mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 07.09.2008 21:56 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Was muss auf eine Visitenkarte drauf? vom 19.02.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Was muss auf eine Visitenkarte drauf?
Autor Nachricht
sidisinsane
Threadersteller

Dabei seit: 30.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.02.2007 23:08
Titel

Was muss auf eine Visitenkarte drauf?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich bin Einzelunternehmer, muss daher im Briefkopf usw. zusätzlich zu meinem Firmennamen stets meinen richtigen Namen mitführen. Nun, starte ich gerade eine kleine Kampagne und habe explizit zu diesem Zweck Visitenkarten zum gezielten Auslegen drucken lassen. Nun bemerke ich Esel gerade, daß ich nur meine Firmenbezeichnung angegeben habe, nicht aber meinen richtigen Namen.

Meine Frage also: Gelten für Visitenkarten (hier haben Sie eher die Funktion eines Flyers) die gleichen rechtlichen Bestimmung wie für Briefpapiere usw., oder aber was muss wirklich drauf?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.02.2007 23:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das sind dann Werbekärtchen, auch nicht zu vergleichen mit Vistenkarten.
Nur auf dem Briefbogen, mit denen geschäftliche Beziehungen geflegt werden gelten gewissen Auflagen / Anforderungen. Ebenso für Webeauftritte im Netz etc.

Gruß Diesel


Zuletzt bearbeitet von Diesel am Mo 19.02.2007 23:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
sidisinsane
Threadersteller

Dabei seit: 30.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.02.2007 00:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Diesel hat geschrieben:
Das sind dann Werbekärtchen, auch nicht zu vergleichen mit Vistenkarten.
Nur auf dem Briefbogen, mit denen geschäftliche Beziehungen geflegt werden gelten gewissen Auflagen / Anforderungen. Ebenso für Webeauftritte im Netz etc.

Gruß Diesel


Danke! Hatte das gerade im Gespräch mit einem Partner bemerkt und bin wohl ein wenig panisch geworden.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen erweiterte FA Bezeichnung auf Visitenkarte
[Recht] Muß eine Visitenkarte eine Adresse enthalten ?
Muss der Inhaber auf die Visitenkarte des Partners?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.