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Thema: Werkvertrag unbestimmter Dauer vom 07.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Werkvertrag unbestimmter Dauer
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andares
Threadersteller

Dabei seit: 19.10.2006
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Verfasst Do 07.02.2008 21:33
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Werkvertrag unbestimmter Dauer

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text

Zuletzt bearbeitet von andares am Do 17.04.2008 14:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Do 07.02.2008 22:16
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Re: Werkvertrag unbestimmter Dauer

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andares hat geschrieben:
Hallo Kollegen!

Ich bin selbstständig als Grafiker und lasse mir gelegentlich von Freunden oder Studienkollegen bei Design-Projekten aushelfen. Da ich bemüht bin, allen ein gemäßes Honorar zu bezahlen, möchte ich gerne auch die rechtliche Seite klären.

Wie stelle ich das nun an? Werkvertrag?


Nö.

Zitat:
Habe im Internet schon einige Muster gefunden. Diese beziehen sich aber immer nur auf ein bestimmtes Projekt


Das ist der Zweck eines Werkvertrages -> http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

In welcher rechtlichen Position sind die 'Freunde und Studienkollegen', die Dir aushelfen? Wie habt Ihr das bisher gemacht? Haben die Dir Rechnungen geschrieben, habt Ihr Arbeitsverträge gemacht oder war das alles 'bar Kralle', vulgo schwarz?

c_writer
 
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joki

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Verfasst Do 07.02.2008 22:20
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Ein Werkvertrag bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf die Erstellung eines definierten Werkes. Das was Du möchtest ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne die Verpflichtungen eines Arbeitgebers.

Da hat der Gesetzgeber mit Recht Hindernisse eingebaut. *Thumbs up!*

Also geb Dir einen Ruck und stell jemanden fest ein. Geiz ist nicht immer Geil Hmm...?!
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andares
Threadersteller

Dabei seit: 19.10.2006
Ort: St. Martin
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.02.2008 22:43
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text

Zuletzt bearbeitet von andares am Do 17.04.2008 14:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 08.02.2008 15:07
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grundsätzlich schriftlich! was aber rechlich in ordnung ist, das kann ich dir nicht sagen, da es ja alles im privaten bereich passiert. wenn du leistungen von deinen kolllegen beziehst und dich absichern willst brauchst du einfach eine schrifltich bestätigung, dass sie alle rechte an ihrer arbeit an dich abtreten und mit dem gezahlten betrag alle ansprüche abgegolten sind.
allerdings ist eine rücksprache mit einem anwalt die bessere wahl, denn das sind alles halbwissende aussagen von mir. bei einem rechtsstreit ist es eg fraglich, ob deine kollegen etwas nachträglich in anspruch nehmen können. aber dazu gibt es reichliche threads. das muss man hier nicht disskutieren.
 
Der Drucker

Dabei seit: 04.02.2008
Ort: Hamburg
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 09.02.2008 11:33
Titel

Re: Werkvertrag unbestimmter Dauer

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andares hat geschrieben:

Wichtig wären dann Punkte wie Nutzungsrecht, Verschwiegenheit, etc.

Hallo Andi,

ein wichtiger Punkt dabei wäre auch die Betrachtungsweise solcher Verträge durch das Finanzamt.
Ein Besuch beim bei einem guten Steuerberater wäre daher mein erster Schritt.

Viel Erfolg.
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