Vector
Threadersteller
Dabei seit: 07.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mi 18.11.2009 20:07
Titel
|
|
|
Ich nutz mal diese FAQs für eine Frage, die ich mir stelle, aber leider bis dato keine Antwort finde.
Wenn man eine Marke als natürliche Person anmeldet, kann man diese dann auf jedem möglichen Weg vertreiben?
Ist schon klar, dass der Vertrieb legal ablaufen muss, aber kann man Waren unter dem Markennamen dann z. Bsp. über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und gleichzeitig als Einzelunternehmer und übertrieben gesagt auch noch über "Rechnung von Privat" verkaufen?
Find leider nirgends Informationen dazu, lass mich aber gern für meine Recherchebehinderung beschimpfen, so lang dann auch ´n Link oder ´ne vernünftige Antwort mit einhergeht.
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 09.01.2010 18:13
Titel
|
|
|
Ich würde die Marke auf dich als natürliche Person eintragen lassen. Dann kannst du im Grunde welche rechtsform auch immer mit jeder juristischen person deiner Wahl vereinbaren. Soll heißen, du als Person hast dann die Rechte an der Marke und setzt dann mit einem Unternehmen eine Vereinbarung auf. Gründest zum Beispiel eine GbR und hinterlegst dann in einem Vertrag mit dieser GbR, dass sie lediglich die Nutzungsrechte für den vertrieb dieser marke hat. Das hat den Vorteil, dass bei einem verkauf, Insolvenz etc. der GbR die Markenrechte nach wie vor bei dir als natürlicher Person liegen.
Kannst ja auch hier noch mal stöbern.
http://dejure.org/gesetze/MarkenG
http://www.marken-recht.de
|
|