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Illunatic
Threadersteller
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst So 13.08.2006 15:17
Titel Verletzen Studienarbeiten das Markenrecht? |
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Hallo
Ersteinmal: Ich habe die Suchfunktion bemüht und leider nichts gefunden, daß meine Frage beantworten könnte. Also so, daß ich keine Bauchschmerzen beim Gedanken daran hätte.
Es geht um mein Portfolio, bzw. meine Arbeitsproben für meine Homepage.
Nach dem Studium haben sich neben freien Arbeiten natürlich auch Dinge angesammelt, bei denen ich bestehende Markennamen, Logos oder Corporate Designs verwendet habe (zum Beispiel bei Studienaufgaben wie Covergestaltungen, Verpackungsdesigns oder ähnlichem).
Diese Arbeiten brachten mir selbstverständlich nie einen wirtschaftlichen Vorteil. Jetzt, nachdem ich mich damit auch erfolgreich beworben habe und noch etwas Zeit für Spielereien bleibt, möchte ich gerne meine HP aktualisieren.
Darf ich diese Arbeiten auf meiner HP öffentlich ausstellen, meinetwegen mit dem Hinweis, daß sie keinen "wirtschaftlichen Hintergrund" oder was auch immer haben und Studienarbeiten waren? Ich kenne mich echt nicht aus, wie ihr seht. Meint ihr, ich verletzte damit Markenrechte, wenn ich zum Beispiel ein fiktives CD-Cover für die Band XY zeige????
Ich sag schonmal danke für jeden Tip
Euer Illunatic
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 14.08.2006 09:33
Titel Re: Verletzen Studienarbeiten das Markenrecht? |
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Illunatic hat geschrieben: |
(...) , möchte ich gerne meine HP aktualisieren.
Darf ich diese Arbeiten auf meiner HP öffentlich ausstellen, meinetwegen mit dem Hinweis, daß sie keinen "wirtschaftlichen Hintergrund" oder was auch immer haben und Studienarbeiten waren? |
Wenn Du die Genehmigung der Rechteinhaber hast, ja. Sonst besser nicht. Ob Du damit einen wirtschaftlichen Vorteil erzielst oder nicht, spielt keine Rolle. Gerade die Nutzung und Veränderung von Markennamen, Logos, CD ist extrem heikel. 'Don't fu** around with the logo' - manche Firmen verstehen da keinerlei Spaß.
c_writer
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.08.2006 20:28
Titel Re: Verletzen Studienarbeiten das Markenrecht? |
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c_writer hat geschrieben: | Wenn Du die Genehmigung der Rechteinhaber hast, ja. Sonst besser nicht. |
Wie sieht es wohl aus mit diesen netten "Kreativ-Aufgaben", die man schon mal im Zuge einer Bewerbung für Firmen erledigt? Darf man diese Werke präsentieren? Logo und Produkt werden ja schließlich meist ausdrücklich von der Firma zur Verfügung gestellt.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 15.08.2006 00:12
Titel Re: Verletzen Studienarbeiten das Markenrecht? |
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Tofutante hat geschrieben: |
Wie sieht es wohl aus mit diesen netten "Kreativ-Aufgaben", die man schon mal im Zuge einer Bewerbung für Firmen erledigt? Darf man diese Werke präsentieren? Logo und Produkt werden ja schließlich meist ausdrücklich von der Firma zur Verfügung gestellt. |
Ohne Genehmigung keine Präsentation, schon gar nicht öffentlich und öffentlicher als im Web geht's ja kaum. Dadurch, dass Du im Auftrag eines Unternehmens irgendeine Aufgabe abarbeitest, erwirbst Du keinerlei Nutzungrecht an den zur Verfügung getellten Daten.
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am Di 15.08.2006 00:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.08.2006 13:50
Titel Re: Verletzen Studienarbeiten das Markenrecht? |
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c_writer hat geschrieben: | Ohne Genehmigung keine Präsentation, schon gar nicht öffentlich und öffentlicher als im Web geht's ja kaum. Dadurch, dass Du im Auftrag eines Unternehmens irgendeine Aufgabe abarbeitest, erwirbst Du keinerlei Nutzungrecht an den zur Verfügung getellten Daten. |
Nutzungsrecht - ist damit nicht ein gewerblicher Hintergrund gemeint, d.h. wenn ich beispielsweise mir T-Shirts mit dem Coca-Cola-Logo bedrucken lasse und die dann verkaufe?
