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Thema: Versuch, Lizenzrechte dem Kunden zu erklären - gelungen? vom 16.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Versuch, Lizenzrechte dem Kunden zu erklären - gelungen?
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kiwi244
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Verfasst Do 16.06.2011 11:02
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Versuch, Lizenzrechte dem Kunden zu erklären - gelungen?

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Hallo zusammen,

heute morgen hatte ich ein Gespräch mit einem Kunden.

Die Fakten:
Ich erstellte ihm einen Internetseite unter Verwendung von gelieferten Bildern als auch Agenturbildern, die ich aussuchte und die Lizenzrechte kaufte.
Dann erstellte ich ihm eine Anzeige mit einem dieser Agenturbilder (lizenzrechtlich meinerseits wieder in trockenen Tüchern.)
Zu meiner Preisgestaltung: Absolut unterirdisch billig, denn ich war es, der ein besonderes Interesse daran hatte, daß genau diese Anzeige meines Kunden in diesem Heft gut aussieht *ha ha*

Das Problem:
Der Kunde will zu diesem meinem kleinen Finger die ganze Hand:
Ob man denn diese Anzeige weiter verwenden dürfe, unter anderem brauche man demnächst eine neue LKW-Beschriftung Au weia! und man könne ja nicht immer mich bemühen (übersetzt: bezahlen müssen), wenn eine Anzeige im Heftchen des Hasenzuchtverband anstehe, etc.pp.
Ich verwies zunächst mal auf die Qualitätseinbußen, wenn man einen Anzeige (ca 4 auf 8 cm) auf einen LKW zu bringen versucht, und versuchte ihm, die Lizenzbestimmungen der Fotoagentur nahezubringen, daß ich nicht autorisiert bin, das Bild unterzulizensieren. Im Klartext: Wenn sie weiter mit dem Bild arbeiten wollen, müssen sie das über mich tun. Das Gleiche gilt für die Anzeige, die für dieses Heft ursprünglich konzipiert und realisiert wurde, und für nix sonst.
Er hat die Daten als Korrektur bekommen, und erfahrungsgemäß schreckt diese Art von Kunde nicht davor zurück, diese weiterzugen an eben diesen Hasenzuchtverband beispielsweise, der die wiederum gnadenlos verzerrt, oder sonstigen Schindluder damit betreibt. Diese Art von Kunde schreckt selbst vor einem Scan einer gedruckten Anzeige nicht zurück. Alles schon gehabt.
Möglichkeit 1
Eine Anzeige, die formatmäßig universeller ist und dazu gedacht ist, in mehreren Printmedien zu erscheinen, hat zwangsläufig eine ganz andere Preisgestaltung, worin geringfügige Formatanpassungen sowie der Datentransfer selbstverständlich eingeschlossen sind.
Möglichkeit 2:
Aus Flexibilitätsgründen wird jedesmal eine neue Anzeige speziel für das gewünschte Anzeigenblatt erstellt. Zu einem geringeren Preis wie Möglichkeit 1

Dieser Erklärung lasse ich noch folgende Email mit dem Betreff "Gesprächsnotiz" folgen:
Zitat:

Hallo,

für Eure (und meine) Unterlagen nochmal die Zusammenfassung unseres Gespräches:

Grundsätzlich liegen die Urheberrechte an dem Foto "Name des Fotos" beim Fotografen.
Wir haben an diesem Foto definierte Verwendungsrechte käuflich erworben, die wir nicht weiter "untervergeben" dürfen. Das heißt im Klartext, das Foto darf von uns für Euch verwendet werden, im Rahmen der Lizenzrechte, die wir erworben haben, und die wiederum eingeschränkt sind. Im Rahmen dieser Einschränkungen dürfen wir das Bild für Euch verwenden.

