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Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 07.09.2008 02:55 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Welche Nutzungsrechte umfassen gekaufte Fotos? vom 14.02.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Welche Nutzungsrechte umfassen gekaufte Fotos?
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SL-Design

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Verfasst Mi 20.02.2008 18:56
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deliciious hat geschrieben:
wenn du an nem obst laden vorbeigehst und einen apfel klaust.... ist es nicht rechtens.

Rihtig.
Aber der Hobby-Racer klaut die Fotos nicht. Er kauft sie. Cash auf die Kralle und ohne was Schriftliches.
Da würde ich als Käufer erstmal von ausgehen, dass ich mit den Bildern mehr machen kann, als sie mir nur auf dem PC anzuschauen. Ob ich bei so einem Deal automatisch die uneingeschränkten Nutzungsrechte erworben habe, kann ich Dir auch nicht sagen. Es wäre mir aber egal, da es dem Fotografen nämlich auch egal ist. Ansonsten hatte er sie eben nicht anonym und cash verkauft.
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Der Drucker
Threadersteller

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Verfasst Mi 20.02.2008 19:22
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deliciious hat geschrieben:
ich versteh das alles nicht....

wenn du an nem obst laden vorbeigehst und einen apfel klaust.... ist es nicht rechtens..
selbst wenn es dem ladenbesitzer egal ist: ach dieser eine apfel da... wird es noch lange nicht rechtens, oder irre ich mich?


...entschuldigt bitte, wenn ich als MDI Neuling den Titel meines Freds unpräzise formuliert haben sollte.
Richtig wäre gewesen: "Darf ich einen Gemüseladen überfallen und den geklauten Apfel als Logo
für meine neue Computerfirma benutzen?

Trotzdem danke an alle! Lächel
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deliciious

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Verfasst Mi 20.02.2008 20:48
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Der Drucker hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:
ich versteh das alles nicht....

wenn du an nem obst laden vorbeigehst und einen apfel klaust.... ist es nicht rechtens..
selbst wenn es dem ladenbesitzer egal ist: ach dieser eine apfel da... wird es noch lange nicht rechtens, oder irre ich mich?


...entschuldigt bitte, wenn ich als MDI Neuling den Titel meines Freds unpräzise formuliert haben sollte.
Richtig wäre gewesen: "Darf ich einen Gemüseladen überfallen und den geklauten Apfel als Logo
für meine neue Computerfirma benutzen?

Trotzdem danke an alle! Lächel


darum geht es doch gar nicht Meine Güte!

ich wollt nur verdeutlichen, dass es unrecht bleibt, egal ob der fotograf oder der obstladen-besitzer nicht hinter der "illegalen" tat hinterherrennt.
du hast keine nutzungsrechte schriftlich bekommen... dann ist die sache doch klar.

AUSSER: es sei denn der "direktverkauf von cds mit hochauflösenden fotos" ist mit der einräumung jeglicher nutzungsrechte gleichzusetzen?
und das ist ne ernstgemeinte frage.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Do 21.02.2008 10:48
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deliciious hat geschrieben:
ich wollt nur verdeutlichen, dass es unrecht bleibt, egal ob der fotograf oder der obstladen-besitzer nicht hinter der "illegalen" tat hinterherrennt.

Wo ist denn die illegale Tat? Er hat die Bilder doch gekauft?
Der Vergleich mit dem Obstdiebstahl ist Blödsinn.
deliciious hat geschrieben:
AUSSER: es sei denn der "direktverkauf von cds mit hochauflösenden fotos" ist mit der einräumung jeglicher nutzungsrechte gleichzusetzen? und das ist ne ernstgemeinte frage.

Genau, das kann ich juristisch auch nicht beantworten. Ich persönlich würde aber davon ausgehen. Besonders weil der Fotograf ebn cash und anonym verkauft.
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instinkt

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Verfasst Do 21.02.2008 11:08
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andere Frage: Darf ein Fotograf Bilder ohne Zustimmung der einzelnen Person anfertigen und verkaufen?

