mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 16:48 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Vertrag mit Ausfallhonorar vom 19.06.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertrag mit Ausfallhonorar
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
MartinR
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2006
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 14:02
Titel

Vertrag mit Ausfallhonorar

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich bin Fotograf und oft kommt es vor, dass ich mit einem potentiellen Kunden
einen Auftrag abkläre, ihm alles erkläre, dass wir mündlich eine Vereinbarung
treffen. Ich schicke daraufhin schriftlich ein Schreiben indem kurz und knapp
der Leistungsumfang beschrieben steht. Beispiel:

"Anfertigung von Produktfotos Ihrer Leuchten"

Dann schreibe ich noch dazu, wieviele Tage / Stunden für den Auftrag eingeplant
sind und was das kostet. Dann schreibe ich noch, was jede ExtraStunde kostet.

Das sieht dann (ganz grob) in etwa so aus:

Für die Anfertigung von Produktfotos Ihrer Leuchten berechne ich Ihnen für meine
Leistungen in dem Arbeitszeitraum vom 23.12.06 bis 27.12.06 (4 Tage a 7 Stunden)
3200,- Euro. Jeder weitere Stunde wird mit 120,- Euro berechnet.

Und jetzt kommt die Frage:
Für den Fall dass der Kunde absagt, würde ich natürlich gerne ein
Ausfallhonorar berechnen. Was aber wenn ich keinen Ausfall habe, weil
ich eh keinen anderen Auftrag hätte.
Es ist nur nervig, wenn der Kunde absagt. Ich würde also gerne einen Satz
mit in die schriftliche Vereibarung bringen, so in etwa:

"Sollten Sie (also der Kunde) von dem Auftrag zurücktreten und meine Leistungen
nicht in Anspruch nehmen, berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar von 900,- Euro."

Der Kunde soll diese Vereinbarung dann unterschreiben und an mich zurückschicken.

Das Ausfallhonorar ist mehr eine Sicherheit für mich, dass ich finanziell planen
kann und immer weiß, dass im Notfall ich zumindest die 900,- Euro bekomme.

Ist sowas üblich und machbar? Hat jemand Tipps für mich?
Vielen Dank !


Zuletzt bearbeitet von MartinR am Di 19.06.2007 14:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 14:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das ausfallhonorar würdest du aber nur berechnen, wenn du eine unterschriebene auftragsbestätigung vom kunden bekommst und der dann aus irgendwelchen gründen absagt - oder wie darf ich das verstehen? wobei ich 900 ocken schon arg heftig finde...

Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 19.06.2007 14:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 14:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
"Bei Auftragsstornierung werden zur Aufwandsentschädigung eine Storno-/Bearbeitungsgebühr von mindestens 25% des voraussichtlichen Auftragvolumen sowie bereits entstandene Leistungskosten in Rechnung gestellt.

Unsere AGB finden Sie auf unserer Webseite....."


e-kern.com
vl. auch für dich hilfreich?
  View user's profile Private Nachricht senden
MartinR
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2006
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 16:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ja, 900 sind vielleicht etwas viel. Aber mich nerven wirklich Kunden (und davon hab ich genug)
die mündliche Vereinbarungen einfach so absagen nach dem Motto:

"Oh, tut uns sehr leid, aber es hat sich was anderes ergeben"
oder
"Unser Kunder hat uns abgesagt, wir brauchen Ihre Dienste nicht mehr, Sorry"

In der Kreativbranche sind mündliche Absprachen ja sehr beliebt und man wird
schon schief angeguckt, wenn man etwas schriftlich fixieren will.

Ich arbeite mit Leuten zusammen, die so hip und cool sind, dass sie sich
am Telefon nur mit Vornamen melden und man sich sofort duzt.

Das sind dann Kunden aus Werbung, Mode, Fashion usw.

Von daher will ich jetzt nur noch alles schriftlich mit Unterschrift machen.
Professionell eben. Und vor allem SICHER.

Die Formulierung von deliciious finde ich schon ganz gut, 25 %

Mir geht es nur darum, dass den Kunden klar wird, dass ich nicht ihr Hampelmann
bin und dass wenn man mir absagt, trotzdem Kosten entstehen.
Sozusagen ein "Nervengeld".

Nur: Kann ich ein solches "Nervengeld" berechnen, wenn mir doch keine Unkosten
entstanden sind?

Ich möchte einfach nur eine Sicherheit und Geld bekommen, auch wenn der Kunde
es sich anders überlegt.


Zuletzt bearbeitet von MartinR am Di 19.06.2007 16:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 16:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vertrag ist Vertrag. Es ist Wurscht, ob dir Kosten entstehen oder nicht. Du hättest ja auch auf der Wiese liegen können.

Wenn ich Urlaub buche und nicht antrete, kostet das ja auch - ich finde das technisch und moralisch absolut ok.

Je näher die Absage am Termin, umso teurer würde ich das machen. Ggfs. hast du j aauch Helferlein oder Equipment gemietet....
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 17:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ganz toll wird es, wenn du als fotograf modelle buchst, die kannst du dann ja auch nicht mti "sorry, mein kunde will nicht mehr" abspeisen, von daher: legitim.

ich hatte den fall auchs chonmal, das ich hardware geordert hatte, der kunde dann anschliessend sagte: "ich muss das woanders kaufen" - das hat der auch zahlen müssen.


Zuletzt bearbeitet von pRiMUS am Di 19.06.2007 17:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
manuel85

Dabei seit: 02.12.2006
Ort: Sauerland
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 18:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würds aber auf jeden Fall so machen in der Art von "Bis 8 Wochen vorher 5 % bis 4 Wochen vorher 10 % bis 2 Wochen vorher 20%" usw.
  View user's profile Private Nachricht senden
netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 18:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde es auch eher in einem Prozentsatz in den vertrag einbringen. Als meinetwegen im Falle einer Absage fallen 25% des Honorars als Ausfallhonorar an! Mach es nicht an einem betrag fest!
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Vertrag
Sub Vertrag
Vertrag
Support-Vertrag
Vertrag für Illustratoren ?
Mündlicher Vertrag
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.