Vato
Threadersteller
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Ort: FD
Alter: 39
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Verfasst Di 18.07.2006 14:53
Titel Verweigerungsrecht |
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hi,
hab da ein Problem. Mach seit letzes Jahr eine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton. Ich bekam von Dezember bis Mai kein Gehalt. Erst durch ein Schlichtungsverfahren mit der IHK konnte ich nur einen Teil von meinem Gehalt bekommen obwohl er bis zum 13. Juli Zeit hatte den Rest zu zahlen. Jetzt fehlt mir auch noch das Geld vom Juni. Ein Bekannter hat mir vom Arbeitsverweigerungsrecht erzählt.
wollte nur wissen, ob ich das in meiner Position als Azubi anwenden kann, da ich befürchte, dass ich das Geld so schnell nicht kriegen werde.
Würde gerne die Firma wechseln, da das Problem mit dem vorhanden Geld ist und die Lehrmittel schlecht sind (Wir haben noch nicht mal eine Person in der Firma die Ausgenbildet ist zum Mediengestalter ist.), aber ich will nicht wieder ohne Ausbildung da stehen.
Zuletzt bearbeitet von Vato am Mi 30.05.2007 07:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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