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Thema: wer genau ist jetzt urheber? vom 29.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> wer genau ist jetzt urheber?
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der_tim
Threadersteller

Dabei seit: 29.01.2008
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Verfasst Di 29.01.2008 12:57
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wer genau ist jetzt urheber?

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hallo,

ich bin neu im forum und habe recht viel gelesen, was urheberschaft und nutzungsrechte angeht. ich bräuchte dennoch eine info bzgl. eines gerade abgeschlossenen projekts, die eine etwas andere richtung hat:

wir haben als agentur für unsere heimatstadt eine broschüre layoutet und die erste auflage gedruckt. die redaktion (also alles textliche) lag bei einer mitarbeiterin der stadt, mit der wir alles bis zum ende abgestimmt hatten. nun ist die broschüre gedruckt und alle waren zufrieden.

jetzt, eine woche später, kommt die beiläufige frage nach einer webtauglichen pdf-version der broschüre, weil diese jetzt wohl auch auf der städtischen website veröffentlicht werden soll. nun ist es so, dass wir im angebot und in der rechnung jeweils "inkl. nutzungsrechte print" mitangegeben haben. also mal abgesehen von der diskussion, ob die in-rechnung-stellung der verwertungsart "internet" nun sinnvoll oder sinnlos ist - wir haben einen obolus dafür verlangt. nun sagt die stadt, plötzlich in amts-deutsch, dass wir ja gar kein urheberrecht an der broschüre hätten und daher auch keine verwertungsrechte veräußern könnten. sie wären herausgeber und damit wäre die vertragsposition "inkl. nutzungsrechte print" irrelevant.

stimmt das? nun, der text ist von der stadt, das layout aber komplett von uns. wer ist denn jetzt schöpfer? wir haben in der hinsicht noch nie probleme bekommen. aber wir können uns kaum vorstellen, dass wir an der broschüre nun überhaupt keine rechte mehr hätten. müssen wir die web-fähige pdf liefern und auf der website veröffentlichen lassen oder nicht?

wäre für eine schnelle einschätzung dankbar, da wir reagieren müssen. wer ist bei solcher "teamarbeit" urheber?

viele grüße,
tim
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
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Verfasst Di 29.01.2008 13:09
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Bestellt war eine Printbrochüre und die wurde abgeliefert – Ende!

Die Stadt verlangt da eindeutig eine Mehrleistung die ihr nicht zusteht – und das ganz unabhängig von Urherber und Verwertungsrecht. Genausowenig kann sie die Herausgabe der offenen Daten fordern. Es sei denn vertraglich ist etwas anderes ausgemacht.
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duese12

Dabei seit: 28.01.2008
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Verfasst Di 29.01.2008 13:12
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urheber des textes ist die stadt
urheber des layouts ihr.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 29.01.2008 13:17
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also bitte, die wollen ihre broschüre online stellen. was wollt ihr denn jetzt extra berechen an nutzungsrechten? ihr könnt einen obulus verlangen für das erstellen des pdfs. auf den ersten blick wirkt das etwas kleinlich, oder?

eine werbebroschüre ist zwar ein printprodukt wird aber in anwendungszweck der eigenen werbung genutzt und soll doch der allgemeinheit zugänglich gemacht werden. außerdem machen das doch fast alle unternehmen, um sich evtl. auch druckkosten zu klemmen.

was urheber angeht, seit ihr das, wenn überhaupt (layout). auch wenn das keine tragende rolle spielt. das hat mit dem herausgeber wenig zu tun. und was irrelevant ist entscheidet im zweifelsfall immer ein gericht genauso wie die schöpfungshöhe aus der dann das urheberrecht entstehen würde.


Zuletzt bearbeitet von am Di 29.01.2008 13:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.01.2008 13:19
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urheber seid ihr.
die kleinkarierten aber auch...
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marcobley

Dabei seit: 11.01.2008
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.01.2008 21:54
Titel

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Wenn die Stadt eine Mehrarbeit verlangt die Anfangs nicht kalkuliert war, könnt Ihr den Mehraufwand logischerweise berechnen. Bei Zeitschriften mit redaktionellen Inhalten ist immer der Herausgeber der Urheber, also die Stadt. Die hatten ja auch die Idee das zu machen und Du oder ihr habt es umgesetzt und ein Layout gemacht. Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte sollten vor Auftragsbeginn fest stehen. Eine Pauschalisierung der Nutzungsrechte ist unwirksam. Im Zweifelsfall wird dann nach Schöpfungshöhe bemessen. Sollte Euch die Stadt aber bereits für Nutzungrechte bezahlt haben, dann hat sie Euch als Urheber anerkannt (Annahme der Urheberschaft). Ob Ihr durch das UrhG geschützt seid, muss ein gericht anhand der Schöpfungshöhe entscheiden. Das ist wirklich ein schwieriges Thema.
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der_tim
Threadersteller