Die Anzeige "Name der Anzeige" habe ich für das Erscheinen im Heft "Name des Heftes" ( zu einem Freundschaftspreis) konzipiert, mit dem Hintergrund, daß sie auch genau da erscheint.
Daher auch das spezifische Format nach Euren Vorgaben und den Mediadaten von "Name des Heftes". Ich verweise hier auch auf unsere AVG , Punkt 5 (das sind die AVG des AGD)

Zur Erklärung:
In letzter Konsequenz sind diese Lizenzbestimmungen sowie unsere AVG zur Qualitätssicherung unserer Arbeit für den Kunden da und gewährleisten den urheberrechtlichen Schutz sowohl des Designers als auch des Fotografen.


Was ich von Euch will:
Kopfstreichler mal zuallererst, daß man sich mit solchen Kunden quälen muß.
Und, ob ich ihm das so verständlich rübergebracht habe. Ich will ja nicht, daß er das Gefühl bekommt "Alles Abzocke bei den Werbefuzzies". Ich kämpfe hier an einem Markt, wo nur gute oder schlechte Mundpropaganda zählt. Andererseits: ist doch schön, daß er meine Sachen so gut findet, daß er sie für alles Mögliche verwenden will. Aber dann kann man doch auch dafür bezahlen?! Das tut er nämlich auch sehr zögerlich und meist erst nach der 2. Aufforderung. Mahngebühren werden diskusionslos abgezogen und nicht bezahlt - des lieben Friedens willens hab ich es auch unterlassen, denen paar Kröten hinterherzulaufen. * Ich geb auf... *
Aber wie schon durchgeklungen: es ist hier sehr schwierig, die Trennung von geschäftlicher und persönlicher Ebene zu waren.

LG und Danke für Eure Gedanken

kiwi
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Verfasst Do 16.06.2011 11:16
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die problematiken kenne ich. soweit finde ich das schreiben auch verständlich.

allerdings sollten solche dinge im vorgeld geklärt werden und evlt die lizenzrechte beim kunden liegen. dann bist du raus und der ärger ist weniger. dann kann es dir auch egal sein, was dein kunde damit macht (mit dem bild).

du kannst deinem kunde alles verbieten was du willst, ob er sich daran hält, wirst du weniger beeinflussen können. wichtig ist doch nur, das du ihn schriftlich darauf aufmerksam gemacht hast (zb. vorab im angebot/auftrag den er unterschrieben hat).

aber warum sollter er diese anzeige nicht woanders benutzen? sieht die lizenz nur eine einmalige verwendung vor? wenn er etws an kohle drauf legt, sei es ihm doch gegönnt.


Zuletzt bearbeitet von am Do 16.06.2011 11:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Verfasst Do 16.06.2011 11:22
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Nefliete hat geschrieben:


aber warum sollter er diese anzeige nicht woanders benutzen? sieht die lizenz nur eine einmalige verwendung vor? wenn er etws an kohle drauf legt, sei es ihm doch gegönnt.


Das habe ich auch noch nicht geblickt.
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kiwi244
Threadersteller

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Verfasst Do 16.06.2011 11:42
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Nefliete hat geschrieben:


allerdings sollten solche dinge im vorgeld geklärt werden und evlt die lizenzrechte beim kunden liegen. dann bist du raus und der ärger ist weniger. dann kann es dir auch egal sein, was dein kunde damit macht (mit dem bild).

Dann müßte sich der Kunde bei der Bildagentur anmelden und das Bild käuflich erwerben ...
Eigentlich möchte ich mir nicht soweit in die Karten schauen lassen, daß man weiß, woher ich meine Bilder kriege, und was die kosten - ich berechne die Bilder weiter, anteilig meines Abos, und mache einen Aufschlag drauf fürs suchen. Nix Wildes, aber dennoch: ich rede von Krümelkackern, die es nicht selber "können", aber es demjenigen, ders kann, auch nicht (gern) bezahlen wollen.


