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Thema: Verletzung der Bildrechte - Wer zahlt? vom 01.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Verletzung der Bildrechte - Wer zahlt?
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steffi02
Threadersteller

Dabei seit: 21.03.2003
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Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.04.2009 12:56
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Verletzung der Bildrechte - Wer zahlt?

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Hallo zusammen,

darf der Arbeitgeber, beim Arbeitnehmer die Kosten einfordern,
die wegen einer Verletzung der Bildrechte entstanden sind?

Danke schon mal.
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Lupusfried

Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.04.2009 12:58
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Ich hoffe doch.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.04.2009 13:10
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Na ich denke und hoffe mal, dass der Rechteverletzer zahlen muss.
Es sei denn, der AG hat den AN beauftragt den Verstoß zu begehen,
wobei es das dann erstmal zu beweisen gilt.
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.04.2009 13:14
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nein.
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steffi02
Threadersteller

Dabei seit: 21.03.2003
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.04.2009 13:35
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Danke für eure Antworten!

Das nein klingt allerdings überzeugter,
als ein "ich denke" oder "ich hoffe"?
Basiert das auf Erfahrungswerten / Wissen
oder ist das auch nur eine Vermutung?
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.04.2009 13:39
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wir sind keine anwälte. es gibt auch betriebshaftpflicht versicherungen.
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steffi02
Threadersteller

Dabei seit: 21.03.2003
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.04.2009 13:51
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Weiß ich. Deshalb frag ich ja. Dachte Du sprichst vielleicht aus eigener Erfahrung.

Scheint aber als wäre hier wirklich besser ein Anwalt zu fragen...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.04.2009 14:14
Titel

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in der außenhaftung haftet immer erstmal die firma... allerdings kann die forderung, sei sie denn berechtigt, an den mitarbeiter weiter gegeben werden, der die verletzung begangen hat, sofern er dies im vorsätzlich tat. d.h. wenn er im internet irgendwelche vorschaubilder von bildagenturen verwendet hat, kann man ihm vorsatz unterstellen. wenn er allerdings von nem kunden oder vom chef ne cd bekommen hat und diese bilder auf anweisung eingebaut hat, schaut die sache schon wieder ganz anders aus.

aber in jedem fall würde ich da einen entsprechenden fachanwalt zu rate ziehen. oftmals lassen sich auch die forderungen der bildagenturen "verhandeln" und etwas minimieren...

@ flavio - die betriebshaftpflicht haftet bei solchen dingen im normalfall nicht, weil solche urheberrechtsverletzungen meist vorsätzlich passieren. außer man kann gegenteiliges beweisen, aber das wird ziemlich schwer würd ich sagen.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 01.04.2009 14:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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