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Thema: Welches recht für Logo? vom 07.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Welches recht für Logo?
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 07.08.2006 11:57
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Welches recht für Logo?

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Hallo!

Ich habe für einen Kunden Logos entworfen. Er ist sich noch nicht ganz im klaren, was er eigentlich machen will (Eisladen, Milchproduckte verkaufen, gesundes Zeug (Salat, Bagal, etc) verkaufen). Also hat er für jeden dieser Shops zwei Logovarianten erhalten. Es gibt aber mittlerweile sehr viel mehr als nur diese Varianten, Logos wurden verworfen, es entstand ein neues draus etc.

Nun macht er eine Onlineumfrage, verwendet dafür drei Logovarianten (für den Milchshop in diesem Fall) und wird sich am Ende für eine entscheiden (die bei den Leuten eben gut ankam) und mit der weitermachen.

Nun meine Frage: Hat der Kunde jetzt die Rechte an diesen drei Logos im Internet oder an allem was in den letzten Monaten entstanden ist? Manches ist erst halb fertig, wurde aber wieder verworfen oder so. Oder hat er vielleicht nur die Rechte an dem Logo, was er dann schlußendlich auch nimmt? Muß ich das schriftlich vereinbaren, wenn er nur das Recht an einem Logo hat, damit ich die anderen evtl weiternutzen/umwandeln kann?

Ich würde ungern alles hergeben, was so entstanden ist oder muß ich das?


Ich danke euch für eure Beiträge
 
koi-sh

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Verfasst Mo 07.08.2006 12:03
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mal kurz und schnell: die Nutzungsrechte kann der Kunde nur für das haben, was du ihm verkaufst.






scheint mir aber ein spitzen Geschäftsmann zu sein, wenn das Logo vor der fertigen Geschäftsidee in Auftrag gegeben wird... *balla balla*
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Nimroy
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Verfasst Mo 07.08.2006 12:07
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Was er bekommt und worauf er Anspruch hat, sollte eigentlich im Auftrag stehen. Wenn er dich beauftragt hat, ihm ein Logo zu liefern, welches für den verkehrüblichen Gebrauch geeignet ist, dann hat er auf die Zwischenschritte keinen Anspruch. Wenn du beim Tischler nen Tisch machen kannst, kaufst du ja auch nicht den Rest vom Baum dazu.
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 07.08.2006 12:20
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Vereinbart waren 3 Logos, da ging es aber auch nur um einen Shop, den Eisladen. Diese Logos auch nur als Entwürfe, ich hab bis jetzt nur in Photoshop gearbeitet und noch nichts nachgebaut oder so. Außerdem war vereinbart, Entwürfe zum Briefpapier, Visitenkarte, Namensschild, Preistafel zu liefern, alles für eine Summe X.

Dann merkte er, oh, vielleicht doch kein Eisladen, laß mal Briefbapier, Visitenkarten, Namensschild und Preistafel weg, dafür für meine zwei neuen Ideen ebenfalls Logos. Summe blieb die selbe.

jetzt sind drei Logos im Internet für die Marktforschung, alle zum Milchladen, und es läuft wohl darauf hinaus, dass es der wird. Müßt ihr nicht verstehen, ich finds selber alles etwas komisch...

Ich hab aber ja auch Logos für Eis und "Grünfuttershop" gemacht, hat er an den jeweils drei Varianten auch die Rechte, obwohl der Shop nie zustande kommt?

Und alles erst nur als Entwurf, für alles weitere (dann wird ein Ladenschild kommen, eine Preistafel usw) wird neu verhandelt und ein Vertrag aufgesetzt.

Und alles was außerdem an Ideen und skizzen da ist, ist meins?!


Zuletzt bearbeitet von am Mo 07.08.2006 12:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Nimroy
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Verfasst Mo 07.08.2006 12:35
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Wenn du mit ihm ein Logo in drei Varianten ausgemacht oder drei Logos mit je drei Varianten?
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Mo 07.08.2006 13:07
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Illumaus hat geschrieben:
Und alles was außerdem an Ideen und skizzen da ist, ist meins?!

Nein, Ideen sind schonmal nicht schutzfähig. Logos in der Regel auch nicht (da fehlt die notwendige Gestaltungshöhe). Du solltest auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, der die Verwertungsrechte an den Logos regelt.
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 07.08.2006 13:52
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Nimroy hat geschrieben:
Wenn du mit ihm ein Logo in drei Varianten ausgemacht oder drei Logos mit je drei Varianten?


Erst ein Logo in drei Varianten, dann kamen ja seine zwei anderen Shopideen dazu, dann wurden es drei Logos mit je drei Varianten.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.08.2006 13:55
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Lass mich raten: Über die Änderungen und den genauen Leistungsumfang gibts nix schriftliches?
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