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Thema: Wer ist für Rechte verantwortlich: Ich oder Auftraggeber? vom 30.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wer ist für Rechte verantwortlich: Ich oder Auftraggeber?
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Autor Nachricht
Lukzen
Threadersteller

Dabei seit: 29.06.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.08.2009 23:46
Titel

Wer ist für Rechte verantwortlich: Ich oder Auftraggeber?

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Hey Freunde,

dachte mir, ist mal Zeit für meine erste Frage. Lächel

Ich habe für die Firma, in der ein Verwandter beschäftigt ist, einen Werbefilm gedreht, der ein neues Produkt einem Haufen Fachleuten in Amerika vorstellt.
Ich verwende dabei Musik, die urheberrechtlich geschützt ist.

Zunächst einmal interessiert mich: Wer ist dabei für das Kaufen der Musikrechte verantwortlich?
Bin das ich als "Produzent", oder die Firma als diejenige, die das Video dann veröffentlicht?
Oder anders: Packen sie mich oder die Firma, wenn die Rechte nicht vorhanden sind?

Anderenorts habe ich gelesen, dass das in dem Vertrag zwischen mir und der Firma geregelt sein sollte. Das Problem hierbei ist, dass die ganze Sache über meinen Verwandten geregelt wurde, das heisst ausservertraglich.
Das einzige Schriftstück wird meine Rechnung an die sein - und darum gehts eigentlich ja auch: Muss ich die Rechte selber besorgen und denen dann extra berechnen, oder ist das deren Bier?

Das wärs, ich hoffe mir kann wer helfen.

Vielen Dank,
Lukzen

[edit]
Verschoben von Allgemeines - Bild und Ton nach Recht.


Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am Mo 31.08.2009 00:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.08.2009 00:05
Titel

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Die Frage ist durchaus nicht einfach zu beantworten da sowas zu 99, 99999% aller Fälle vertraglich geregelt ist - und eigentlich sein muss.

Falls kein Vertrag vorhanden ist dann tritt, wie immer, die entsprechende Gesetzliche Regelung in Kraft.
Wie die nun genau ausschaut … keine Ahnung aber rein gefühlt denke ich schauts so aus:

Nach der Freigabe ist der Kunde verantwortlich! Zur Sicherheit hast du den Kunden in deiner Rechnung noch mal darauf hingewiesen das urheberrechtlich geschützes Material verwendet wurde.

Ob das vor Gericht bestand hat wenn der Kunde sich weigert zu zahlen und argumentiert das du ihm diesen Sachverhalt arglistig verschwiegen hast weis ich nicht.
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.08.2009 00:30
Titel

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Zim hat geschrieben:

Nach der Freigabe ist der Kunde verantwortlich! Zur Sicherheit hast du den Kunden in deiner Rechnung noch mal darauf hingewiesen das urheberrechtlich geschützes Material verwendet wurde.
Ob das vor Gericht bestand hat wenn der Kunde sich weigert zu zahlen und argumentiert das du ihm diesen Sachverhalt arglistig verschwiegen hast weis ich nicht.


Der Rechteinhaber wird natürlich seine Ansprüche beim Kunden einfordern. Letzterer kann sich wiederum am TO schadlos halten, sofern er nicht nachweislich über das fehlende Nutzungsrecht aufgeklärt wurde.
Insbesondere dann, wenn der TO den Film 'verkauft' und Nutzungsrechte einräumt (was er für die geklauten Fremdinhalte sowieso nicht kann).

Sagt mir jedenfalls mein Halbwissen.
Für letzte Sicherheit am besten einen Anwalt konsultieren.


Zuletzt bearbeitet von remote am Mo 31.08.2009 00:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lukzen
Threadersteller

Dabei seit: 29.06.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.08.2009 03:51
Titel

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Danke fürs verschieben, hatte das Unterforum noch nicht entdeckt (aber einige GEMA-Themen in der Film-Sparte, daher dacht ich ich wär da richtig).

Das klingt ja schonmal nicht schlecht.
Ich werde die Herren also aufklären, wie die rechtliche Lage ausschaut. Entweder sie gehen dann ihr eigenes Risiko ein oder ich kann nen Tick mehr Geld verlangen fürs Lizenz besorgen.

Merci für die schnelle und kompetente Hilfe!

ah ne, eins noch: Wer oder was ist denn der gute TO? *Huch*


Zuletzt bearbeitet von Lukzen am Mo 31.08.2009 03:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.08.2009 05:52
Titel

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Zitat:
nen Tick mehr Geld

... kannst du für das Beibringen der Rechte verlangen, aber nicht für die Rechte selbst. Da kann es schon wesentlich mehr werden. Da hilft auch ein Wenden an die GEMA nicht immer was, sondern da muss der Künstler oder seine entsprechenden Vertreter angesprochen werden ...
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.08.2009 08:10
Titel

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Wenn du dem Kunden etwas als deine Leistung verkaufst, kann der davon ausgehen, dass die Sache für ihn mit der Bezahlung erledigt ist. D.h. solange der Kunde nicht selber Material geliefert und dessen Verwendung ausdrücklich verlangt hat, ist es deine Sache, dass da Alles sauber ist ...

Oder anders ausgedrückt, du kannst Nichts verkaufen, was nicht dir gehört (bzw. die Nutzungsrechte daran).

Wenn der Endkunde die (eingeschränkten) Nutzungsrechte kauft, kommt er übrigens meist billiger weg, als wenn jemand sie haben will, um sie selber nur weiter zu verkaufen ...
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.08.2009 08:32
Titel

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Lukzen hat geschrieben:
...

ah ne, eins noch: Wer oder was ist denn der gute TO? *Huch*


Der Thread-Opener
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Lukzen
Threadersteller

Dabei seit: 29.06.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.08.2009 21:44
Titel

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Keine Sorge, das mit dem "Tick" habe ich schon kapiert. natürlich zahlen die mir für die Rechte und mir nen Bonus fürs Besorgen.

@qualidat: wenn der Kunde aber weiss, dass ich geschütztes Material verwende, und dass dafür keine Rechte vorliegen, ebenso wie die Konsequenzen daraus, dann ist das ab dem Punkt doch seine Sache.
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