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Thema: Vorgehensweise bei Rechnungsstellung mit Fremdkosten vom 21.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vorgehensweise bei Rechnungsstellung mit Fremdkosten
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Asi Prollowski

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Verfasst So 22.10.2006 23:51
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Den Beleg haben sie ja durch seine Rechnung, steht ja nirgendwo geschrieben, dass der Rechnungsbetrag komplett und auf dieselbe Weise bezahlt werden muss. Du schreibst mir eine Rechnung über 300 Euro und ich gebe dir 100 Euro in bar, 100 überweise ich Dir und für die restlichen 100 gebe ich Dir einen Scheck. Sind halt drei Buchungen, aber an sich vollkommen korrekt bis egal.

Im Nachnahmefall hast Du ja so oder so eine Zusatzbuchung, weil auf der Rechnung von z.B. Flyeralarm die zwei (?) Euro Gebühren nicht draufstehen, die DHL ich noch zusätzlich zieht.

Also potentielles Chaos ist da so oder so schon genug. *zwinker*
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Mo 23.10.2006 04:35
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hä?

du stellst deinem kunden eine rechnung über die drucksachen und er überweist dies (vorkasse oder wie auch immer) auf das konto der druckerei?

das kann einfach buchungstechnisch nicht sauber laufen. egal ob letzendlich durchlaufender posten.

oder habe ich es nicht verstanden?

cu


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Mo 23.10.2006 04:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ric1893
Threadersteller

Dabei seit: 29.04.2006
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Verfasst Mo 23.10.2006 10:12
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@ ChraCe:

Joh, da hast du was falsch verstanden. Im Falle der Vorkasse stell ich eine Abschlagsrechnung und der Kunde zahlt selbstverständlich auf mein Konto, nicht auf das der Druckerei.
Und bei dieser Art besteht ja keine Problematik, wenn ich in der Abschlussrechnung den vorausgezahlten Betrag wieder abziehe, weil es darüber bereits eine Rechnung gibt.

Es geht mir aber um Nachnahme.
Ich bekomm die Rechnung, auf meinen Namen ausgestellt, weil ich bei der Druckerei angemeldet bin.
Der Kunde bekommt die Drucksachen und bezahlt per Nachnahme an DHL beispielsweise. Über die 2,00 EUR von denen bekommt er ja einen Beleg.
Nun braucht der Kunde aber auch eine Rechnung über die Druckkosten, die er per Nachnahme gezahlt hat. Die Rechnung liegt dem Paket nicht bei, wenn es neutral versendet wurde. Also muss ich ihm ja irgendwie die Rechnung, die ich von der Druckerei bekommen habe, auf seinen Namen und Anschrift adressieren.

Und da ist meine Frage, ob ich das in der Art und Weise einer Quittung machen kann. ...immernoch abgesehen von der Haftung.


Gruß
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 23.10.2006 10:16
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also wenn die rechnung der nn an dich geht dann ist es ok wenn du dem kunden über den selben betrag eine rechnung schreibst. unterm strich isses dem finanzamt egal ob sich die post die nachnahmegebühr von dir oder deinem kunden krallt.
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
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Verfasst Mo 23.10.2006 11:28
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also ich weiß nicht wie andere das machen und es kommt sicherlich auch immer auf den preis an, aber im regelfall trete ich in vorleistung bei der druckerei und stelle dem kunden nachher ne ganz normale rechnung. bei höheren beträgen versuche ich mit dem kunden eine regelung zu treffen, von wegen 50% Vorkasse bei Auftragserteilung, oder eben 50% nach Freigabe des Entwurfs. Dann per Vorkasse Auftrag an die Druckerei (wenn es denn ne Online-Druckerei ist) und ab direkt an Kunden.

also ich habe das leichte gefühl du machst das zu kompliziert oder ? wenn du dem kunden ne abschlagsrechnung schickst (so mach ich das bei der vorkasse ja auch) und diese anschließend von der rechnung abziehst, hat der kunde zum einen zwei rechnungen. und auf der schlußrechnung steht doch alles drauf.