Dabei seit: 29.01.2008
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Verfasst Fr 01.02.2008 14:08
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... erst einmal vielen dank für die antworten. mittlerweile ists ruhig geworden; die stadt meldet sich erstmal nicht. selbst, nachdem wir in unserer reaktion nur noch die eigentliche erstellung der pdf-datei in rechnung gestellt hatten.

das ganze urheber-geschachere ist letztlich, wie viele schon sagen, recht bedeutungslos im medienbereich des kleines mannes. wenn man aus dem zusammengelesenen zusammenfassen kann, ist fast nichts schöpferisch so wertvoll, dass man im endeffekt vor gericht als "echter" urheber glänzen könnte. und das gilt in unserem fall für die textlich/redaktionelle seite (die stadt, welche die texte übrigens auch nur von einzelunternehmen angefordert hatte) als auch für unsere layout-technische seite. ist natürlich schon ein starkes stück, wenn wir in den vertrag die eingeräumten nutzungsrechte formulieren und die stadt das unterschreibt, um hinterher zu sagen, dieser teil wäre für sie irrelevant.

ich bin gespannt, ob wir es uns jetzt insoweit verscherzt haben, als das wir an zuküftigen ausschreibungen nicht mehr beteiligt werden oder ob man dort irgendwie auch diese patt-situation akzeptiert hat und nun die füße still hält.

man fragt sich dann nur, warum es urheber- und verwertungsrechte überhaupt gibt, wenn sie in so vielen alltäglichen anwendungen (und wenn es eben nur diese broschüre ist) zur farce verkommen. als kleine agentur kann man nicht einknicken und zuschauen, wie mit den werken umgegangen wird, wenn man das honorar nur auf bestimmte nutzungsarten hin berechnet hatte. immerhin bedeuten rechte nunmal geld, und dann sollte das auch entsprechend klar geregelt sein, dass rechte-verletzung auch konsequenzen haben muss. dann auf einen richter zu hoffen, der in einem layout eine bloße bild/text-anordnung erkennen und mir nach all der arbeit absprechen will, dass ich entscheiden kann was damit letztlich wie getan wird, ist unterste schublade.

vielleicht hätte ich doch bäcker werden sollen ...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 01.02.2008 14:52
Titel

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die alternative, die immer bleibt, ist einfach einen anderen preis kalkulieren und sich im klaren sein, dass man ein buyout macht.

ich habe mir was das angeht, so meine gedanken gemacht. ist denn nötig ständig dieses nutzungrecht in anspruch nehmen zu wollen? muss das denn immer einen geldwert haben? ich meine, du wirst für eine dienstleistung bezhalt, die ein kunde anfordert. dann darf der kunde aber nicht alles damit machen, weil er die nutzungsrecht nicht dafür hat.

beispiel auto, dass hier öfter als vergleich herangezogen wird. du kaufst das auto und hast es komplett bezahlt. dann darfst du damti machen was du möchtest, du kannst es (nach vorschriften) umbauen, mehr leistung darausholen, es weiter verkaufen und so weiter. theoretisch wäre das bei einem layout genauso, oder nicht.

aber wennd er kunde damit geld verdient und daraus kapital schlägt, dann wachsen die ansprüche des designers und er will quasi eine beteiligung haben. nur weil es in der werbebranche so ist? in welchen läuft es den noch so ab? der kunde denkt sich doch ganz klar, warum habe ich den denn dafür bezhalt, wenn er jetzt wieder hohle haben will.

wenn er ein logo haben will, dann doch nur aus dem grund, damit er sich in der öffentlichkeit und in versch. medien präsentieren kann. also kann man ihn doch nicht für jede einzelne anwendung zur kasse bitten. er kauft etwas ab und gut ist, wenn man nur 500euro dafür ausgehandelt hat, dann ist das pech. wenn man 5000 euro dafür bekommt, kann man zufrieden sein und punkt. wenn der kunde zufrieden ist, dann kommt er wieder und lässt das neue layout auch von euch machen. und wenn er einmal "euer" layout woanders weiter bearbeiten lässt (das er ja auch bezahlt hat) ist natürlich nicht nett, aber doch sein recht.

damit will ich nicht sagen, dass ein nutzungsrecht im angebot völlig daneben ist. aber man sollte sich auch einmal vor augen halten wer dieses angebot bekommt und was er an leistungen bezahlt. vorher abwegen was der umfang des auftrages ist und was ich dafür haben möchte, damit meine arbeit leistungsgerecht bazhlt wird. es kann nicht sein, dass daraus so ein schuh gemacht wird. bei meinem auto ist doch genauso, da kommt jetzt nich porsche angerannt uns sagt sie haben ihr auto verbesser und fahren jetzt rennen, dafür bekommen wir aber kaufpreis mal faktor 1,8 wie im HDBDA vorgesehen ist...

sorry, kurzer anflug... * Ich bin unwürdig *
 
 
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