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Thema: Webdesign verkaufen - Recht, Gewerbe, Steuern, Freiberuf ? vom 10.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Webdesign verkaufen - Recht, Gewerbe, Steuern, Freiberuf ?
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her0
Threadersteller

Dabei seit: 10.06.2010
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Verfasst Do 10.06.2010 19:18
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Webdesign verkaufen - Recht, Gewerbe, Steuern, Freiberuf ?

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Hallo.

Ich würde gerne Webdesign über das Internet verkaufen, also Webdesign (PSDs, oder auch programmiert) und wollte fragen wie das mit der Rechtslage aussieht.

Ist das ein Freiberuf? Laut Wikipedia gelten ja Künstler als Freiberufler.
Sollte ich ein Gewerbe anmelden? Kleingewerbe oder richtiges Gewerbe?
Und wie sieht es mit einem Freibetrag (um die 400€ ?) aus? Erst wenn dieser pro Monat überschritten wird muss ich Gewerbe anmelden?

Und wie sieht das aus, wenn man noch Schüler (Gym/Sekundarstufe II) ist?

Ich bin noch neu hier, also bitte nicht zu hart sein. Vielleicht bin ich hier im falschen Unterforum.


Zuletzt bearbeitet von her0 am Do 10.06.2010 19:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.06.2010 00:58
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Lies mal hier http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

+ die ähnlichen Themen (siehe unten).
Wenn du dann weitere Fragen hast (die noch nicht durch das lesen beantwortet wurden) wieder melden.

Ein "Kleingewerbe" gibt es in dem Sinn nicht, Gewerbe bleibt Gewerbe. Es existiert lediglich eine "Kleinunternehmerregelung", das hat aber ausschließlich mit der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug usw.) zu tun.

Zum Thema Gewerbe vs. Freiberufler: Im Zweifel musst du dem Finanzamt "beweisen" oder darlegen, warum du Freiberufler bist.

wikipedia.de hat geschrieben:
[...] selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).


Da du auch "Programmierung" anbieten willst = Gewerbe. Selbst als Webdesigner wäre es schwer den Status "Freiberufler" durchzusetzen (man möge mich korrigieren falls hier es jemand geschafft hat Grins)

Als Schüler solltest du auch mit den Kosten rechnen, die auf dich zukommen. Software, evtl. noch nicht vorh. Hardware, Schriftlizenzen, Gewerbeschein kostet ca. 20 Euro einmalig, Gewerbemüllgebühren, die GEZ wird (wieder) anklopfen ... etc.

Viel Erfolg und nur Mut.
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her0
Threadersteller

Dabei seit: 10.06.2010
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Verfasst Fr 11.06.2010 11:45
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Hm. Wollte ggf. auch noch Printmedien verkaufen (also Flyer, Visitenkarten etc.)

Zitat:
2.3 Kosten in der Selbstständigkeit
Ein Faktor, der von vielen unterschätzt wird, sind sind Kosten, die mit einer Selbstständigkeit entstehen. Das fängt bei den Arbeitsmitteln an, die man selbst stellen muss (Rechner, Equipment, Software), geht weiter bei den eigenen Büroräumen und hört auf bei den Versicherungen für Krankenkasse, Rente usw. Als selbstständiger muss man sich komplett selbst versichern. D.h. Dinge die bisher der Arbeitgeber übernommen hat (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc.) sind nun Ab sofort Sache des Selbstständigen.

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html


Wie sieht das mit der Versicherung aus, wenn man bei seinen Eltern versichert ist?
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her0
Threadersteller

Dabei seit: 10.06.2010
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Verfasst Di 15.06.2010 21:18
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Mal etwas anderes:

Kann man überhaupt Freiberufler werden - als Schüler?
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