Autor |
Nachricht |
kenibu
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.04.2006 22:53
Titel Websitenaufbau nachahmen erlaubt? |
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Hallo,
darf man den Aufbau einer website nachmachen,
nur eben dass man es selber gemacht hat und 100% sieht es ja
dann auch nicht gleich aus. Aber zB gleiche Grafiken,
aber selbst gemacht an denselben stellen setzten
etc.
Dass man richtig sieht dass man von der Seite "inspiriert" wurde.
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Skilldesign
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 14.04.2006 22:58
Titel
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frag doch einfach mal beim inhaber der seite nach !
Zuletzt bearbeitet von am Fr 14.04.2006 22:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.04.2006 23:24
Titel
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Dank eines inkompetenten Gerichtsurteils sind Webseitendesign ja nicht geschützt. richtig?
Es nachzumachen ohne zu fragen zeugt trotzdem von schlechtem Stil, finde ich.
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kenibu
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.04.2006 23:26
Titel
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Ich will eigentlich nur wissen ob es da rechtliche Probleme gibt,
wenn ich eine Seite fast genauso aufbaue.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.04.2006 23:41
Titel
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ja die kannst du bekommen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.04.2006 07:47
Titel
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Astro hat geschrieben: | Dank eines inkompetenten Gerichtsurteils sind Webseitendesign ja nicht geschützt. richtig?
Es nachzumachen ohne zu fragen zeugt trotzdem von schlechtem Stil, finde ich. |
nichts desto trotz muss das nicht heißen, das ein anderer richter genau so entscheiden würde. d.h. wenn du ne webseite abkupferst und dich der besitzer verklagt, kann das für dich u. u. auch ins auge gehen und teuer werden.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.04.2006 08:10
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | Astro hat geschrieben: | Dank eines inkompetenten Gerichtsurteils sind Webseitendesign ja nicht geschützt. richtig?
Es nachzumachen ohne zu fragen zeugt trotzdem von schlechtem Stil, finde ich. |
nichts desto trotz muss das nicht heißen, das ein anderer richter genau so entscheiden würde. d.h. wenn du ne webseite abkupferst und dich der besitzer verklagt, kann das für dich u. u. auch ins auge gehen und teuer werden. |
Was nur gerechtfertigt wäre, meiner Meinung nach. Wundert mich sowieso, dass diese Entscheidung schon so lange bestand hat.
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kenibu
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.04.2006 09:58
Titel
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ok, danke für die info.
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