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Thema: werbung/flyer verteilen vom 19.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> werbung/flyer verteilen
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cocane

Dabei seit: 13.02.2006
Ort: Augsburg, Gersthofen
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 20.01.2007 14:42
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Bei Privatbesitz würde ich mal mit dem Besitzer sprechen.
Für öffentliche Plätze bin ich mir ziemlich sicher das du ne Genehmigung von der Stadt brauchst.

Um sicher zu gehen würde ich aber auf alle Fälle fragen, bevor's teuer wird.
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thomas.rausch

Dabei seit: 30.05.2007
Ort: Aachen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 15:03
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Ich habe dazu eine weitere Frage, seit fast 1 Jahr versuche ich bei der Stadt Köln eine Genehmigung zu bekommen (Ordnungsamt). Diese sagen mir, dass es grundsätzlich verboten ist, ausser ich besitze einen Laden, dann darf ich 1 Meter im Umkreis diese verteilen.

Wie machen das die ganzen Diskobetreiber oder sonstige, welche in den Fußgängerzonen ihr Flyer verstreuen???
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 29.07.2007 15:11
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die lassen das illegal machen denke ich mal oder
reden sich raus sie hätten das nicht selber verteilt.

keine ahnung.
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thomas.rausch

Dabei seit: 30.05.2007
Ort: Aachen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 15:28
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Was für Strafen kämen auf einen ca zu 100€ oder eher 1000€?

Weil am Wochenende in Köln erreicht man nicht nur Leute aus köln sondern auch ca 200km umkreis, welche dort shoppen, .... .

Gibt es eine Möglichkeit auf einen § zuverweisen, welcher erlaubt Werbung zu verteilen, oder hat die Stadt wirklich die Möglichkeit dies komplett zu unterbinden?
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 29.07.2007 15:59
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thomas.rausch hat geschrieben:
Was für Strafen kämen auf einen ca zu 100€ oder eher 1000€?


Frag' einen Anwalt. Vmtl. wird es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das kann aber trotzdem in die Tausende gehen. Zumal Du wusstest, dass es verboten ist und Du Dich um eine Genehmigung bemüht hast.

Zitat:
Weil am Wochenende in Köln erreicht man nicht nur Leute aus köln sondern auch ca 200km umkreis, welche dort shoppen, .... .

Gibt es eine Möglichkeit auf einen § zuverweisen, welcher erlaubt Werbung zu verteilen,


Nein, es gibt kein Grundrecht oder so etwas ähnliches auf 'Werbung verteilen'.

Zitat:
oder hat die Stadt wirklich die Möglichkeit dies komplett zu unterbinden?


Natürlich hat jede Gemeinde die Möglichkeit, solche ordnungsrechtluchen Maßnahmen anzuordnen.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am So 29.07.2007 15:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
fmmusic

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 16:20
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also ich kann dir aus erfahrung sagen, ein club hat bei uns verteilt. erstmal gab es keine probleme (in städten ist es fast normal, aber natürlich auch nicht erlaubt.
erst als ein geschäftsinhaber eine anzeige gemacht hat, da bei ihm vor dem laden jede menge von dem zeug lag, gab es ein ordnungswidrigkeitsgeld. lag damals bei 150 € und der club musste alles auf dem boden befindlichen flyer in der stadt entdorgen (reinigen). besser ist es, sowas in läden (mit genehmigung des inhabers) auszulegen oder die verteilen die in die einkaufstüten.
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thomas.rausch

Dabei seit: 30.05.2007
Ort: Aachen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 17:14
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Das Problem ist, in den Läden wo ich die Zielgruppe finden würde, wäre es abwerben von Kunden und damit würde ich auch gegen einen § verstoßen.

Zum Projekt:
Es ist ein Portal welches Bundesliga Daten LIVE auf jedes Handy zustellt.
Hauptzielgruppe: Männer im Alter zwischen 18 und 40 Jahren.


//EDIT
Wie können solche Firmen dann einen illegalen Service anbieten? (Link entfernt!)
Wenn ich dort Werbung buchen würde, wäre ich dann auch belangbar?


Zuletzt bearbeitet von thomas.rausch am So 29.07.2007 17:59, insgesamt 3-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 29.07.2007 17:32
Titel

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thomas.rausch hat geschrieben:
Das Problem ist, in den Läden wo ich die Zielgruppe finden würde, wäre es abwerben von Kunden und damit würde ich auch gegen einen § verstoßen.


Tja. Dann vielleicht mal über alternative Werbeformen nachdenken? Großflächen, KFZ-Beschriftungen, mobile Plakatträger (Aufstellung im öffentlichen Straßenraum natürlich genehmigen lassen)?

Zitat:
//EDIT
Wie können solche Firmen dann einen illegalen Service anbieten? (http://www.XXXXXXXXXXXX)


Wie kommst Du denn darauf, dass die einen "illegalen Service" anbieten? Ich wär' vorsichtig mit solchen Aussagen, das geht arg in Richtung Rufschädigung ..

Zitat:
Wenn ich dort Werbung buchen würde, wäre ich dann auch belangbar?


Nö. Die werden schon Genehmigungen haben, keine Sorge ...

c_writer
 
 
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