Nefliete hat geschrieben:

aber warum sollter er diese anzeige nicht woanders benutzen? sieht die lizenz nur eine einmalige verwendung vor? wenn er etws an kohle drauf legt, sei es ihm doch gegönnt.

Wie gesagt, meinerseits war das ein absoluter Frreundschaftspreis, aus Eigeninteresse. Der Wunsch, sonstwo noch für sich zu werben, entstand beim Kunden eigentlich erst, als er anhand dieser (bildschönen) Anzeige gesehen hat "wie`s aussehen kann". Und für universellen Einsatz habe ich sie qualitativ (Format) und auch preislich eigentlich nicht gemacht. (Zu meiner Schande: Ich hab sie erst in Photoshop in CMYK zusammengeschustert, Format stand ja fest, daraus dann das Bild exportiert und den Rest in InDesign gesetzt. Und danach hab ich mir mir die Suite CS5 gegönnt und Cleverprinting gelesen *ha ha* )
Sie hat auch ein sehr spezielles Format (hoch und schmal), das sich der Kunde aus Kostengründen damals aus den speziellen Mediadaten herausgesucht und sie ist nicht ohne weiteres mal schnell so zu verwenden. Und dann wird das Teil auf Teufel komm raus verzurrt, verzerrt und sonstnochwas, und sieht eben nicht mehr schön aus. Dahinter steht aber _mein_ Name, denn einige wissen, daß ich für diese Schreinerei arbeite *Schnief*
Ich arbeite ihm ja gerne diese Anzeige in diesem Konzept für Eignung für andere Formate auf - auch für seinen LKW. Wenn er`s bezahlen möchte. Dazu muß er aber erst mal einsehen, daß eine Bezahlung fällig ist. Für die ist das einfach nur "Bild + Text" - und "das ist doch schließlich schon vorhanden, ich sehe das doch auf dem Papierausdruck und auf meinem Bildschirm" .

Wie berechnet ihr denn Anzeigen? Einmalig für einen Druck? Oder universelle Lizenzrechte? Klärt ihr das mit dem Kunden sofort ab?

Der kommt doch zunächst auf mich zu und will eine Anzeige in Format xy für ab-Zeitung .
Ich kläre dann üblicherweise die Modalitäten (Papier usw, wegen Farbprofil, Termin, Dateiformat...) und mache auch Korrektur- und Datentransfer.
Irgendwie hab ich dann schon etwas Schiß, gleich mit Verwendungsrechten zu kommen. Die Erfahrung hat mir aufgezeigt, daß das furchtbar unpopulär beim Kunden ist.
Einerseits: betone ich, daß die Anzeige dann nur da wie geplant erscheinen darf- wecke ich schlafende Hunde.
Erweitere ich aber gleich die Nutzungsrechte im Angebot, wird es zu teuer und der Kunde weiß noch gar nicht richtig, ob und wie er diesen Mehraufwand mal nutzen will.
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type1

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Verfasst Do 16.06.2011 11:52
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Lass Dich für Deine Arbeit bezahlen. Und Deine Auslagen ersetzen.
Alles andere find ich albern.
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Verfasst Do 16.06.2011 11:56
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ich habe damals das meist folgendermaßen gehandhabt:

habe ein anzeigen motiv entwickelt und dafür summe x genommen, als option eine kleine pauschale wenn formate geändert werden sollten. bilder habe ich meist geliefert bekommen und nur in seltenen fällen gekauft. dann aber über den kunden. also habe alles eingerichtet und er hat dann nur noch bezahlen müssen. solche dinge habe ich im dialog recht schnell geklärt.

im angebot wurden solche dinge dann unter "organisation/service" verrechnet. da habe ich auch (wenn überhaupt) alles drin stehen gehabt, was geht und was nicht, was geliefert wird und was vom kunden kommt. nutzungsrechte habe ich meist nicht extra ausgewiesen. dafür habe ich einfach mehr berechnet. keine diskussionen, keine erklärungen und was der kunde macht, kontrolliere ich eh nicht... bei anzeigen!
 
