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Thema: werberecht für rechtsanwälte vom 06.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> werberecht für rechtsanwälte
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Seeankemone
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2003
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Verfasst Sa 06.03.2004 23:31
Titel

werberecht für rechtsanwälte

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Hallo, ich mache grade ein Ci für einen Rechtsanwalt und bin beim Thema Aussenwerbung und Werbegeschenke. Nun frage ich mich, wie das mit dem Werberecht ist, ich weiss noch, dass es mit dem werberecht für Ärzte etwas eingeschränkt war 7 ist. den Rechtsanwalt kann ich gerade nicht kontaktieren. Im Netz finde ich nicht wirklich etwas. Hat mir jemand nen Tip, wo ich was finde oder kann mir jemand sagen, ob ein Rechtsanwalt Werbegeschenke weitergeben darf oder Fahrzeugbeschriftung gestalten ??
Danke für jede Antwort....
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 06.03.2004 23:43
Titel

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Oh ja - das würde mich auch interessieren.
Bei Ärzten wurde das ja gelockert...
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apfelz

Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
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Verfasst So 07.03.2004 04:08
Titel

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...und bei den rechtsanwälten ist das glaub ich grad im gespräch,
wenn ich richtig aufgepasst habe! die verhandeln das immer vor gericht.

Gem. § 43b BRAO ist die Werbung eines Rechtsanwalts nur erlaubt,
soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich
unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.


z.b. werbung im telefonbuch ist erlaubt, auch auf der titelseite,
oder außenwerbung direkt vor der firma,
aber bei autobeschriftung würde ich mich auf jedenfall vorher erkundigen,
(vielleicht bei einem rechtsanwalt Grins )

so hab ich das alles jetzt mal verstanden!?
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
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Verfasst So 07.03.2004 09:23
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Das Thema wurde hier schon mal diskutiert. Vielleicht hilft's Dir weiter:
http://www.mediengestalter.info/viewtopic.php?t=13792

Gruß

Achim
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JB

Dabei seit: 09.03.2004
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Verfasst Mi 10.03.2004 12:25
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Info aus erster Hand

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Ich hab mich mit dem Thema schon mal ein bis'chen beschäftigt und glaube ich kenn mich ganz gut aus.Was Anwälte dürfen und was nicht füllt Bücher und weis keiner so genau...als Faustregel gilt:

Werbung ja, Reklame nein!

Werbung sind Mailings, Schilder in allen Größen und Gestaltungsvarianten vor der Kanzlei, Anzeigen in Zeitungen etc, solange keine "reißerische Aufmachung" vorliegt.

Für unzulässig hat die Rechtsanwaltskammer gehalten: Beschriftungen auf Taxis (also lass das mit dem Auto lieber), Plakate an Litfassäulen und Radiowerbung


Wenn Du noch spezielle Fragen zum Standesrecht hast, meld Dich...vielleicht kann ich Dir helfen Lächel
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