiedlich, andere Azubis mussten z.B. nur Wochenberichte schreiben.)
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Nari
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.08.2011 13:11
Titel
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Nari hat geschrieben: | also ich würde betriebliche und schulische Tätigkeiten nicht so direkt trennen – du gehst ja nicht jeden Tag zur Schule und wenn du zur Schule gehst, arbeitest du danach ja noch ... also ich würde das einfach alles unter einem Tag aufschreiben.
(Und bei mir waren die Zeiten wichtig, also das man dann am Ende auf 8 Std. (40 Stunden/Woche) kam (also 3Std. dies, 2Std. das usw.)
Aber das ist von IHK / Prüfern zu IHK / Prüfern auch unterschiedlich, andere Azubis mussten z.B. nur Wochenberichte schreiben.) |
Und „1. Ausbildungsjahr“ (und nicht „Ausbildungsjahr erstes“)
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Supervroun
Dabei seit: 23.04.2010
Ort: Gangkofen / Niederbayern
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.08.2011 13:20
Titel
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Also i würd des tabellarischer machen.
Z.B. Oben jeweils das Datum, darunter die Tätigkeiten, daneben in einer Spalte jeweils die Zeit, unten dann die Endsumme von 40 Stunden in der Woche oder je nachdem.
Ich würde Arbeit und Berufsschule a ned direkt trennen, nur wenn du Berufsschule hast, den Hinweis "Berufsschule" dazutun.
Und was Nari mit "und wenn du zur Schule gehst, arbeitest du danach ja noch" meint, das weiß ich nicht. Wir mussten nach einem normalen Schultag nicht mehr in Betrieb, is ja auch a Schmarrn.
Zuletzt bearbeitet von Supervroun am Mi 03.08.2011 13:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nari
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.08.2011 13:45
Titel
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Supervroun hat geschrieben: | Und was Nari mit "und wenn du zur Schule gehst, arbeitest du danach ja noch" meint, das weiß ich nicht. Wir mussten nach einem normalen Schultag nicht mehr in Betrieb, is ja auch a Schmarrn. |
Normalerweise schon, da gibt es auch bestimmte Regelungen zu – durftest halt am Ende nicht über 40 Stunden kommen mit Berufsschule+Arbeiten. Aber das handhabt auch jeder Betrieb anders, manche lassen dich trotzdem jeden Tag nach der Schule kommen, andere geben dir komplett frei. Und die einen haben Blockunterricht, die anderen zwei Tage pro Woche Schule.
Wie sieht das denn bei dir Genus?
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Supervroun
Dabei seit: 23.04.2010
Ort: Gangkofen / Niederbayern
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.08.2011 14:05
Titel
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Also, es ist, soweit ich weiß, gesetzlich geregelt, dass man nach einem normalen Berufsschultag nicht mehr in die Arbeit muss, da kann der Arbeitgeber sagen, was er will. Man muss nur noch in den Betrieb, wenn der Berufsschultag nicht länger als X Stunden gedauert hat, aber das sind dann Ausnahmesituationen!
So ist es zumindest, wenn man nicht Blockunterricht hat.
Aber darum gehts ja jetz nicht. Wie gesagt, ich würds eher in tabellarischer Form machen und so, dass man gleich auf Anhieb erkennt, ob der Azubi auch seine Stunden zusammengebracht hat.
Zuletzt bearbeitet von Supervroun am Mi 03.08.2011 14:12, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Liliana
Dabei seit: 24.02.2004
Ort: Hamburg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.08.2011 21:00
Titel
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Wenn der Schultag mehr als 5 Stunden hatte muss man nicht mehr in den Betrieb. Gesetzliche Regelung. An Tagen unter 5 Stunden liegt es im Ermessen des Betriebes.
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ghostface
Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.08.2011 21:21
Titel
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Nimm die Standard Vorlage der IHK, das macht dir am wenigsten Stress und Arbeit. Kein Schwein interessiert sich für das Berichtsheft, und wenn du was ausgefallenes machst, kommt irgendwann irgendein IHK-idiot und pisst dir ans bein warum dein berichtsheft nicht "regelkonform" ist. und dann darfst du mit dem rumstreiten ob es für das berichtsheft gestaltungsregeln gibt oder nicht...
weiß zwar nicht bei welcher IHK du bist, aber das wird sich nicht groß unterscheiden, also guckst du hier:
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Anhaenge/Taegliches-Berichtsheft.doc
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Anhaenge/Merkblatt-Berichtsheft2.pdf
Und dein Beruf heißt "Mediengestalter Digital und Print" nicht "Mediengestalter in...", das "in" ist nur die Abkürzung für "Mediengestalter/Mediengestalterin"
Liliana hat geschrieben: | Wenn der Schultag mehr als 5 Stunden hatte muss man nicht mehr in den Betrieb. Gesetzliche Regelung. An Tagen unter 5 Stunden liegt es im Ermessen des Betriebes. |
Richtig! Und Mittagspause zählt in der Schule auch als Arbeitszeit, egal ob das in der Arbeit auch so gehandhabt wird oder nicht.
Zuletzt bearbeitet von ghostface am Mi 03.08.2011 21:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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