mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 00:55 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Webspace einbehalten bei nicht bezahlter Leistung? vom 22.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Webspace einbehalten bei nicht bezahlter Leistung?
Autor Nachricht
Cat von B
Threadersteller

Dabei seit: 22.02.2009
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 22.02.2009 12:56
Titel

Webspace einbehalten bei nicht bezahlter Leistung?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hi leute ich hab da mal eine frage. habe für so ne kuh eine webseite gemacht. habe ihr drei entwürfe und noch kleine änderungen für 150 euro angeboten was ja echt ein schnäppchen ist. das war im dezember. der webspace wurde auch eingerichtet. jetzt kommt sie aber andauernd und ich habe schon mindestens 10 designs von jeder seite gemacht. nun ist es mir zu dumm geworden und ich habe gemeint entweder bezahlt sie mehr oder ich stelle die arbeiten ein. jetzt will sie jedoch die zugangsdaten ihres webspaces und macht einen aufstand. ich gebe ihr diese allerdings nicht. sie meitne sie hätte dafür ja 15 euro bezahlt. kann ich den webspace (bin besitzer und mittlerweile auch inhaber der domain) einbehalten und sagen dass ist für den mehraufwand den ich hatte, halt für meine ganze arbeit. und auch eventuell die 150 euro für meine arbeit einfordern. oder wie sieht das vor dem gesetz aus. ich meine meinen arbeitsaufwand, etc kann ich nachweisen. außerdem denke ich auch nicht dass sie vor gericht deswegen geht da sie klamotten schwarz verkauft. habe ihr auch gemeint dass ich das nicht wusste und deshalb auch keine schwierigkeiten bekommen will. bitte helft mir

[edit by Nimroy]
Verschoben und umbenannt


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 22.02.2009 14:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.02.2009 12:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hast du was Schriftliches? Einen Vertrag, eine Auftragsbestätigung?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 22.02.2009 13:48
Titel

Re: rechtliches

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Cat von B hat geschrieben:
[...] habe für so ne kuh eine webseite gemacht. [...]


so professionell, wie sich das anhört, wohl eher nicht. da jetzt groß terz drum zu machen... kannst mit ihr ja nochmal freundlich das gespräch suchen, ansonsten verbuchs als lehrgeld.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.02.2009 14:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn du ihr Webspace und Domain in Rechnung gestellt hast, dann verweigerst du ihr widerrechtlich Zugang.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dreieckspixel

Dabei seit: 30.12.2005
Ort: Verl
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.02.2009 14:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Word an Nimroy. Trotzdem müsste sie dir den bisherigen Arbeitsaufwand blechen auch wenn es zu keinem Ergebnis kam. Ist schliesslich eine Dienstleistung für die man auch bei Misserfolg zahlen muss laut unserem WiSo-Lehrer. Meine Freundin ausm Inkasso würde sagen, stellt einen Vergleich. Endweder sie will den Webspace und zahlt dir auch dann die 150 oder sie verzichtet auf alles und du harkst dein Geld auch ab.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.02.2009 14:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nein, nein.

Erst einmal muss für die Dienstleistung "Gestaltung" ein Vertrag zu Stande gekommen sein. Aus diesem Vertrag könnte der TO dann einen Anspruch auf die 150 € gegen die Dame haben. Desweiteren könnte ein Vertrag über die Beschaffung von Webspace und Domain zu Stande gekommen sein. Wenn dieses abgerechnet wurde, könnte der Vertrag als erfüllt betrachtet werden. Dann hat die Dame einen Anspruch auf Herausgabe der Zugangsdaten. Der Anspuch auf Bezahlung der Dienstleistung hat davon unberührt zu bleiben. Wichtig ist aber, dass überhaupt erst einmal ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

fazit: Es könnten zwei Verträge vorliegen, die nicht eigenmächtig gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Derjeweilige Anspruch der verträge muss einzeln betrachtet werden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 22.02.2009 14:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Rechnung wird nicht bezahlt, Pfand einbehalten!?
Umsatzsteuer - Ort der sonstigen Leistung für Freiberufler
Kunde will zusätzliche Leistung nicht bezahlen
Auftrag erteilt, Leistung aber nicht abgenommen!
[Recht] Kunde zahlt nicht - Website vom Webspace entfernen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.