MfG
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SL-Design

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Verfasst Do 21.02.2008 11:12
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instinkt hat geschrieben:
andere Frage: Darf ein Fotograf Bilder ohne Zustimmung der einzelnen Person anfertigen und verkaufen?


Wenn er sie nur den entsprechenden Personen anbietet, dann wohl schon.
Das ist doch wie bei einer Kreuzfahrt, wo jeder Passagier auf der Gangway geknipst wird und man dann das Foto kaufen kann. Da fragt auch keiner vorher.
Er darf die Bilder dann nicht an ein Zeitung o.ä. verkaufen.
Und der Fotograf auf der Rennstrecke macht ja nichts anderes.
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deliciious

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Verfasst Do 21.02.2008 14:32
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instinkt hat geschrieben:
andere Frage: Darf ein Fotograf Bilder ohne Zustimmung der einzelnen Person anfertigen und verkaufen?

MfG


Motorradfahrer auf der rennstrecke werden doch gar nicht erkannt, wenn se nicht gerade ihren Namen fett aufn Rücken stehen haben -.-
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pictureclub

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Verfasst Mo 03.03.2008 22:39
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Hallo alle miteinander. Habe eurer Thema gelesen und wollte euch mal meine Meinung zum Besten geben.
Ich bin auch so ein Fotograf der an der Rennstrecke steht, Bilder macht und diese dann an die Teilnehmer der Rennveranstalltung verkauft.

Als erstes finde ich 50 € für 6 hochauflösende Bilder viel zu viel. Das würde ich so weder verkaufen, geschweigedenn kaufen. Bei mir kostet nur mal so als Preisvergleich eine CD zwischen 12 und 25 € und da sind 10mal soviele Fotos in hoher Qualität drauf.

Was die Nutzungsrechte der gekauften Bilder betrifft kann ich nur von mir sprechen.
Theoretisch darf eine Veröffentlichung, Veränderung jeglicher Art oder Weiterverwendung der Bilder ohne die Zustimmung des Urhebers (Fotograf) nicht erfolgen.

Aber:

Sollte ein Fotograf Bildern von einzelnen Personen machen und diese weiterverwenden (Verkauf usw.), sei es auf dem Motorrad oder sonst wo, braucht er die Zustimmung dieser Person (Model-Release Vertrag).
Er könnte zwar mit dem §23KUG kommen, die den Vertrag eigentlich wieder nichtig macht, brauch aber jedoch dann da es sich um eine Veranstalltung handelt ein nachweisbares Abkommen mit dem Veranstallter oder veantwortlichen Person der sich vorab vergewissert hat das alle Teilnehmer damit einverstanden sind das ein Fotograf vor Ort ist und seine Bilder von den jeweiligen Personen weitervertreibt.

(Ich melde mich beim Veranstallter an, biete meine Diestleistung als Fotograf an die er dann (Website, Info) seinen Veranstalltungsteilnehmer weitergibt. Dabei wird darauf hingewiesen das alle damit einverstanden sind fotografiert zu werden und ich alle Nutzungs-Urheberrechte beibehalte. Bei Ablehnung muß sich diese Person namentlich (zzgl. Startnummer o.ä.) melden, damit dieses berücksichtigt werden kann. Weiterhin werden beim Kauf der CD alle Nutzungsrechte übertragen [ich fotografiere ja quasi dich für dich in deinen Namen und erhalte dafür ja die Dienstleistungsgebühr in Höhe der Summe der Bilder)

Mein Tip:
Mach mit den Bildern die du gekauft hast und wo auch du drauf bist was du willst.
Ich glaube nicht das der Fotograf von einst an dich herantritt und von dir den Vertrag der Nutzungsrechte sehen will.
Wenn doch lass dir seinen Modelreleasevertrag oder ähnlich nachweisbare Unterlagen zeigen und verweise ihm im Zweifelsfall auf den Veranstallter.
Aber ich glaube das dies relativ unwahrscheinlich ist, da der Aufwand zu hoch und die Beweisnachweis für ihn zu gering ausfällt.
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