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Thema: wechsel von kleingewerbe zu gewerbe? vom 09.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> wechsel von kleingewerbe zu gewerbe?
Autor Nachricht
georg
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2003
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Verfasst Mo 09.06.2008 17:43
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wechsel von kleingewerbe zu gewerbe?

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hallo zusammen,

ich betreibe nebenberuflich ein kleingewerbe und möchte nun aber in zukunft die mehrwertsteuer ausweisen können um damit zb. anzeigenschaltungen über mich attraktiver zu machen!!


wie ist nun am besten vorzugehen? muss ich dazu ein richtiges gewerbe anmelden, oder kann ich einfach dem finanzamt mitteilen dass ich jetzt umsatzsteuer ausweisen möchte?

muss ich dann alle rechnungen von diesem jahr neu an die kunden stellen und die mwst. mitreinberechnen?, das ist ja auch ein zusätzlicher aufwand für die kunden sofern das überhaupt geht!
oder muss ich das selber nachzahlen, das wäre dann gut im 4stelligen bereich?!?!


über konstruktives feedback würde ich mich sehr freuen!

mfg

georg
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pixelpapst303

Dabei seit: 06.07.2006
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Verfasst Mo 09.06.2008 17:51
Titel

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habe neulich das hier gefunden:

Zitat:

Der § 19 (2) UStG lässt eine Option zur sogenannten Regelbesteuerung zu (Umsatzbesteuerung). ***Diese Option ist aber nur zum Anfang des Jahres möglich* und bindet für mindestens 5 Jahre (man kann also nicht einfach nach 2 Jahren wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln). Weiter ist die Option nicht an eine Schriftform gebunden. Einfach ab 1.1. Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellen und Umsatzsteuer Voranmeldungen nach entsprechenden Vorschriften abgeben und fertig.


http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchf-hrung/48395-faq-kleinunternehmer.html
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Zeithase

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Verfasst Mo 09.06.2008 17:53
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Einfach mal das Finanzamt anrufen.
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Mo 09.06.2008 17:54
Titel

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Also, soweit ich informiert bin, kannst du ab sofort Rechnungen mit MwSt. ausweisen, ab diesem zeitpunkt gilt das als (nicht mehr Kleinunternehmer-)Gewerbe.
Die vorherigen des Jahres musst du folglich nicht neu stellen.

Hast du bis jetzt ein Gewerbe angemeldet oder wie läuft das gerade noch ab?

Nachzahlen musst du natürlich auch nichts, das gilt wie gesagt erst ab dem von dir gewählten Zeitpunkt.


Ich denke allerdings, dass dir hier audio, oder andere noch mehr fachlich fundiertes Wissen bringen können. *zwinker*
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georg
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.06.2008 18:17
Titel

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danke schonmal!

ich habe auch rausgefunden dass ein wechsel am jahresanfang möglich ist.

wie denkt ihr nun kann man am besten vorgehen um die bisherigen rechnungen von diesem jahr neuzustellen? und wie werden wohl kunden darauf reagieren? denn die müssen dass ja dann auch in ihrer buchhaltung ändern und mir die kosten erneut überweisen!

aktuell betreibe ich seit 2-3 jahren ein angemeldetes kleingewerbe! in erster linie im bereich webdesign, hier hatte auch bisher nie jemand ein problem mit der fehlenden mwst.

nun möchte ich aber auch versärkt printanzeigen für kunden schalten und diese dann über mich abrechnen (wegen dem agenturrabatt) aber die kunden hätten dann natürlich schon gerne ihre mwst. die sie gegenrechnen können!
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.06.2008 23:27
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Das kommt drauf an wie gut du es mit deinen Kunden kannst und wie viele Rechnungen es dieses Jahr schon waren.

Also ich würde dir stark davon abraten rückwirkend da noch was zu machen sondern ab 2009 abzuwarten.
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pixelpapst303

Dabei seit: 06.07.2006
Ort: hamburg
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.06.2008 13:27
Titel

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Zim hat geschrieben:

Also ich würde dir stark davon abraten rückwirkend da noch was zu machen.


wenn rückwirkend hier überhaupt rechtens ist. es hängt ja noch ein rattenschwanz dran. u.u. verlangst du von deinen kunden einige bis sämtliche ust-voranmeldungen gegenüber dem finanzamt zu erstellen und einzureichen. ich als dein kunde wäre da mächtig gepisst...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.06.2008 13:34
Titel

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pixelpapst303 hat geschrieben:
Zim hat geschrieben:

Also ich würde dir stark davon abraten rückwirkend da noch was zu machen.


wenn rückwirkend hier überhaupt rechtens ist. es hängt ja noch ein rattenschwanz dran. u.u. verlangst du von deinen kunden einige bis sämtliche ust-voranmeldungen gegenüber dem finanzamt zu erstellen und einzureichen. ich als dein kunde wäre da mächtig gepisst...


und wennde pech hast, bleibste auf einigen zahlungen sitzen und darfst dann den mwst-anteil aus eigener tasche löhnen...
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