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Thema: unterlassungserklärung? vom 31.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Web-Hosting und Internetzugang -> unterlassungserklärung?
Autor Nachricht
georg
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 16:32
Titel

unterlassungserklärung?

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hallo zusammen,


habe vor ca. 10monaten für einen freund von mir eine domain gesichert mit der endung .info! der erste teil der domain besteht aus dem firmennamen für die mein kollege zu diesem zeitpunkt gearbeitet hat! er wollte die domain als handelsvertreter der firma zu vertrieb nutzen. der geschäftsführer dieses unternehmens gab mir damals im beisein meines freundes das mündliche ok die domain zu registrieren da er bereits alle domains die er will registriert hat, .de /.com .... !
soweit so gut

jetzt nach 10monaten allerdings erhalte ich ein schreiben vom anwalt der firma ihnen diese domain abzutreten und die anwaltskosten von ca. 1100euro zu übernehmen und ausserdem eine unterlassungserklärung zu unterschreiben, da ich ansonsten infolge weiterer zuwiederhandlung 5.100euro zahlen soll?

denke vom gefühl her auf keinem fall das ich die kosten der gegnerischen partei übernehmen muss da ich die kanzlei ja niemals beauftragt habe!

bin ich verpflichtet die domain jetzt abzutreten oder kann ich anhand der damaligen genehmigung das ganze verweigern bzw. gegen eine unkostenentschädigung (mein anwalt, domainregistrierung,...) die domain überschreiben?

der name der firma ist rechtlich geschützt! daher die frage wieviel die damalige mündliche freigabe wert ist!

mfg
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 16:48
Titel

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jegliche Meinung hier im Forum zu diesem Thema duerfe so viel wert sein wie dass was Du heute morgen ins Porzellan gelassen hast.

Such Dir nen guten Anwalt und befrag den


/// Umgang mit Abmahnungen -> http://www.abmahnwelle.de/


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 31.01.2005 16:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 16:54
Titel

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Das Problem mit dem mündlichen ist folgendes:

Wenn nur du und der Kläger da zusammen wart, steht Aussage gegen Aussage. Wenn einer von euch beiden einen Zeugen hatte, siehts für denjenigen um Längen besser aus.
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bluedom

Dabei seit: 26.10.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 17:07
Titel

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Hi,
solche briefe habe ich schon öfters bekommen * Wo bin ich? *

Nach deutschem Recht ist die Reservierung einer Domain mit der für einen Dritten geschützten Marke ein Verstoß gegen das Markenrecht.
Der Markeninhaber hat dann einen Unterlassungsanspruch. Siehe § 14 Abs. 2 MarkenG.

das beste ist wohl erst mit geschäftsführer zu reden... er kann das ja auch wieder rückgängig machen.
bei mir ist es bisher ganz gut gelaufen...
obwohl es nut große firmen waren und der streitwert auf 50.000 - 100.000 euro festgelegt wurde.
vielleicht hat der geschäftsführer inzwischen vergessen
das es da eine mündliche absprache gab?! kommt ja auch öfters vor das die anwälte von
der reservierten domain mitbekommen haben und dem geschäftsführer vorgeschlagen haben
die domain für ihn zu reservieren...

Auf jeden Fall würde ich die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
erstmal nicht unterschreiben!! Sobald du das Teil unterschreibst verpflichtest du dich ja die Kosten des außergerichtlichen Abmanverfahrens zu tragen....
Und wie Mischpult schon sagte ... einen Anwalt einschalten!!

warum hast du eigentlich die domain auf deinen namen und
nicht auf den namen deines freundes registriert?!

gruß maik
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 17:42
Titel

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Wenn der FAll wie geschildert ist hast Du schlechte Karten! Ich würde mal mit dem Geschäftsführer reden und Ihm schildern das dieses nicht in Böser Absicht sondern gutem Glauben geschehen ist.

Das ist eben kein Abmahnschreiben irgendeines Abmahnhaies sondern hat einen konkreten Hintergrund.

Ist also in jedem Falle ernst zu nehmen.
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