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Thema: Vorgehensweise Auftragsannahme vom 12.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vorgehensweise Auftragsannahme
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acvtvs
Threadersteller

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.10.2006 15:50
Titel

Vorgehensweise Auftragsannahme

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Ich bin selbständiger Grafiker und aus aktuellem Anlass möchte ich gerne weg von Aufträgen per Handschlag. Möchte da also ein wenig Ordnung reinbringen und strebe eine einheitliche Vorgehensweise an.

Meine Frage ist, wie das in der Regel gehandhabt wird bzw. wie Ihr das macht. Daneben geht es auch darum, ob ich mir AGBs zulege, und woher ich die bekomme oder nehme (schon oft gelesen: Anwalt fragen - stimmt sicher auch) und wie ich vorgehe, wenn es darum geht, für einen Kunden mehrere, verschiedene Aufträge umzusetzen.

Ich brauche jetzt kein Patentrezept oder Rechtsberatung. Ich möchte mir einfach mal ein Bild machen und frag dann schon nach Lächel

und wenn das hier falsch angelegt ist, bitte ich das zu entschuldigen und den Thread entsprechend zu verschieben.

Vielen Dank,
acvtvs
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.10.2006 16:04
Titel

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AGB nehmen ja nur den Teil vorweg, den man eigentlich immer in einen Vertrag reinschreibt. Dann muss der eigentliche Vertrag nur noch die individuellen Besonderheiten aufführen.In unseren Buchtipps findest du zum Beispiel das buch Designers Contract, da ist schon ne Menge Material drin enthalten, auf dem du mit deinem Anwalt (!) aufbauen kannst. Auch wenn das mit dem Anwalt lästig ist, das ist ne wichtige Sache und so mancher ist da auf die Schnauze gefallen,weil er ne blöde Formulierung gewählt hat.

Und ein Auftrag beginnt ja nicht mit dem Auftrag. Vorher gibt es immer ein schriftliches Angebot und wenn das zum Auftrag wird, dann gibts ne Auftragsbestätigung, welche wieerum die Basis für die Rechnung ist.

Ich persönlich verliere in meinen Angeboten auch lieber ein Wort mehr, als eins zu wenig. Dann wissen alle, was Sache ist und was genau sich hinter "Entwurf Layout" verbirgt, und wieviele Korrekturläufe der Preis in diesem Step beinhaltet.

Die Faustregel fürmich lautet bei Absprachen immer: Was Kosten verursacht oder verursachen könnte, gehört schriftlich fixiert. Muss man sich für irgendeine Rechnungsposition rechtfertigen, ists schon zu spät.
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acvtvs
Threadersteller

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.10.2006 08:03
Titel

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Vielen Dank für die Antwort.
Nimroy hat geschrieben:
Und ein Auftrag beginnt ja nicht mit dem Auftrag. Vorher gibt es immer ein schriftliches Angebot und wenn das zum Auftrag wird, dann gibts ne Auftragsbestätigung, welche wieerum die Basis für die Rechnung ist.

An diesem Punkt fängt es bei mir schon an zu haken. Nur wenn gewünscht habe ich bis jetzt mit schriftlichen Angeboten gearbeitet. Auftragsbestätigungen waren bei mir dann die gegengetzeichneten Angebote. Das ist auch der Punkt an dem ich gerne als erstes etwas ändern möchte und wo mir noch eine einheitliche Vorgehensweise fehlt. Wie handhabt Ihr das konkret?
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