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Thema: Vorgehensweise bei Rechnungsstellung mit Fremdkosten vom 21.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vorgehensweise bei Rechnungsstellung mit Fremdkosten
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Diesel
Gesperrt

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Verfasst Mo 23.10.2006 20:22
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ric1893 hat geschrieben:

Kurz gesagt: Ist es im Falle der Nachnahme möglich, dem Kunden meinerseits einen Beleg welcher Art über die Druckkosten auszustellen, obwohl diese bei mir nicht durchgelaufen sind?


Gruß


Genau das geht nicht.
Als Dienstleister verkaufst du ein Paket (Entwurf und Druck z.B) und stellst dafür eine Rechnung an den Kunden.
(bei den geringen Kosten der Drucke wohl eher kein Thema oder?)
Geht es um hohe Kosten (Katalog für 50 T Euro z.B.) kannst du immer noch splitten zwischen Entwufsleistung und Produktionskosten. Dann aber ist dein Kunde der Auftraggeber für die Produktionsfirma und erhält von dieser Firma seine Rechnung, die er natürlich braucht.

Gruß Diesel
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ric1893
Threadersteller

Dabei seit: 29.04.2006
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.10.2006 20:30
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@ ChraCe:
Naja, dann scheinst du nicht so recht lesen zu können.
Da waren Sachen nebenher, die damit nichts zu tun hatten.

Ich verabschiede mich dann mal von diesem Thread und bleibe dabei, dass man nicht patzig werden muss. Das hilft keinem weiter... Kannst ja drüber nachdenken, wenn du das nächste Mal Hilfestellung brauchst oder Fragen hast....


Gruß und trotzdem Dank an die anderen...
P.S.: Vor allem letzter Beitrag bringt mal ne klare(!!) Antwort. Bis denne...
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Mo 23.10.2006 20:51
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gehts noch?

ich habe dir bereits im ersten post dieses threads die antwort gegeben.
werd mal nicht komisch.

cu
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Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 23.10.2006 23:45
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Meine Fresse bist Du grün hinter den Ohren. Ich kann Dir nur gaaaaanz dringend raten, dich ein wenig in das Betriebswirtschaftliche Rechnungswesen einzuarbeiten. Hier liegt wirklich einiges im argen.

Zitat:
Nennen wir es Quittung, wenn die Kosten breits entrichtet wurden.

Nochmal: Kosten haben mit interner Buchführung zu tun. Der Begriff geht hier falsch. Kosten kann man nicht entrichten.
Zitat:
Und wir nennen es Abschlagsrechnung, wenn es per Vorkasse geht.

Vorkasse ist eine Zahlungsart mehr nicht. Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnungslegung in der Buchführung, Abschlagszahlung ist die wertmäßige Gegenbuchung auf die Verbindlichkeiten aus Leistungen und Lieferungen.
Zitat:
Was ich im Falle der Vorkasse ausstellen muss, weiß ich schon.

Hoffentlich eine Quittung. Aber in diesem Falle begleichst Du dann auch die Rechung bei der Druckerei, ansonsten wäre Vorkasse auch überflüssig, es sei denn, die Druckerei verlangt dies.
Zitat:
- Wer erteilt den Auftrag?
Zitat:
Ich...

Damit bist Du alleinig in der Haftung und Zahlschuld.
Zitat:
- An wen geht die Lieferung?
Zitat:
An den Kunden...

Das ist die Festlegung der Lieferadresse, bei Lieferung ist die Verpflichtungsschuld des Leistungsgebers erfüllt.
Zitat:
- Wer zahlt an wen?
Kunde zahlt an Paketdienst, also im übertragenen Sinne an die Druckerei...

Das nennt man einen gezogenen Wechsel. Du schuldest der Druckerei einen Betrag. Der Kunde schuldet Dir einen Betrag. Der Schuldwechsel ist noch nicht akzeptiert sondern trahiert (Tratte). Ich glaube nicht, dass Dir bewusst ist, was Du hier machst.
Zitat:
- Welche Belegart (Brutto/Netto)
Brutto. Belegart keine bei Lieferung (genau darum ging es mir ja)... Beleg über über die Druckkosten soll von mir kommen bzw. kommt von mir, damit ich die Rechnung der Druckerei nicht dem Kunden übermitteln muss, und weil die Rechnung der Druckerei sowieso auf mich lautet, nicht auf den Kunden...

Das geht nur indem Du die Lieferadresse auf den Kunden legst und der Kunde die Tratte akzepiert. Trotzdem läuft dieser Vorgang immer durch Deine Bücher (Wechselkonto : Verbindlichkeiten), wenn auch nicht bilanziell entscheidend. Danach kannst Du die Rechnung im neutralisiert auf Deinem Papier präsentieren.
Zitat:
Ich bin mir nur ziemlich sicher, um mich von meinem ersten Thread zu wiederholen, dass wenn ich in meiner Abschlussrechnung die Druckkosten rein rechne und gleichzeitig wieder raus rechne, da sie bei mir ja nicht durchgelaufen sind, dass dies kein Beleg über die Druckkosten für den Kunden ist.

Waaaaas? Das ist totales Chaos. Natürlich ist der Kram gewinnneutral. RICHTIG!!! Druckkosten(!!), du hast es ungewollt begriffen, es handelt sich dann um Kosten, da es durch Deine Bücher geht. Auftragsbezogene Kosten, gewinnneutrale Kosten.
Zitat:
Kurz gesagt: Ist es im Falle der Nachnahme möglich, dem Kunden meinerseits einen Beleg welcher Art über die Druckkosten auszustellen, obwohl diese bei mir nicht durchgelaufen sind?

Die Druckerei hat die Leistung erstellt und möchte Geld sehen. Der Lieferung liegt normalerweise ein Lieferschein bei. Bei direkter Zahlung (Nachnahme) wird die Schuld direkt beglichen. Jeder nicht komplett bescheuerte Mensch möchte wissen, wem er das Geld bezahlt oder? Druckereien ist es vollkommen egal, was ihr untereinander macht. Ob gezogener Wechsel oder Begleichung Deinerseits. DU bist in der Zahlungsverpflichtung. Wenn der Endbetrag stimmt, ist der Druckerei egal woher das Geld kommt, solange die Zahlung sich auf diesen Auftrag bezieht. Einen Beleg darfst Du nur ausstellen, wenn es durch Deine Bücher läuft.

Egal. Ich erklär Dir hier nicht die Buchführung. Das dauert mir zu lange. Noch ein Tipp: Kümmer Dich mal um Buchführung. Desweiteren: Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, was bei Insolvenz deines Kunden geschieht? Ist Dir bewusst, dass das Wechselgeschäft von dem Grundgeschäft absolut abgekoppelt ist? Ist dir bewusst, dass wenn Du dem Kunden weiß machen willst, dass du nicht der Vertragspartner bist, dies auch als Geschäftsführung ohne Auftrag ausgelegt werden könnte?
 
 
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