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Verfasst Mo 23.06.2014 13:02 Titel
Wann ist eine Webseite ein Online-Shop
Hallo liebe Mediengestalter-Gemeinde,
meine Frage bezieht sich gerade auf die letzte Woche erscheinende Widerrufsbelehrung für OnlineShops. Klar muss diese für Online-Shops angepasst und in den Bestellverlauf eingefügt werden etc.
Nun habe ich allerdings einen Kunden (Winzer) der gar keinen OnlineShop betreibt. Allerdings stellt er auf seiner Webseite seine Weine vor. Muss er rechtlich auch die Angaben machen? Meiner Meinung nach ist dies nicht nötig bzw. ist gar nicht nach den Forderungen des Staats möglich, da der Widerruf ja auch im Bestellverlauf aktzeptiert werden muss. Da wir hier einfach eine statische Seite ohne Bestell- oder Anmeldefunktion haben kann ich mir daher nicht vorstellen dass im Impressum die Rechtshinweise gesetzt werden müssen, oder?
Er hat lediglich Weinflaschen mit Namen und evtl. Artikelnummern auf der Webseite. Wie verhält es sich wenn er dazu Preise schreibt etc.?
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