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Thema: Webdesig & -hosting - was (unbedingt) vertraglich regeln? vom 02.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Webdesig & -hosting - was (unbedingt) vertraglich regeln?
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Ike2005
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2005
Ort: Frankfurt
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.04.2006 18:39
Titel

Webdesig & -hosting - was (unbedingt) vertraglich regeln

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Eine eher allgemeine Frage zur Absicherung im Bereich Web-Diensteleistungen: Was sollte ich zwingend oder weniger zwingend schriftlich (vertraglich) regeln, um mich relativ sicher vor evtl. rechtlichen Belangen zu schützen?

Ich möchte sowohl die Erstellung/Gestaltung der Homepages als auch die Einplfleung der Inhalte in ein Content Management System anbieten, als auch das Hosting darüber hinaus. Da die Seite aber dann "schlüsselfertig" übergeben wird, habe ich keinen direkten Einfluss mehr auf die Inhalte, das wäre schon ein Punkt der mir einfiele.

Was sollte ich sonst noch beachten?

-> schriftliches Angebot
-> schriftliche Angebotabnahme-Bestätigung
-> Domain-Registrierung auf den Namen des Kunden ("Admin-C-Problematik")

Welche Dokumente legt ihr dem Kunden im Bereich Web-Dienstleistungen vor, wenn Ihr ein Projekt abschließt/übergebt?
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.04.2006 18:57
Titel

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Irgendwie verstehe ich solche Fragen immer nicht so ganz... Aber trotzdem:

Wenn ich mich rechtlich absichern will, weil ich eine professionelle Arbeit in geschäftlichem Rahmen anbiete, so mache ich natürlich grundsätzlich ALLES (!!!) schriftlich/vertraglich fest. Wenn schon nicht individuell-einzelvertrgalich, so doch zumindest im Rahmen von AGB mit einer auf die AGB verweisenden schriftlichen Beauftragung.
Vor "Übergabe" - hier upload auf den Kundenserver - läßt man sich natürlich die Arbeit freizeichnen.

Hätte ja auch überhaupt keinen Sinn, nur Teilbereiche schriftlich/rechtsfest abzusichern. Denn garantiert gibt's dann den Streß mit den nicht abgesicherten Teilen, wenn Dir der Auftraggeber einen reinwürgen will.

Admin-C Problematik sehe ich überhaupt nicht. Wenn Du seriös arbeitest, wirst Du ja die Domain eh' namens und im Auftrag des Auftraggebers anmelden. Würdest Du das nicht tun, könnte er Dich sowieso schnell am Arsch haben, egal was auf dem Papier steht - da gibt's mittlerweile eindeutige Urteile.

Und was das Hosting angeht - auch darüber willst Du ja einen Vertrag schließen: Bist Du Dir ganz sicher, dass Du Eigentümer eines eigenen Webservers bist und nicht zufällig nur "Reseller"...?
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Ike2005
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2005
Ort: Frankfurt
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.04.2006 19:12
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danke für deine Antwort.

... jepp - ich bin nur Reseller, aber was ändert das an den vertraglichen Umständen?
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.04.2006 09:27
Titel

Re: Webdesig & -hosting - was (unbedingt) vertraglich re

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Ike2005 hat geschrieben:
Ich möchte sowohl die Erstellung/Gestaltung der Homepages als auch die Einplfleung der Inhalte in ein Content Management System anbieten, als auch das Hosting darüber hinaus.


Das ändert 'ne ganze Menge! Denn im einen Fall bist Du Anbieter und im anderen nur Verkäufer; d.h. im einen Fall schuldest Du die Leistung, im anderen nicht - hast dafür aber auch keinen tatsächlichen Einfluß auf die unmittelbare Vertragsgestaltung, sondern vermittelst nur einen fremden Vertrag.

Da sollte man dann mit solchen Äußerungen aus Deinem Zitat sehr, sehr vorsichtig sein, denn sie sind schlicht und einfach unwahr und damit hat man Dich wenn man wollte schon wieder am Arsch!
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.04.2006 13:12
Titel

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Setz dich auf jeden Fall mit einem Anwalt oder einer Rechtsberatung zusammen und erstelle mit diesen zusammen die Verträge... selber was zusammenschreiben oder irgendwoher kopieren halte ich in diesem Fall für zu riskant!
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