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kafi112
Threadersteller
Dabei seit: 16.12.2004
Ort: pl
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 15:58
Titel Was muss ich bei der Anmeldung eines Nebengewerbes beachten? |
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Ich überlege nebenbei ein Nebengewerbe anzumelden
(Hauptziel ist, für die Leute, für die ich schon Sachen nebenher mache auch Rechnungen austellen zu können).
Was will das Finanzamt alles wissen?
Ich weis, dass ich zum Gewerbeamt muss und das Gewerbeanmeldung muss (Kleingewerbe??)...
Vom Finanzamt bekomm ich dann Post und die wollen wissen welchen Umsatz ich plane zu machen...
Dies wird maximum 5000 Eus im Jahr sein...
Wie funktioniert der ganze Spaß, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuererklärung?
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Ludicrous
Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 18:14
Titel
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Richtig, ohne Gewerbeschein läuft gar nichts. Brauchst auch nur ein sogenanntes Kleingewerbe anmelden.
Ein Geschäfts-Bankkonto muss ebenfalls sein.
Was das Finanzamt will, steht alles auf dem Wisch von denen! Die sind da (nach meiner Erfahrung) auch ganz kompetent und stehen auch für fachliche Fragen zur Verfügung. Wo das Finanzamt kein Spass versteht ist, wenn du die MwSt nicht an die weitergibst. Das erste jahr bist du zwar "befreit" aber nur in soweit, als das du dir mit der Zahlung ein jahr zeit lassen kannst! Also Vorsicht!!
Mehr fällt mir jetzt auf die Schnelle nicht ein.
Und viel Glück!!!
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heikefy
Dabei seit: 30.07.2003
Ort: Dresden
Alter: 58
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Verfasst Do 16.12.2004 18:57
Titel
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ein Geschäfts-Bankkonto muss meines Wissens nach nicht sein
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picasso
Dabei seit: 26.03.2003
Ort: köln
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 22:12
Titel
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du DARFST nach umsatzsteuergesetz kein umsatzsteuer erheben. (paragraph 19 umsatzsteuergesetz)
ansonsten einfach machen, kost 20 tacken, und am ende ne steuererklärung machen. [/img]
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kafi112
Threadersteller
Dabei seit: 16.12.2004
Ort: pl
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.12.2004 08:20
Titel
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Wahrscheinlich dumme Frage - wo ist der Unterschied zwischen Umsatz- und Mehrwertsteuer?
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Ludicrous
Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.12.2004 09:17
Titel
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Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) gehört mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer zu den Besitz- und Verkehrsteuern. In ihrer wirtschaftlichen Wirkung ist sie eine allgemeine Verbrauchsteuer. Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch von Waren belasten.
Die Steuerlast soll den Verbraucher treffen. Da es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Verwaltungskostenbegrenzung nicht sinnvoll ist, diese Steuern beim Verbraucher zu erheben, werden sie beim Unternehmer, der einen Umsatz tätigt, erhoben. Im Falle der Umsatzsteuer obliegt es dem Unternehmer, die Steuer auf die Empfänger seiner Leistungen als Bestandteil des Preises abzuwälzen.
Die Verwaltungskompetenz und damit die Zuständigkeit für die Umsatzsteuer liegt bei den Ländern (Finanzämter).
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer und im Sinne des Zollrechts eine Eingangsabgabe. Sie hat den Sinn, eingeführte Waren, die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastet sind, der Umsatzsteuerbelastung inländischer Waren anzupassen um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Wirkung ist nicht wie bei Zöllen auf wirtschaftliche Ziele gerichtet, sondern beschränkt sich auf den umsatzsteuerlichen Grenzausgleich.
Quelle: Bundesamt für Finanzen
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kafi112
Threadersteller
Dabei seit: 16.12.2004
Ort: pl
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.12.2004 09:23
Titel
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Also das gleiche.
Ich berechne also USt. und führe die dann ans FA ab?
Auch wenn ich unter den 17500 Euro bin?
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.12.2004 09:28
Titel
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kafi112 hat geschrieben: | Also das gleiche.
Ich berechne also USt. und führe die dann ans FA ab?
Auch wenn ich unter den 17500 Euro bin? |
Bei entsprechender Anmeldung beim Finanzamt kannst Du auch als Kleingewerbetreibender Umsatzsteuer erheben und entsprechend Vorsteuer (also die MWSt, die auf von Dir erworbenen Waren oder Dienstleistungen erhoben wird) geltend machen.
Gruß
Achim
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