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benM
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2008
Ort: Würzburg / Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2009 23:36
Titel Wer ist rechlich verantwortlich? |
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Wer ist rechlich verantwortlich?
Wer bei der Denic als Inhaber der .DE Adresse steht oder wer im Impressum steht?
ich frage dies weil ich für einen Kunden eine .de Adresse regestrieren möchte und sie ihm zur Verfügung stellen will.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Sa 25.04.2009 08:55
Titel
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wer als inhaltlich verantwortlicher in der webseite steht. aber du kannst beim registrieren auch den namen eines kunden angeben, selbst wenn du die adresse für ihn registrierst. das mach ich auch immer so. domains laufen immer auf den namen des kunden.
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.04.2009 13:27
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | aber du kannst beim registrieren auch den namen eines kunden angeben, selbst wenn du die adresse für ihn registrierst. |
Nicht "kannst" sondern "musst" …
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 26.04.2009 11:42
Titel
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Hallo,
Das Wort Verantwortlich ist hier etwas irreführend.
Nach dem Telemediengesetz (TMG) ist der inhaltlich verantwortliche anzugeben (Impressum). Dieser haftet etwa für Inhalte und verlinkte Seiten. Wem die Rechte an der Seite gehören ist hingegen grundsätzlich eine andere Feage. Hier wird die DENIC-Registrierung relevant. Hier könnte etwa der Fall anzusiedeln sein, dass eine Namensrechtsverletzung durch den Domain-Namen selbst begangen wird. In diesem Fall wäre die Denic-Registrierung erster Anhaltspunkt für die Identität des Verletzers.
MfG
AF
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benM
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2008
Ort: Würzburg / Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst So 03.05.2009 22:49
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Dann muss ich aber beim regestrieren der Seite auch die Kontodaten des Kunden angeben?! Das ist irgendwie umständlich!
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 04.05.2009 09:36
Titel
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Nein, das sehe ich nicht so: Wer die Gebühren zahlt, hat auf die Inhaberschaft grds. keinen Einfluss.
D.h., dass Du den Namen des tatsächlichen Inhabers eintragen kannst, die Gebühren können trotzdem von Deinem Konto abgebucht werden, sofern dies mit Deinem Auftraggeber so vereinbart ist.
Gruß
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benM
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2008
Ort: Würzburg / Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.05.2009 20:03
Titel
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Und was is wenn der Kunde dann nach 7 Wochen sagt, ich will die Seite nicht mehr? Hängt dann der Vertrag an mir?
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.05.2009 23:16
Titel
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benM hat geschrieben: | Und was is wenn der Kunde dann nach 7 Wochen sagt, ich will die Seite nicht mehr? Hängt dann der Vertrag an mir? |
Kann er nicht. Bzw. müsstest du ja das Geld trotzdem fordern, da im Vertrag das inklusiv sein sollte.
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