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Verfasst Mo 04.05.2009 09:46 Titel
Also das sollte im Vertrag mit drinstehen, dass du dich nicht darum kümmern musst.
Im Endeffekt könntest du das als Zusatzleistung anbieten, dann aber würde ich das mit deinem Anwalt machen, und das sorgt eben für Mehraufwand/-kosten.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mo 04.05.2009 13:13 Titel
für die inhalte einer webseite ist grundsätzlich erstmal immer der seitenbetreiber verantwortlich. zumindest im außenverhältnis (also auch bei abmahnungen). was ihr im innenverhältnis so vereinbart, bleibt euch überlassen, ich würde mich aber in jedem fall schriftlich absichern, das diese rechtlichen geschichten einer webseite von einem anwalt geprüft werden sollten und du im falle eines falles keine verantwortung übernehmen kannst. damit dürftest du bei den meisten dingen aus dem schneider sein, sofern du nicht irgendwo grob fahrlässig handelst (z.b. ne webseite komplett ohne impressum online nimmst oder solche scherze).
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