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Thema: Verlagsrecht vom 03.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Verlagsrecht
Autor Nachricht
djrotti
Threadersteller

Dabei seit: 03.04.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 03.04.2007 19:41
Titel

Verlagsrecht

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Hallo.

Kann mir jemand folgende Frage beantworten:

Ab wann darf sich ein Unternhmen als "Verlag" betiteln?

Gibt es dafür irgendwelche Bestimmungen? Kann sich jedes Unternehmen, dass einmal ein Flugblatt mit einem redaktionellen Text und einer Auflage X veröffentlicht hat "Verlag" nennen? Gibt es eine Prüfstelle, die den Titel "Verlag" vergibt? Oder kann jedes Unternehmen im Firmentitel den Zusatz "Verlag" frei angeben?

Gruß
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.04.2007 19:49
Titel

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Ich bin mir da nicht mehr ganz so sicher -- bei meinem letzten Besuch auf dem hiesigen Gewerbeamt hieß es, ein entsprechender Vermerk in der Gewerbeanmeldung würde dafür genügen. Wikipedia spuckt folgenden Literaturhinweis aus:

Plenz, Ralf; "Verlagsgründung - Wie mache ich mich mit einem Verlag selbständig?", 6. überarbeitete Auflage, Input-Verlag Hamburg 2006; ISBN3-930961-06-7

HTH,
der Zeithase.
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