kiwi244
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Dabei seit: 27.03.2011
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Verfasst Do 16.06.2011 12:19
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Nefliete hat geschrieben:
ich habe damals das meist folgendermaßen gehandhabt:

habe ein anzeigen motiv entwickelt und dafür summe x genommen, als option eine kleine pauschale wenn formate geändert werden sollten. bilder habe ich meist geliefert bekommen und nur in seltenen fällen gekauft. dann aber über den kunden. also habe alles eingerichtet und er hat dann nur noch bezahlen müssen. solche dinge habe ich im dialog recht schnell geklärt.

im angebot wurden solche dinge dann unter "organisation/service" verrechnet. da habe ich auch (wenn überhaupt) alles drin stehen gehabt, was geht und was nicht, was geliefert wird und was vom kunden kommt. nutzungsrechte habe ich meist nicht extra ausgewiesen. dafür habe ich einfach mehr berechnet. keine diskussionen, keine erklärungen und was der kunde macht, kontrolliere ich eh nicht... bei anzeigen!


Nefliete, daaaaanke, ich glaub, davon schneid ich mir mal ein Scheibchen ab. Sorum wird eher ein Schuh draus, wenn mans so verpackt.
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 16.06.2011 12:36
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Es ist immer eine Grauzone, ob man nun über Nutzungsrechte reden soll oder besser nicht, einfach etwas mehr berechnen und nicht drüber sprechen, riskieren dass der Kunde meckert und und und. Es kommt aber doch vielmehr auf das Produkt an, um das es im Einzelfall geht. Und ob du gewerblich tätig bist oder freiberuflich künstlerisch.

Ich kann da jetzt nur von mir reden, ich bin freiberufliche Illustratorin, rechne mit 7% MwSt ab und muss Nutzungsrechte ausweisen. Denn sie sind im Zweifel ein Beleg für meine Urheberschaft. Und die möchte ich schon gern beweisen können, wenns mal drauf ankommt. Und außerdem auch dafür, dass ich künstlerisch tätig bin und überhaupt mit 7% abrechnen darf. Schaut das Finanzamt mal vorbei und meint, ich hätte alle meine Rechnungen mit 19% ausweisen müssen, hab ich ein Problem...

Aber nicht jedes Produkt ist urheberrechtlich geschützt. Ich weiß nicht, wie es bei Anzeigen aussieht. Die Schöpfungshöhe muss erreicht sein, was im Zweifel nur ein Gericht klären kann. Bei einer Anzeige würde ich fast meinen, da wird sie nicht erreicht. Aber gut, wenn du eh einen Kunden hast, der da allergisch drauf reagiert, finde ich die Variante von Nefliete schon sinnvoll. Einfach nichts sagen, etwas mehr berechnen und gut. Dann kannst du die Nutzungsrechte aber auch nicht in der Rechnung auf einmal erwähnen.

Aber grundsätzlich ist es herzlich egal, was die Kunden von Nutzungsrechten halten, im Zweifel müssen sie sie erwerben, von Gesetz wegen. Da steht es leider so, das haben wir uns ja nicht ausgedacht. Und wenn sie sie eben nicht erwerben, können sie auch schnell ganz alt aussehen, wenn es mal drauf ankommt. Dann können sie nicht nachweisen, dass sie die Bilder überhaupt nutzen dürfen und müssen ggf. Schadensersatz zahlen. Also die weit verbreitete Meinung, Nutzungsrechte seien "unüblich" oder "nicht nötig", ist schlicht falsch und ich bitte jeden, der über Nutzungsrechte redet (n muss), das auch zu tun. Nur wenn es eben nicht üblich ist, keine zu berechnen, kommen wir da mal auf einen grünen Zweig.

So, aber ich schweife ab, ist ein leidiges Thema Lächel
 
 
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