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Thema: Vertrag vom 29.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertrag
Autor Nachricht
nanu
Threadersteller

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 29.11.2006 12:37
Titel

Vertrag

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Ich habe mich mal im Netz umgeschaut wegen eines vertrages
(Dienstleistung - Webdesign)

Nun habe ich folgendes gefunden.
http://www.knoop.de/EDV-Softw-Erst.htm
Den könnte man ja auch für "Webdesign" umschreiben.

Was ist eigentlich genau mit dem Pflichtenheft gemeint?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 29.11.2006 13:00
Titel

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Dann schreib den mal um.
Zitat:

Bei diesem Text handelt es sich um einen Mustertext der Rechtsanwälte Knoop & Knoop, Lippstadt. Dieser Mustertext wurde von uns nicht an die jeweilige Situation angepaßt. Wir können daher keine Haftung für den Text, insb. für seinen richtigen Inhalt und seine richtige Verwendung übernehmen. Gerne sind wir jedoch bereit, Sie über die Verwendung und Abfassung zu beraten. Tel: 02941 / 3046; Internet: www.knoop.de

Fragen oder Probleme in Zusammenhang mit dieser Website richten Sie bitte an info@knoop.de.
Copyright © 2001 Rechtsanwälte Knoop & Knoop, Lippstadt. Alle Rechte vorbehalten


* Nee, nee, nee *

Und mit Pflichtenheft ist eine genaue Auflisten gemeint, wer wann was zu erbringen hat.
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 29.11.2006 15:15
Titel

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Nimroy hat geschrieben:

Zitat:
Copyright © 2001


Lustig, dass ausgerechnet Rechtsanwälte etwas drunterschreiben, was es in Deutschland nicht gibt *bäh*
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 29.11.2006 16:26
Titel

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Verbalinjurie hat geschrieben:
Lustig, dass ausgerechnet Rechtsanwälte etwas drunterschreiben, was es in Deutschland nicht gibt *bäh*


....aber im ausland schon und das internet ist halt nunmal nicht regional begrenzt...
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