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Thema: wiederabdruck einer illu in ähnlicher zeitschrift -honorar? vom 17.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> wiederabdruck einer illu in ähnlicher zeitschrift -honorar?
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bologna
Threadersteller

Dabei seit: 17.12.2010
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Verfasst Fr 17.12.2010 02:20
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wiederabdruck einer illu in ähnlicher zeitschrift -honorar?

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hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer schwierigen frage. ich erstelle seit einiger zeit für eine zeitschrift illustrationen. nun wurde mir mitgeteilt, dass diese zeitschrift auch in einem anderen land erscheint. bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass es exakt die selbe zeitschrift ist, aber nun habe ich gesehen, dass die zwei zeitschriften in den zwei ländern teilweise verschiedene inhalte haben, manche rubriken aber haben sie gemeinsam. ich frage mich nun schon, ob ich nicht, wenn eine meiner illustrationen in beiden zeitschriften abgedruckt wird, das zu einem höheren preis führen sollte. also der normalpreis und dann noch einmal eine ermäßigung für die nochmalige verwendung, wie ich es normalerweise mache, wenn eine zeitschrift eine illustration noch einmal in einer weiteren ausgabe drucken möchte. allerdings denke ich mir das aber nur deswegen, weil es eben nicht EINE zeitschrift ist, sondern zwei verschiedene. als die zeitschrift ein buch herausgegeben hat, habe ich auch einen preis einmal für den abdruck im buch und einmal für den abdruck in der zeitschrift berechnet.
es gibt bei den zwei zeitschriften eben überschneidungen, zum beispiel ist ein artikel mit meiner illustration in beiden zeitschriften. frage mich, wie die journalisten das handhaben? anscheinend wird auch für jedes land einzeln abgerechnet. bitte um hilfe!

liebe grüße,
bologna
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.12.2010 07:41
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Naja, wie ist denn die Nutzungstecht-Einräumung im vertrag formuliert?

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Wenn es sich also um zwei unterschiedliche Zeitschriften handelt, dann schreib das dem Verleger und sprich doch erst mal mit ihm über das Vergütungsthema.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 17.12.2010 08:07
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Genau, es kommt drauf an, was vorab vereinbart war, was der Kunde alles mit deinen Illustrationen machen darf. Wenn er ins Nudeltütengeschäft einsteigt und du hast ihm die NR für alle möglichen Printprodukte eingeräumt, dann darf er das machen, ohne dich fragen oder gar beteiligen zu müssen.

Wenn die Illus nur für diese eine Zeitschrift verwendet werden dürfen, dann müsst ihr euch jetzt neu an den Tisch setzen.
 
bologna
Threadersteller

Dabei seit: 17.12.2010
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Verfasst Fr 17.12.2010 13:20
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also fuer die illustration wird bei mir immer die erstellung und das einmalige nutzungsrecht bezahlt. steht in der rechnung und in den agb. davor hatten wir auch schon faelle, wo eine illustration noch einmal in einem buch abgedruckt wurde, da musste dafuer natuerlich auch bezahlt werden. das ist auch gar nicht so sehr die frage, viel mehr, ob die zeitschrift in dem anderen wirklich "was anderes" gilt, weil sie teilweise doch gleich ist wie die andere. bei ihren mediadaten sehe ich allerdings, dass auch die anzeigen in den beiden heften verschieden verrechnet werden, natuerlich. hab ihnen jetzt mal geschrieben, dass ich eine gebuehr fuer einen wiederholten abdruck verlangen moechte.
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