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Thema: Zwei Firmennamen? vom 30.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Zwei Firmennamen?
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KiteKatus
Threadersteller

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Verfasst Di 30.11.2010 14:52
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Zwei Firmennamen?

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Hallo,
ich habe ein kleines/großes Problem. Beim Gewerbeamt habe ich angegeben "Herstellung und Vertrieb von Medien aller Art" um Printmedien und Webdesign abdecken zu können. Ich produziere nun aber auch Spiele wie Flashgames (PC Spiele) .. und co. (KEINE Brettspiele!). Allerdings passt der Name den ich anbiete für die Herstellung von Webdesign, Logoentwicklung und co. nicht wirklich zum Gamedesign Bereich. Jetzt möchte ich zwei verschiedene Firmennamen haben (jetzt mal nur rein fiktiv).. einmal z.B. "CI-Herstellung Müller" und zum anderen für Gamedesign "Cool-Games". Kann ich zwei Firmennamen haben und diese auch auf die jeweilige Rechnung setzen?
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cyanamide
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Verfasst Di 30.11.2010 15:00
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siehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_%28Deutschland%29#Firma_bzw._Gesch.C3.A4ftsbezeichnung

Als Einzelunternehmer kannst du eh nicht jeden x-beliebigen
Namen frei wählen. "Cool-Games" ohne Namen wird da
bereits nicht funktionieren.
Ich selbst habe Gewerbe in zu Zeit drei verschiedenen
Gemeinden angemeldet (waren zeitweise vier), da gehen
die Meinungen der Beamter bei der Gewerbeanmeldung
stark auseinander.
Ebenso habe ich eine Gemeinde, die würde z.B. das
"Medien aller Art" niemals durchgehen lassen. Da musste
ich alles genau aufschlüsseln. Da das immer ein wenig
Abhängig vom zuständigen Amt bzw. der Willkür des
Beamten ist, würde ich nachfragen, wie es bei euch
erlaubt ist.
Ich denke, wenn dein Namen mit im Firmenname steht,
stellt das wohl weniger ein Problem dar.


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Di 30.11.2010 15:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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KiteKatus
Threadersteller

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Verfasst Di 30.11.2010 15:14
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Im Falle von "Cool-Games" würde das bedeuten ich müsste das so schreiben "Cool-Games Inhaber Hans Würst" damit ich da keine Probleme bekomme? Aber generell kann ich zwei Namen für ein Gewerbe haben?
Das mit dem Medien aller Art ist bei mir aber durchgegangen. Zumindest konnte ich das genau so anmelden. In dem ganzen Dschungel blickt doch langsam keiner mehr durch... * Ich geb auf... * * grmbl *

Wie geschrieben wird da wohl der Name "Cool-Games Wüst" etc.
stehen müssen. Zu dem und vor allem zu der Sache mit den
Zwei Namen (beides mal dein Name enthalten) kann dir
letztendlich nur der Beamte am Gewerbeamt genaues
sagen. Wie ebenfalls geschrieben wird das von Ort zu Ort
unterschiedlich genau genommen.


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Di 30.11.2010 15:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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blindtext

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Verfasst Di 30.11.2010 16:02
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KiteKatus hat geschrieben:
Im Falle von "Cool-Games" würde das bedeuten ich müsste das so schreiben "Cool-Games Inhaber Hans Würst" damit ich da keine Probleme bekomme?


Nein, ohne "Inhaber". Die Unternehmereigenschaft ist beim EU an dich als Person gebunden, du kannst nicht "Inhaber" von dir selbst sein.

Zitat:
Aber generell kann ich zwei Namen für ein Gewerbe haben?


Da die Unternehmereigenschaft beim EU an dich als Person gebunden ist, musst du immer unter deinem Namen auftreten, das ist das Relevante. Alles andere Beiwerk.

Zitat:
Das mit dem Medien aller Art ist bei mir aber durchgegangen. Zumindest konnte ich das genau so anmelden. In dem ganzen Dschungel blickt doch langsam keiner mehr durch... * Ich geb auf... * * grmbl *


Dann suche dir professionelle Hilfe. Nur das ist rechtssicher.

Zitat:
Wie geschrieben wird da wohl der Name "Cool-Games Wüst" etc.
stehen müssen.


Vorname + Nachname, ausgeschrieben.

b.
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cyanamide
Moderator

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Verfasst Di 30.11.2010 16:07
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Das ist die Regel, so wie's auch in meinem Wiki-Link steht.

Aber, wie geschrieben, sehen das manche Gemeinden nicht
ganz so genau, denen reicht hier z.B. in einem Ort, wenn da
nur "Müller" steht. Eine Gemeinde weiter muss da schon
wieder "Max Müller" stehen. Was natürlich in erstem Fall
nicht der offiziellen Vorschrift entspricht.

Ich selber habe Gesamt drei Firmennamen, zwei davon sind
Einzelunternehmen - allerdings sind das auch separate Gewerbe.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Di 30.11.2010 17:01
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cyanamide hat geschrieben:
Das ist die Regel, so wie's auch in meinem Wiki-Link steht.

Aber, wie geschrieben, sehen das manche Gemeinden nicht
ganz so genau, denen reicht hier z.B. in einem Ort, wenn da
nur "Müller" steht. (...)


Das mag sein, aber von den Gemeinden droht auch nicht das größte Risiko. Sondern von Mitbewerbern. Unlauterer Wettbewerb durch Vortäuschen eine nicht existenten 'Firma' - der EU hat eben keine Firma, sondern er ist die 'Firma', deshalb ist ja sein Name das relevante Merkmal - ist ein Abmahngrund.

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Di 30.11.2010 17:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

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Verfasst Di 30.11.2010 17:04
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Das stimmt wohl.
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Mark-Korb

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Verfasst Di 07.12.2010 23:23
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Ich glaube ihr macht euch das grade Teilweise zu Kompliziert.

Als Logo bzw. Marke kann man eh nehmen was man will. Und mit eben damit Kommuniziert man ja nach aussen.
Ich habe auch ein unternehmen aber habe zwei Inhaltlich getrennte Marken unter denen ich meine Dienste anbiete. Beides halt Firma: Max Müller.
Es muss nur bei Bestellungen, Rechnungen usw. Firma: Cool-Games, Max Müller oder auch nur Firma: Max Müller stehen.

Und ich musste bei meiner Gewerbeanmeldung auch jeden Scheiß angeben: Erstellung von Werbemitteln, Büchern, Websites Fotos.................
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