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Thema: Vertrag - Kostenvorbehalt vom 08.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertrag - Kostenvorbehalt
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dxDan
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2009
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Verfasst So 08.02.2009 16:40
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Vertrag - Kostenvorbehalt

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Hallo

Angenommen, es wird ein Vertrag über Design-Leistungen aufgesetzt, in dem folgende Klauseln aufgeführt sind:

1.1 Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden sollen, dürfen nur vom Designer vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird den Designer mit solchen Änderungen und der Weiterentwicklung beauftragen.

1.2 Nimmt der Designer den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber einen anderen Designer beauftragen.


Der Auftraggeber wünscht nun, dass die Klauseln um einen "Kostenvorbehalt" ergänzt werden. Was würde "Kostenvorbehalt" in diesem Zusammenhang bedeuten und wie könnte es formuliert werden? Es ist ja unmöglich, einen Preis zu nennen für Projekte, die man noch nicht kennt. Und generell sagen, Auftrag wird nur erteilt, wenn der Preis dem Kunden nicht zu hoch ist, würde irgendwie die ganze Klausel ausheben.

Vielen Dank im Voraus.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.02.2009 16:49
Titel

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Da hast du Recht. Aber versuch auch deinen Kunden zu verstehen. Der möchte nämlich nicht irgendeinen Fantasie-Preis bezahlen nach dem Motto "kleine Textänderung kostet normal 10 €, bei Ihnen kann ich aber nehem soviel ich will, also nehm ich 100."

Du möchtest den Kunden dazu bringen, exklusiv bei dir arbeite zu lassen. Dazu musst du Anreize bieten. Zum Beispiel einen extrem günstigen Stundensatz. Ist ja auch betriebswirtschaftlich einleuchtend, denn immerhin musst du keine Akquise machen. Undd er Kunde hat keinen Anreiz, sich einen neuen designer zu suchen.

aus deiner Warte aus betrachtet, würde ich aber auch keinen generellen Kostenvorbehalt unterschreiben.
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dxDan
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2009
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Verfasst So 08.02.2009 17:48
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Nur wie könnte es dann formuliert werden?

"Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs" bedeutet doch nicht, dass die Anwendung eines entwickelten Corporate Designs gemeint ist, oder? Also ich entwickle ein CD, erstelle einen Styleguide und der Aufraggeber kann damit dann einen anderen Designer beauftragen, ohne mich beauftragen zu müssen. Nur eine Veränderung des Designs oder eine Anpassung an ein Medium, welches nicht im CD-Handbuch berücksichtigt ist, wäre nicht zulässig, oder?


Zuletzt bearbeitet von dxDan am So 08.02.2009 17:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.02.2009 18:01
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Wollen wir doch mal realistisch sein!

Ein Style Guide sollte vom Kunden niemals als etwas angesehen werden an das er selbst vertraglich gebunden ist.
Genauso wenig solltest du von ihm verlangen das nicht auf Grund des bestehenden CD´s weiterentwickelt wird, auch von einer anderen Agentur. OK … vertraglich kannst du das schon aber in wie weit das im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestand hat sei mal dahingestellt * Keine Ahnung... *

Ich weis nicht, aber ich denke du versuchst gerade dich in viel zu starkem Maß gegen alle Eventualitäten abzusichern die zukünftige Aufträge gefährden könnten. Mach deine Arbeit gut, lass dich angemessen dafür bezahlen und wenn dein Kunde zufrieden ist dann wird er dich in Zulunft wieder buchen.

Ich würde da eher die Herausgabe von offenen Daten geg. Dritten zu deinen Gunsten regeln.
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.02.2009 18:15
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Was für Rechte überträgst Du dem Kunden denn eigentlich? Im Rahmen eines reinen Nutzungsrechts ist dieser Fall ja dann doch eh schon weitestgehend abgedeckt.
Dann würde ich für Folgeaufträge eine Preissicherung im Sinne eines günstigeren Stundensatzes vorschlagen.
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dxDan
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2009
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 08.02.2009 18:32
Titel

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Ich stelle ohnehin fest, dass (Honorar-)Empfehlungen von Verbänden oder Bücher wie "Designer's Contract" zumindest teilweise für die Tonne sind und einem Ideal aus Sicht des Designers entsprechen...

Ich dachte eigentlich, das wäre eine branchenübliche Klausel, auch wenn ich nicht SpiekermannPartners bin.

Folgeaufträge bekommen.. ok, das möchte ich durch meine Leistung erreichen und nicht durch vertragliche Bindung, die noch dazu das Verhältnis zum Kunden stört. Ich habe nur ein Problem, wenn eine studentische Hilfskraft, die nicht vom Fach ist, an meinem Logo rumdoktort, das CD auf Online-Medien ausweitet und gewissermaßen meine Referenz ruiniert.

Aber die Anmerkung bzgl. der Herausgabe von offenen Daten ist interessant. Dazu sagt mein Vertrag:

Der Designer braucht Datenträger, Dateien und Daten nur herauszugeben, soweit die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts dies erfordert. Besteht keine Herausgabepflicht und wünscht der Auftraggeber trotzdem, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Mein Stundensatz von 60 Eur - der auch vertraglich erwähnt ist - ist nicht unbedingt hoch.
Dennoch lieber die oben genannten Klauseln streichen?


Zuletzt bearbeitet von dxDan am So 08.02.2009 18:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dxDan
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 08.02.2009 18:36
Titel

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traumgaertner hat geschrieben:
Was für Rechte überträgst Du dem Kunden denn eigentlich? Im Rahmen eines reinen Nutzungsrechts ist dieser Fall ja dann doch eh schon weitestgehend abgedeckt.
Dann würde ich für Folgeaufträge eine Preissicherung im Sinne eines günstigeren Stundensatzes vorschlagen.


Nutzungsrecht (zeitlich und örtlich unbegrenzt) für Printmedien und folgende Digitalmedien: PowerPoint-Präsentationen,
digitale Kopien von Printmedien (also wenn z. B. erstellte Publikationen als PDF veröffentlicht werden). Online-Medien sind nicht berücksichtigt.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.02.2009 18:51
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Ist natürlich eine Falluntersheidung die nur du treffen kannst.

Im Zweifelsfall, falls das möglich ist, ganz offen mit dem Kunden sprechen und deine Befürchtungen das ein fremdeinwirken der »Marke« schaden könnte vortragen.

Auf jeden Fall den Kunden nicht zu sehr einengen – bedenke, für dich steht da nur eine Referenz auf dem Spiel, für den Kunden im Zweifelsfall sein ganzes Lebenswerk… 
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