wenn du wirklich per nachnahme versendest, ist es aus meiner sicht auch etwas unglücklich, aber schick doch dem kunden einfach ne rechnung mit dem vermerk bereits per nachnahme bezahlt. wenn der das mitmacht. denn ich würd vermutlich nicht ohne rechnung bezahlen.

und das das mit der druckerei geheim bleibt ist denke ich kein verbrechen...warum auch nicht bei günstigen preisen einen kleinen aufschlag mit einrechnen ??
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ric1893
Threadersteller

Dabei seit: 29.04.2006
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Verfasst Mo 23.10.2006 11:36
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Sicherlich ist es im Falle der Nachnahme etwas umständlich. Letztendlich braucht der Kunde aber die Rechnung für die Druckkosten, die er ja auch in etwa zur Lieferung von mir erhält mit dem entsprechenden Vermerk.

Aber wie du selbst schreibst, bei größeren Beträgen gehe ich auch ungern in Vorleistung, zumindest bei Neukunden.
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Mo 23.10.2006 12:04
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ric1893 hat geschrieben:
Sicherlich ist es im Falle der Nachnahme etwas umständlich. Letztendlich braucht der Kunde aber die Rechnung für die Druckkosten, die er ja auch in etwa zur Lieferung von mir erhält mit dem entsprechenden Vermerk.

Aber wie du selbst schreibst, bei größeren Beträgen gehe ich auch ungern in Vorleistung, zumindest bei Neukunden.


Meiner Meinung nach machst Du die Sache einfach nur unnötig kompliziert.

Wenn mit dem Kunden Vorkasse vereinbart wird, dann kannst Du das ja einfach auf der Rechnung vermerken und die Sache ist rund: Rechnungsbetrag 100 Euro, abzgl. Vorauszahlung 70 Euro, Restbetrag 30 Euro. Ein Dokument, das eindeutig zwei Zahlungen zuzuordnen ist, sowohl für Dich als auch für den Kunden. Feddich. Der Beleg für die Vorauszahlung ist ja da, entweder auf dem Kontoauszug oder, bei Barzahlung, eben durch eine Quittung.

Für die Nachnahmevariante fehlt mir irgendwie der Sinn, die bringt irgendwie nicht viel ausser Mehraufwand und potentielles Buchungschaos. Und das Argument »Ich geh nicht gern in Vorleistung« bringt Dir bei der Nachnahme ja nix,
wenn der Kunde die Annahme verweigert oder direkt die Tür zulässt, dann hast Du ja trotzdem die Ware bestellt und musst die der Druckerei bezahlen. Du bist der Besteller, was anderes interessiert den Lieferanten ja nicht. Und nicht zuletzt ist eine Nachnahme ja auch mit höheren Kosten verbunden, und sei es nur die 2 Euro für die Post.
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
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Verfasst Mo 23.10.2006 13:06
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sehe ich eigentlich ebenso. vor allem wirkt meiner meinung nach versand per nahnahme nicht sonderlich seriös. und in vorleistung trete ich bei neukunden auch nicht. da wird halt ein teil vorkasse verlangt, oder falls sich der kunde darauf nicht einlassen will, dann halt betrag X nach Druckfreigabe. und davon wird die druckerei vorab bezahlt. klar bei anderen kunden kann man bei riesigen beträgen auch nicht immer in vorleistung treten, aber bei solchen summen, verstehen die kunden normalerweise ja auch, das dort eine art sicherheit hinterlegt werden muss. so mach ich das zumindest.

und die sache mit extra quittung etc. finde ich unsinnig, da er ja eine abschlagsrechnung bekommt. und wie schon geschrieben, auf der schlußrechnung sollte ja alles drauf stehen inkl. aller leistungen und preise. und ganz unten kommt dann halt der vermerk minus abschlagsrechnung Nr. 123schlagmichtot Summe X. ergibt Zahlungsbetrag von wieviel dann auch immer.
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