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Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 07.08.2006 14:18
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leider richtig, über die Änderungen nicht... Ist mir eine Lehre, dafür wars auf jeden Fall schonmal gut.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.08.2006 14:40
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Ich würde auf alle schriftlich abgrenzen, was der ursprünglihe Leistungsumfang war und was darüber hinaus geleistet wurde. Das lässt du dir vom Kunden gegenzeichnen. Und am besten jetzt schon deutlich machen, für welche Logos der Kunde das Nutzungsrecht kauft und für welche nicht.
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
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Verfasst Mo 07.08.2006 15:10
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Nimroy, zum hundertsten Mal: Logos sind in der Regel nicht durch das Urheberrecht geschützt. Nur, wenn man Urheber eines Werkes ist, hat man auch die Nutzungsrechte inne, die man dann verkaufen kann.
Bei einer Wort-/Bildmarke (entspricht Logo), erreicht man nur dann einen Schutz, wenn es als Marke angemeldet wird. Dafür ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig: www.dpma.de
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
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Verfasst Mo 07.08.2006 15:33
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Zum hundereinsten Mal: Diese pauschale Aussage ist falsch. Zu beurteilen sind Individualität und Originalität - und zwar im Streitfall von einem Gericht. Und im Sinne des Gestalters würde ich doch hier immer zuerst annehmen, dass ein Logo die schützenswerte Originalität besitzt!
Siehe hierzu auch:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/070301.html
http://www.bmbwk.gv.at/medien/10109_FAQ-Sammlung.pdf
So, jetzt du wieder.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 07.08.2006 15:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
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Verfasst Mo 07.08.2006 15:36
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Nimroy hat geschrieben: | Und im Sinne des Gestalters würde ich doch hier immer zuerst annehmen, dass ein Logo die schützenswerte Originalität besitzt! |
Solange du dafür die Hand ins Feuer hälst... ohne das/ die Logo(s) gesehen zu haben...
//edit: Dein zweiter Link gilt übrigens nur für Österreich.
Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Mo 07.08.2006 15:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
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Verfasst Mo 07.08.2006 15:38
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Alles Profis hier.
Ne, mal ohne Flachs: Ich bin kein Anwalt, deswegen ist hier eh alles nur ne mehr oder minder fundierte Meinung, angereichert mit ein wenig Wissen und Faktenkenntnis. Was man draus macht, ist jedem selbst überlassen. wir habenhier so viele Threads, wo Kunden nen Gestalter über den Tisch ziehen. Da finde ich, kann der Gestalter auch mal was in seinem Sinne interpretieren und eine Grauzone der Rechtssprechung zu seinen Gunsten auslegen. Ist der Kunde ein Kleverle und sagt "Wie - Logo und Nutzungsrecht? Warum? ne, gibbet net!" dann muss der Gestalter eben überlegen was er tut. Aber dem Kunden im Grunde einen Freifahrtschein zu geben, halte ich in einem Forum für mediengestalter für den falschen Tipp.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 07.08.2006 15:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
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Verfasst Mo 07.08.2006 15:52
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Nimroy, du Barmherziger... du Guter!
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Benutzer 31237
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 07.08.2006 23:17
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amm..schon mal mit dem kunden darüber gesprochen?
du wirst bestimmt viel mehr erfolg haben wenn du ihn freundlich fragst als wenn du sagst "hey, nach diese und diese regeln gehört das und das mir..." usw...
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