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Thema: Vertrag vom 06.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertrag
Autor Nachricht
Askart
Threadersteller

Dabei seit: 08.11.2006
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.05.2009 09:31
Titel

Vertrag

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Hallo an die Gemeinde hier.

Wer nich Fragt der nicht gewinnt.

Als ich habe für einen Kunden einen Flyer angefangen, entworfen und Präsentiert.
Dieser war nicht zufrieden, soweit so gut, daraufhin sollte ich einen neuen Entwurf machen womit ich auch angefangen habe nur sollte der Inhalt den ich vorher bekommen hatte überarbeitet werden, und auf diesen Inhalt habe ich gewartet.
Dann kamm der Kunde rein und meinte das das nicht geht und nicht seine Aufgabe wäre inhalt zu liefern, da man das ja von einem Profi erwarten könne die Inhalte selber einzubinden. Daher mein frage sollte ich vorab bevor ich einen Auftrag nun annehme einen Vertrag unterschreiben lassen? Und bin ich für denn inhalt wircklich verantwortlich da was einzubinden? ( kann mir ja nix aus den Fingern Saugen)

Letzte Frage: NAch dem er da war und seiner Meinung nach sauer war, wurde mir der Auftrag entzogen kann ich denoch eine Rechnung schreiben für erbrachte Leistung?
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peter_lang

Dabei seit: 07.12.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.05.2009 09:36
Titel

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Naja, bei Flyern sollte es ja ncht so viel Inhalt sein wie auf der Webseite aber Inhalte Liefern muss definitiv der Kunde, es ist seine Firma und seine Dienstleistung, die beworben bzw. präsentiert wird.

Und grundsätzlich bei Beukunden IMMER Verträge, da sollte natürlich auch stehen, dass der Kunde für Inhalte verantwortlich ist.

Wie schaut denn der Flyer aus? * Such, Fiffi, such! *
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theGRUNGEone

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Leipzig | Essen
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.05.2009 09:36
Titel

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wenn du keinen vertrag hast, nichts schriftliches, kannst du auch
keine rechnung schreiben. du könntest schon, würde dir aber
nichts bringen. wenn du einen hättest, und ja, du solltest sowas
immer schriftlich festhalten, könntest du auch die bis dahin
erbrachte leistung in rechnung stellen.

--> verschoben nach recht.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 06.05.2009 09:42
Titel

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Wieder einer, der ohne Vertrag und jegliche Absicherung arbeitet...

Aber wenn der Inhalt nicht vom Kunden kommt, von wem denn sonst? Sollst du dir die daten und die Location selber ausdenken? Das kannst du doch nicht wissen, was der Kunde da für Wünsche hat. Das ist ja mal totaler Quatsch, der sich jeder Logik entzieht, nur nicht der des Kunden offensichtlich.
 
Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.05.2009 10:14
Titel

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Wenn er von dir Inhalt möchte, hätte er dich ja auch als Texter und nicht nur als Grafiker beauftragen sollen. Und das nächste mal, vorher einen Vertrag abschließen wo alles geregelt ist. Dann kannst du auch deine Erbrachte Leistung in Rechnung stellen. Auch wenn er abspringt. Bzw. ist es dann Rechtlich gesehen für dich etwas leichter *zwinker*
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