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andares
Threadersteller
Dabei seit: 19.10.2006
Ort: St. Martin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.02.2008 21:33
Titel Werkvertrag unbestimmter Dauer |
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text
Zuletzt bearbeitet von andares am Do 17.04.2008 14:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 07.02.2008 22:16
Titel Re: Werkvertrag unbestimmter Dauer |
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andares hat geschrieben: | Hallo Kollegen!
Ich bin selbstständig als Grafiker und lasse mir gelegentlich von Freunden oder Studienkollegen bei Design-Projekten aushelfen. Da ich bemüht bin, allen ein gemäßes Honorar zu bezahlen, möchte ich gerne auch die rechtliche Seite klären.
Wie stelle ich das nun an? Werkvertrag? |
Nö.
Zitat: | Habe im Internet schon einige Muster gefunden. Diese beziehen sich aber immer nur auf ein bestimmtes Projekt |
Das ist der Zweck eines Werkvertrages -> http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag
In welcher rechtlichen Position sind die 'Freunde und Studienkollegen', die Dir aushelfen? Wie habt Ihr das bisher gemacht? Haben die Dir Rechnungen geschrieben, habt Ihr Arbeitsverträge gemacht oder war das alles 'bar Kralle', vulgo schwarz?
c_writer
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.02.2008 22:20
Titel
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Ein Werkvertrag bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf die Erstellung eines definierten Werkes. Das was Du möchtest ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne die Verpflichtungen eines Arbeitgebers.
Da hat der Gesetzgeber mit Recht Hindernisse eingebaut.
Also geb Dir einen Ruck und stell jemanden fest ein. Geiz ist nicht immer Geil
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andares
Threadersteller
Dabei seit: 19.10.2006
Ort: St. Martin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.02.2008 22:43
Titel
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text
Zuletzt bearbeitet von andares am Do 17.04.2008 14:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 08.02.2008 15:07
Titel
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grundsätzlich schriftlich! was aber rechlich in ordnung ist, das kann ich dir nicht sagen, da es ja alles im privaten bereich passiert. wenn du leistungen von deinen kolllegen beziehst und dich absichern willst brauchst du einfach eine schrifltich bestätigung, dass sie alle rechte an ihrer arbeit an dich abtreten und mit dem gezahlten betrag alle ansprüche abgegolten sind.
allerdings ist eine rücksprache mit einem anwalt die bessere wahl, denn das sind alles halbwissende aussagen von mir. bei einem rechtsstreit ist es eg fraglich, ob deine kollegen etwas nachträglich in anspruch nehmen können. aber dazu gibt es reichliche threads. das muss man hier nicht disskutieren.
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Der Drucker
Dabei seit: 04.02.2008
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 09.02.2008 11:33
Titel Re: Werkvertrag unbestimmter Dauer |
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andares hat geschrieben: |
Wichtig wären dann Punkte wie Nutzungsrecht, Verschwiegenheit, etc.
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Hallo Andi,
ein wichtiger Punkt dabei wäre auch die Betrachtungsweise solcher Verträge durch das Finanzamt.
Ein Besuch beim bei einem guten Steuerberater wäre daher mein erster Schritt.
Viel Erfolg.
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