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Nachricht |
Kellerkind
Threadersteller
Dabei seit: 03.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 05.02.2004 13:12
Titel verfallsdatum für rechnungen? |
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gibt es einen begrenzten zeitraum für ein in-rechnung-stellen für erstellte arbeiten die schon beim kunden sind?
habs verpennt eine zustellen, is jetzt 4wochen her
bitte keinen doofe kommentare zu dieser schlammpigkeit
Zuletzt bearbeitet von Kellerkind am Do 05.02.2004 13:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.02.2004 09:45
Titel
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Die verjährungsfrist beträgt 3 Jahre + das laufende Kalenderjahr.
Soll heissen dass du bis mindestens 31.12.2007 rechnung stellen musst - also halt dich ran
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LoSz
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: Erfurt
Alter: 61
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.02.2004 10:08
Titel
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Saucer hat geschrieben: | Die verjährungsfrist beträgt 3 Jahre + das laufende Kalenderjahr.
Soll heissen dass du bis mindestens 31.12.2007 rechnung stellen musst - also halt dich ran |
Diese verjährungsfrist bezieht sich nicht auf das legen einer Rechnung sondern auf das Einfordern der Zahlung. Also wenn du dieses Jahr eine Rechnung legst und sie nicht bezahlt wird kannst du sie bis 31.12.07 einfordern, anmahnen oder gerichtlich.
Die Rechnung für deine Arbeit kannst du legen, wann du willst. Wenn du ein Angebot gemacht hast und der Kunde mit Auftragserteilung dein Angebot anerkennt, auch mündlich, steht es dir frei eine Rechung zu legen, wenn du die Leistung erbracht hast und diese nicht bemängelt wurde. Je mehr Zeit vergeht, um so schwerer ist natürlich der Nachweis deiner Leistung.
LoSz
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