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Thema: Werbung im öffentlichen Raum > Berlin vom 12.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Werbung im öffentlichen Raum > Berlin
Autor Nachricht
oliver_mahlke
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Threadersteller

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Verfasst So 12.08.2007 10:05
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Werbung im öffentlichen Raum > Berlin

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Moin.

Kann mir jemand ein paar Infos zu folgenden Fragen geben - jeweils für Berlin:

1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Verteilung von Flyern im öffentlichen Raum erlaubt, welche Kosten fallen an (z.B. für eine Genehmigung) und welche Behörde ist zuständig.

2. Ist das anbringen kommerzieller Werbung an Laternenmasten (wie z.B. von kleinen Umzugsfirmen gerne praktiziert) zulässig? Benötigt man hierfür eine Genehmigung?

Danke!
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Verfasst So 12.08.2007 13:10
Titel

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Ich glaube das kann ich dir deutschlandweit beantworten:

1. Voraussetzung: Die selbe wie für alle Printprodukte (Pornografie, rassistische Inhalte, etc). Kosten fallen an (jedenfalls in Köln aber ich denke auch überall sonst), sind Bearbeitungsgebühren und Reinigungspauschalen, denn schliesslich werden die Dinger ja achtlos von den meisten auf die Straße geworfen. Behörde: Ordungsamt.

2. Nein! Wird zwar in Einzelfällen tolieriert (Katze entlaufen, ...). Falls doch in Sonderfällen möglich dann gibts die Infos ebenfalls beim Ordungsamt


ZIM
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Walter E. Kurtz

Dabei seit: 07.08.2007
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Verfasst So 12.08.2007 13:36
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zu 2. bei uns ist dies genehmigungspflichtig und wird pro Laternenmast & Werbedauer abgerechnet. Infos dazu bekommst Du bei Deinem zuständigen Ordnungsamt.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 12.08.2007 16:39
Titel

Re: Werbung im öffentlichen Raum > Berlin

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oliver_mahlke hat geschrieben:
Moin.

Kann mir jemand ein paar Infos zu folgenden Fragen geben - jeweils für Berlin:

1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Verteilung von Flyern im öffentlichen Raum erlaubt, welche Kosten fallen an (z.B. für eine Genehmigung) und welche Behörde ist zuständig.


Mal eben gegoogelt:

"Zur Passantenverteilung braucht man eine "Genehmigung zur Verteilung von Werbematerial auf öffentlichem Straßenland." Grund: Die möglichen Verunreinigungen der Gehwege und Straßen durch weggeworfene Flyer, Handzettel, etc.

In Berlin müssen Sie eine solche Erlaubnis zur Passantenverteilung bei dem Ordnungsamt des Bezirks persönlich beantragen, in dem Sie verteilen lassen wollen (möglichst mind. 14 Tage vor der geplanten Aktion).

Wollen Sie in mehreren Gebieten verteilen, geben Sie dies bei der Antragstellung an, das Ordnungsamt wird die weiteren zuständigen Bezirksordnungsämter informieren."

http://www.reklame-beckmann.de/specials/genehmigung.html

Zitat:
2. Ist das anbringen kommerzieller Werbung an Laternenmasten (wie z.B. von kleinen Umzugsfirmen gerne praktiziert) zulässig? Benötigt man hierfür eine Genehmigung?


Auch da liefert google deutliche Hinweise *zwinker* :

"Strafe für Moscheegegner wegen wilden Plakatierens

Das Ordnungsamt Pankow hat ein Verfahren gegen den Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Pankow-Heinersdorfer Bürger, Joachim Swietlik, eingeleitet. Swietlik sei verantwortlich dafür, dass Moscheegegner vor ihrer Demo am 11. Juli Handzettel und Plakate an Lichtmasten, Ampeln und Bäumen im Bezirk geklebt hätten. Dafür könne eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro festgesetzt werden, schreibt das Amt. Swietlik weist jede Verantwortung von sich. "Wir haben unsere Zettel nur in Briefkästen verteilt." Das Ordnungsamt legt jetzt fest, wie hoch die Geldstrafe sein wird."

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/675895.html

c_writer
 
oliver_mahlke
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 25.12.2006
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Verfasst So 12.08.2007 16:43
Titel

Re: Werbung im öffentlichen Raum > Berlin

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c_writer hat geschrieben:
viel hilfreicher Text


Einfach nur ein dickes Danke. *Thumbs up!*
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