Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mi 23.01.2008 13:02 Titel
falsch. es ist immer noch ein weit verbreiteter irrglaube, das man 3 mahnungen braucht, um ein gerichtliches mahnverfahren anzustreben. das ist falsch.
wenn das zahlungsziel verstrichen ist (oder wenn keines angeben ist 30 tage nach rechnungsstellung) ist der kunde automatisch im zahlungsverzug und es kann theoretisch das mahnverfahren eröffnet werden. allerdings schicken die meisten firmen vorher eine zahlungserinnerung und 1 - 3 mahnungen raus. eine verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.
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