Aber die bloße Vorstellung seiner Ideen, die ist auch verboten? In meinem Fall: Ich möchte Textproben, u.a. Anzeigentexte, einer Agentur zeigen. Bloß, weil da auch das Produkt von Fa. XYZ drauf ist, darf ich das nicht?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.08.2006 14:15
Titel
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Nein, Nuttzungrecht kommt von "benutzen". Das muss keine wirtschaftliche Verwertung sein. Natürlich reagieren bei wirtschaftlicher Verwertung anders als bei non-profit-orientierten maßnahmen. Aber das ist keine Garantie.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 15.08.2006 14:22
Titel Re: Verletzen Studienarbeiten das Markenrecht? |
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Tofutante hat geschrieben: |
Nutzungsrecht - ist damit nicht ein gewerblicher Hintergrund gemeint, d.h. wenn ich beispielsweise mir T-Shirts mit dem Coca-Cola-Logo bedrucken lasse und die dann verkaufe? |
Nein, damit ist jegliche Art von Nutzung gemeint. Und wenn Du auf Stellensuche bist, hat das ja sowieso einen finanziellen Aspekt ...
Zitat: | Aber die bloße Vorstellung seiner Ideen, die ist auch verboten? |
_Deine_ Ideen darfst Du natürlich jedem vorstellen, aber fremde Logos oder CD sind nicht Deine Ideen. Und fremde Logos oder CD darfst Du nicht verändern (also, was Du in Deinem stillen Kämmerlein machst, interessiert natürlich keinen), aber vor allem darfst Du diese Veränderungen nicht veröffentlichen.
Zitat: | In meinem Fall: Ich möchte Textproben, u.a. Anzeigentexte, einer Agentur zeigen. |
Wenn das _Deine_ Textproben sind, kein Problem.
Zitat: | Bloß, weil da auch das Produkt von Fa. XYZ drauf ist, darf ich das nicht? |
Rein rechtlich: Nein. Wir hatten das schon mehrfach in der Vergangenheit, wenn es um Referenzen ging - schau' Dir mal diesen Thread an:
http://www.mediengestalter.info/forum/41/darf-ich-meine-referenzen-online-zeigen-47686-1.html?highlight=referenzen+zeigen
Da geht es zwar ursprünglich um Sachen, die während einer Anstellung gemacht wurden, aber was die Veröffentlichung angeht, macht das keinen Unterschied.
c_writer
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.08.2006 14:51
Titel Re: Verletzen Studienarbeiten das Markenrecht? |
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Danke für Eure Infos! c_writer, gerade in diesem Thread waren noch ein paar Fragen offen, "top" hatte am Ende einige interessante Sachen zu dem Thema "Urheberrecht" gepostet, wozu niemandem mehr was einfiel. Dazu schrieb er z.B.: "Ich wollte mit diesem Vergleich nur verdeutlichen, dass der Urheber einer Aktion sich nicht nachtäglich ändern lässt. (Sei es nun die Gestaltung einer Anzeige, der Sieg beim Wettkampf, die Erfindung des Flux-Kompensators oder von mir aus auch der erste Schritt auf dem Mond!). Und das deutsche Urheberrecht gibt dem Urheber seiner Werke (sofern sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen) so manche Rechte."
Und außerdem schrieb "top": "Referenzen von Produkten die tatsächlich zum Einsatz gekommen sind haben bei Vorstellungsgesprächen seltsamerweise viel mehr Gewicht als fiktive Übungsarbeiten. Frag mich nicht warum... Ach ja, soweit ich weiß, darf ein Ex-Chef einem auch nicht in seinem Beruflichem weiterkommen hindern. Sich dazu zu Verpflichten keinem seine Referenzen zeigen zu dürfen sehe ich schon als deutliche Beeinträchtigung."
Ich habe mich bei meinen Vorstellungsgesprächen erkundigt. Fiktive Arbeiten werden so gut wie nie gezeigt, immer nur Sachen, die schon mal irgendwo gedruckt wurden. Das ist doch eigentlich so gang und gäbe.
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